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Demonstration anmelden

Sich zu versammeln und zu demonstrieren ist ein Grundrecht (Art. 8 GG ↗). Diese Seite zeigt konkret, wie du eine Demo richtig anmeldest: Checkliste, Ablauf am Tag der Versammlung, Fristen und die zuständige Behörde für jedes Bundesland — sachlich und belegt.

Demos finden

Versammlungsbehörden veröffentlichen Ort, Zeit und Thema angezeigter Versammlungen — in Berlin gesetzlich verpflichtend (§ 12 Absatz 8 VersFG BE), in Dresden, Rostock und Jena freiwillig. Hier lässt sich dieser amtliche Bestand aller vier Städte nach Ort, Stadt oder Stichwort durchsuchen.

1686 angezeigte Versammlungen ab heute — gezeigt werden die nächsten 40.

  • 29.08.202617:00 - 20:30 UhrJena

    „Anti-Kriegs-Demo“, Holzmarkt

    Ort und Zeit stehen noch nicht fest — die Behörde veröffentlicht sie erst mit dem Bescheid.

  • 01.09.202618:00 - 19:45 UhrJena

    Critical Mass, Holzmarkt

    Ort und Zeit stehen noch nicht fest — die Behörde veröffentlicht sie erst mit dem Bescheid.

Quelle: Versammlungsbehörde der Polizei Berlin ↗ — die Angaben werden bei jedem Aufruf dort abgefragt und höchstens 30 Minuten zwischengespeichert. PolitikCheck führt kein eigenes Archiv: Nimmt die Behörde einen Eintrag heraus, verschwindet er hier ebenfalls. Alle Felder sind wörtlich übernommen.

Vier Städte — und das hat einen Grund: Geprüft wurden 16 Länder und über 45 Städte (zuletzt 01.08.2026). Berlin ist das einzige Land, das seine Versammlungsbehörde gesetzlich zur Veröffentlichung verpflichtet; Dresden, Rostock und Jena veröffentlichen freiwillig. Das Muster dahinter: Übersichten gibt es nur dort, wo eine kommunale Behörde zuständig ist — wo die Polizei Versammlungsbehörde ist (etwa in NRW, Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt), veröffentlicht keine einzige Stadt; Stuttgart lehnt es ausdrücklich ab. Dresden gibt Ort und Zeit zudem erst mit dem Bescheid frei: Rund drei Viertel der dortigen Einträge sind deshalb als noch offen gekennzeichnet. Dieser Finder deckt also vier von rund achtzig Großstädten ab, nicht Deutschland.

Du willst aktiv werden?

Eine Demo ist ein starkes Mittel — aber nicht das einzige. Finde heraus, welche Ebene für dein Anliegen zuständig ist und welche Wege es noch gibt, dich einzubringen.

Häufige Fragen zur Demo-Anmeldung

Wie lange vorher muss ich eine Demo anmelden?

Spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe — also bevor du öffentlich zur Versammlung aufrufst —, nicht 48 Stunden vor dem Versammlungstermin (§ 14 Abs. 1 VersammlG ↗). Wer erst aufruft und dann anmeldet, hat die Frist verpasst — auch wenn bis zur Demo noch Tage bleiben. In Bayern und Niedersachsen zählen Samstage, Sonn- und Feiertage bei der Frist nicht mit, in Hessen Sonn- und Feiertage — dort ist der reale Vorlauf länger.

Wo melde ich eine Demo an — und wer ist zuständig?

Bei der Versammlungsbehörde des Ortes, an dem die Versammlung stattfinden soll — je nach Land Kreis- oder Stadtverwaltung, Ordnungsamt oder Polizei. Versammlungsrecht ist seit 2006 Ländersache: 8 der 16 Länder haben ein eigenes Gesetz, die übrigen wenden das Versammlungsgesetz des Bundes weiter an. Behörde und Frist für dein Land stehen im Tab „Wo, wie, was?", für 40 Großstädte führt der Tab „Großstädte direkt" direkt zur amtlichen Anmelde-Seite.

Was kostet die Anmeldung — und brauche ich eine Genehmigung?

Eine Genehmigung brauchst du nicht: Du zeigst die Versammlung nur an, denn sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln ist ein Grundrecht (Art. 8 GG). Die Behörde erteilt keinen Erlaubnisbescheid, sie kann nur Auflagen machen — eine Genehmigungsgebühr gibt es deshalb nicht. Für die Anzeige selbst weist etwa Bremen ausdrücklich aus, dass sie gebührenfrei ist; verbindlich beantwortet die Kostenfrage die zuständige Versammlungsbehörde vor Ort.

Grundlage: Versammlungsgesetz des Bundes und die Landesgesetze (siehe Tab „Recht & Grundlagen“). Stand: 01.07.2026. Nur belegte Angaben aus amtlichen Quellen, keine Wertung. Diese Seite informiert und ersetzt keine Rechtsberatung — im Zweifel die zuständige Versammlungsbehörde fragen.

Siehe auch

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