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Sich zu versammeln und zu demonstrieren ist ein Grundrecht (Art. 8 GG ↗). Diese Seite zeigt konkret, wie du eine Demo richtig anmeldest: Checkliste, Ablauf am Tag der Versammlung, Fristen und die zuständige Behörde für jedes Bundesland — sachlich und belegt.
Demos finden
Versammlungsbehörden veröffentlichen Ort, Zeit und Thema angezeigter Versammlungen — in Berlin gesetzlich verpflichtend (§ 12 Absatz 8 VersFG BE), in Dresden, Rostock und Jena freiwillig. Hier lässt sich dieser amtliche Bestand aller vier Städte nach Ort, Stadt oder Stichwort durchsuchen.
1686 angezeigte Versammlungen ab heute — gezeigt werden die nächsten 40.
29.08.202600:00 – 23:59Berlin
Sitzstreik und Mahnwache für Menschenrechte im Iran sowie für eine Neubewertung der diplomatischen Beziehunden. -> Verlängerung der Dauermahnwache (vom 01.08. bis 01.10.2026 - täglich)
10557 Platz der Republik 1
29.08.202608:00 – 13:00Berlin
,,Menschenrechte verteidigen – Stoppt die Todesstrafe
14195 Königin-Luise-Str. 49
29.08.202608:00 – 18:00Berlin
Dauermahnwache - BERLIN VERHEIZT UNS (vom 26.08. bis 19.09.2026 - täglich)
10178 Rathausstr. 15
29.08.202609:00 – 12:30Berlin
Patriotischer Wohltätigkeitslauf - Ich ehre die Krieger, ich laufe für die Helden der Ukraine“
Strecke: Paul- und- Paula- Ufer, Emma- Ihrer- Straße, Bolle- Ufer, Zur alten Flussbadeanstalt, Hauptstraße, Ingrid- Reschke- Straße, Paul- und- Paula- Ufer, Emma- Ihrer- Straße, Hauptstraße, Ingrid- Reschke- Straße, Paul- und- Paula- Ufer
29.08.202610:00 – 13:00Berlin
Keinen Luxus-Straßen-Neubau der Ollenhauerstraße! Keine Fällung der 116 Straßenbäume! Finger weg von dem Radfahrstreifen! Planun- gs-Stopp sofort!
13405 Kurt-Schumacher-Platz
29.08.202610:00 – 14:00Berlin
Muslime für Frieden Dialogaktion um mit den Menschen ins Gespräch zu kommen über verschiedene Themen. Hauptthema für die Plakataktion ist Muslime für Frieden. Dabei wird durch verschiedene positiven Botschaften auf den Weltfrieden aufmerksam gemacht
Ort und Zeit stehen noch nicht fest — die Behörde veröffentlicht sie erst mit dem Bescheid.
29.08.202610:00 – 15:00Berlin
Wir machen Deutschland zum Diplomatie- und Friedensland Nr. 1
10781 Winterfeldtstr. 42
29.08.202610:00 – 16:00Berlin
,,Mahnwache für den Tierschutz in Reinickendorf
13439 Wilhelmsruher Damm 140
29.08.202610:00 – 18:00Berlin
Gegen Mieterverdrängung durch sogenannte energetische Sanierung und Luxussanierung für unverfälschte Denkmalpflege. Verstoß gegen den Kaufvertrag. (vom 15.07. bis 30.09.2026 - jeweils Mi.,Sa.,So.)
13509 An der Heide
Strecke: An der Heide, Kehrwieder, Am Rosensteg, Am Brunnen - > alle 2 Stunden im Wechsel
29.08.202610:00 – 20:00Berlin
Mahnwache für Palästina und Libanon - Gegen die erneute Bombardierung im Süd-Libanon und die Ermordung von Zivilisten in Gaza.
10243 Am Wriezener Bahnhof
29.08.202610:00 – 21:00Berlin
Gedenkveranstaltung für die getöteten Menschen in Gaza
10178 Rathausstr. 1
29.08.202610:30 – 11:30Berlin
Krach gegen Nazis
12209 Lankwitzer Str. 19
29.08.202611:00 – 12:00Berlin
,,Aufklärung rechter Straftaten in Neukölln
12359 Gutschmidtstr.
29.08.202611:00 – 13:00Berlin
Sredzkistraße schöner und Klimafit machen
10405 Kollwitzstr. 35
29.08.202611:00 – 14:00Berlin
,,Hoffnung in konfliktreichen Zeit: Ist es möglich, Hoffnung und Lösungspunkte für die Konflikte in unserer Gesellschaft zu finden?
13597 Altstädter Ring 1
29.08.202611:00 – 15:00Berlin
Muslime für Frieden Aktion (vom 11.04.2026 bis 27.03.2027 - jeweils Sa.)
13187 Breite Str. 24A
29.08.202611:00 – 15:00Berlin
Nein zur Hinrichtung unschuldiger junger Menschen im Iran (vom 01.08. bis 31.08.2026 - jeweils Mo., Di., Mi., Do., Fr., Sa., So.)
14195 Podbielskiallee 67
29.08.202611:00 – 15:00Berlin
Stop arming Israel
12049 Herrfurthstr.
29.08.202611:00 – 18:00Berlin
Kundgebung gegen organisiertes Stalking und Angriffe mit elektromagnetischen Waffen
10789 Breitscheidplatz
29.08.202611:00 – 19:00Berlin
,,Protest gegen die fortlaufenden Hinrichtungen unschuldiger Menschen im Iran sowie Erinnerung an die Opfer, die ihr Leben für Freiheit und Menschenrechte verloren haben (insbesondere Gedenken an den heute in Karaj hingerichteten Rebellen Shahram Sadeghi). Wir legen großen Wert auf einen störungsfreien Ablauf und die Wahrung der öffentlichen Ordnung. Die Versammlung findet in einer disziplinierten Form statt.
10245 Gärtnerstr. 25
29.08.202611:30 – 15:00Berlin
Vom Amtswäldchen durch Adlershof: Radtour entlang bedrohter Grünflächen
Strecke: NEU Amtsstr. - Müggelheimer Str. - Lange Brücke - Köllnischer Platz - Grünauer Str. - Glienicker Str. - Adlergestell - Höhe ROLLER auf die andere Straßenseite (Gehweg) (ZK1) - Kreuzung Adlergestell/Glienicker Weg/Köpenicker Str. - Köpenicker Str. - Straße am Studio - Wilhelm-Ostwald-Str./Volmer Str. - Richard-Willstäter-Str. (ZK2) - Straße am Studio - Ernst-Augustin-Str. - Franz-Ehrlich-Str. - Wagner-Regény-Str. - (ZK3 Wagner-Regeny/Igo-Etrich) - Igo-Etrich-Str. (ZK4- Höhe Barbara-McClintock-Str. ) - Hermann-Dorner-Allee - Hermann-Dorner-Alle/Eisen- hutweg (EP) ALT Amtsstr. - Müggelheimer Str. - Lange Brücke - Oberspreestr. - Wendenheidebrücke - Spindlersfelder Str. - Glienicker Str. -Adlergestell - Bogen über das Areal von Roller (ZK1) - Kreuzung Adlergestell/Glienicker Weg/Köpenicker Str. - Köpenicker Str. - Straße am Studio - Wilhelm-Ostwald-Str./Volmer Str. - Richard-Willstäter-Str. (ZK2) - Straße am Studio - Ernst- Augustin-Str. - Franz-Ehrlich-Str. - Walter-Regény-Str. -Höhe Ostfuge (ZK3) - Igo-Etrich-Str. Richtung Flugfeld - entlang des NSG (ZK4-an einer der Aussichtsplattformen) - zur Südfuge (ZK5) - westlich entlang des NSG - Walter-Huth-Str. (EK-Café)
29.08.202612:00 – 12:45Berlin
Krach gegen Nazis
12099 Tempelhofer Feld
29.08.202612:00 – 13:30Berlin
Für den Erhalt christlicher Werte in unserer Gesellschaft
10967 Hermannplatz
29.08.202612:00 – 14:30Berlin
Die Verfolgung von FALUN DAFA / FALUN-GONG Praktizierenden in China beenden, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für alle von der KP Verfolgte (vom 01.01. bis 31.12.2026 - jeweils Mo., Di., Mi., Do., Fr., Sa., So.)
10179 Jannowitzbrücke
29.08.202612:00 – 15:00Berlin
Ohne JESUS kein Frieden (vom 10.01.2026 bis 31.12.2027 - jeweils Sa.)
10999 Reichenberger Str. 176
29.08.202612:00 – 15:00Berlin
Ohne JESUS kein Frieden (vom 17.01. bis 31.12.2026 - jeweils Sa.)
Ort und Zeit stehen noch nicht fest — die Behörde veröffentlicht sie erst mit dem Bescheid.
29.08.202612:00 – 15:00Berlin
Ohne JESUS kein Frieden (vom 24.01. bis 31.12.2026 - jeweils Sa.)
13347 Leopoldplatz
29.08.202612:00 – 15:00Berlin
Tiere und Wildtiere in unserer Stadt : zusammenleben mit pro und contra und Vorschläge für eine bessere Koexistenz
10781 Goltzstr./ Hohenstaufenstr./ Pallasstraße 32
29.08.202612:00 – 16:00Berlin
Gedenken an die Opfer der Stalindekrete vom 28. August 1941
10557 Scheidemannstr.
29.08.202612:00 – 20:30Berlin
Unabhängigkeitstag Ukraine (vom 29.08. bis 30.08.2026 - täglich)
12435 Am Treptower Park 14
29.08.202613:00 – 15:00Berlin
Alleinerziehende (jeden letzten Sa. im Monat bis einschließlich 29.08.25)
10178 Alexanderplatz
29.08.202613:00 – 15:00Berlin
Mahnwache für den Frieden (vom 10.01. bis 26.12.2026 - jeweils Sa.)
10117 Bebelplatz 2
29.08.202613:00 – 16:00Berlin
Flächengerechtigkeit in Kreuzberg: Für mehr Lebensqualität, sichere Wege und einen öffentlichen Raum für alle.
10961 Südstern
29.08.202613:00 – 16:00Berlin
Für Demokratie und Meinungsfreiheit - gegen linke Zersetzungsmethod- en.
12353 Hörsingsteig
29.08.202613:00 – 17:00Berlin
Vielfalt statt AfD / Demokratie statt Hetze
12353 Hugo-Heimann-Str. 37
29.08.202613:00 – 19:00Berlin
Für eine soziale und klimaverträgliche Stadtentwicklung am Molkenmarkt – bezahlbare Kulturräume sichern!
10179 Molkenmarkt
29.08.202613:30 – 18:00Berlin
,,Menschenrechte verteidigen – Stoppt die Todesstrafe
10711 Henriettenplatz
29.08.202613:45 – 14:30Berlin
Krach gegen Nazis
10585 Wilmersdorfer Str.
29.08.202614:00 – 15:45Berlin
„Musikalische Versammlung für Frieden, Verständigung und gesellschaftlichen Zusammenhalt – gemeinsames Singen als Ausdruck für Gewaltfreiheit, Dialogbereitschaft und ein respektvolles Miteinander.“ (vom 25.04. bis 31.12.2026 - jeweils Sa.)
10627 Wilmersdorfer Str. 118
29.08.202614:00 – 16:00Berlin
Berliner Abgeordnetenhaus-Wahlen: Wohnkonzerne enteignen! Geld für Soziales statt für Krieg!
13355 Brunnenstr.
Quelle: Versammlungsbehörde der Polizei Berlin ↗ — die Angaben werden bei jedem Aufruf dort abgefragt und höchstens 30 Minuten zwischengespeichert. PolitikCheck führt kein eigenes Archiv: Nimmt die Behörde einen Eintrag heraus, verschwindet er hier ebenfalls. Alle Felder sind wörtlich übernommen.
Vier Städte — und das hat einen Grund: Geprüft wurden 16 Länder und über 45 Städte (zuletzt 01.08.2026). Berlin ist das einzige Land, das seine Versammlungsbehörde gesetzlich zur Veröffentlichung verpflichtet; Dresden, Rostock und Jena veröffentlichen freiwillig. Das Muster dahinter: Übersichten gibt es nur dort, wo eine kommunale Behörde zuständig ist — wo die Polizei Versammlungsbehörde ist (etwa in NRW, Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt), veröffentlicht keine einzige Stadt; Stuttgart lehnt es ausdrücklich ab. Dresden gibt Ort und Zeit zudem erst mit dem Bescheid frei: Rund drei Viertel der dortigen Einträge sind deshalb als noch offen gekennzeichnet. Dieser Finder deckt also vier von rund achtzig Großstädten ab, nicht Deutschland.
Bundesweite Demo- und Aktions-Termine aus dem Kalender des Netzwerks Friedenskooperative (zivilgesellschaftliches Netzwerk der Friedensbewegung, seit 1989). Veranstalter-Selbstauskünfte mit Schwerpunkt Friedens- und Abrüstungsthemen — keine amtlichen Anzeigen wie im Tab „Demos finden“, und kein Anspruch auf ein vollständiges Bild aller Demonstrationen in Deutschland.
01.06.2026 – 31.08.2026BerlinAusstellung
Peace Counts - Zeigt die Stärken von Friedensmacher*innen weltweit ↗
28.08.2026 – 30.08.2026KölnMahnwache
28.08.2026 – 14.09.2026AachenAusstellung
29.08.2026Bad KreuznachFest oder Festveranstaltung
29.08.2026TrierDemonstration / Kundgebung
30.08.2026MarburgVortrag / Diskussion
30.08.2026FalkenhagenFest oder Festveranstaltung
31.08.2026KölnMahnwache
31.08.2026OffenbachDemonstration / Kundgebung
31.08.2026BonnGottesdienst / Gebet
31.08.2026 – 26.09.2026Bad KreuznachAusstellung
31.08.2026NeubrandenburgKonzert / Kultur
01.09.2026MünchenDemonstration / Kundgebung
01.09.2026HamburgDemonstration / Kundgebung
01.09.2026HalleDemonstration / Kundgebung
01.09.2026DortmundKonzert / Kultur
01.09.2026StuttgartGedenkveranstaltung
01.09.2026KasselDemonstration / Kundgebung
01.09.2026MüllheimGedenkveranstaltung
01.09.2026AachenDemonstration / Kundgebung
01.09.2026HamelnGedenkveranstaltung
01.09.2026MünchenVortrag / Diskussion
01.09.2026AugsburgDemonstration / Kundgebung
01.09.2026ReutlingenDemonstration / Kundgebung
01.09.2026ErlangenDemonstration / Kundgebung
01.09.2026 – 30.09.2026MünsterVortrag / Diskussion
01.09.2026TübingenDemonstration / Kundgebung
01.09.2026GothaMahnwache
01.09.2026Schwäbisch GmündDemonstration / Kundgebung
01.09.2026HamburgVortrag / Diskussion
Krise, Sozial- und Demokratieabbau, Krieg? - Aufgaben der Gewerkschaften ↗
01.09.2026Speyer
01.09.2026HeilbronnGedenkveranstaltung
01.09.2026ReutlingenVortrag / Diskussion
01.09.2026VölklingenGedenkveranstaltung
01.09.2026RegensburgDemonstration / Kundgebung
01.09.2026Weimar
01.09.2026EmdenVortrag / Diskussion
Der andere Tolstoi - Ein Botschafter des Friedens aus Russland ↗
01.09.2026HamburgDemonstration / Kundgebung
01.09.2026IngolstadtVortrag / Diskussion
01.09.2026FreudenstadtDemonstration / Kundgebung
Quelle: Terminkalender des Netzwerks Friedenskooperative ↗ — Stand 29.08.2026, täglich abgerufen. Titel, Ort und Zeit sind wörtlich übernommen; Richtigkeit und Vollständigkeit liegen beim jeweiligen Veranstalter. Die Auswahl folgt allein dem Kalender der Quelle — sie ist keine Empfehlung und kein vollständiges Demo-Register (das führt in Deutschland niemand öffentlich).
Wie viele Demonstrationen sind angemeldet, wo finden sie statt, und welche Wörter tauchen in den Anmelde-Themen am häufigsten auf? Gezählt werden die amtlichen Anmeldelisten der vier Städte, die ihre Versammlungen laufend veröffentlichen — live von den Behörden-Seiten, mehrmals täglich aktualisiert.
Berlin in Zahlen
Heute angemeldet
63
Anmeldungen, 7 Tage
171
221 Versammlungs-Tage
Anmeldungen, 30 Tage
330
661 Versammlungs-Tage
Davon mit Aufzug
122
Demonstrationszug mit Route (30 Tage)
„Anmeldungen“ zählt jede Thema-Ort-Kombination einmal; „Versammlungs-Tage“ zählt jeden Kalendertag-Eintrag — tägliche Dauermahnwachen stehen in der Berliner Liste je Tag einzeln.
Angemeldete Versammlungs-Tage je Monat
Ferne Monate wirken leerer, weil viele Versammlungen erst kurzfristig angemeldet werden — die Zahlen wachsen laufend nach.
Häufigste Versammlungsorte (nächste 30 Tage)
Orte im Wortlaut der amtlichen Liste (die Quelle kennt keine Ortsteile). Platz der Republik 1 ist die Wiese vor dem Reichstagsgebäude.
Häufigste Wörter in den Anmelde-Themen (nächste 30 Tage)
- frieden (32)
- menschen (21)
- demokratie (19)
- statt (17)
- gesellschaft (16)
- zeit (16)
- aktion (12)
- freiheit (12)
- krach (12)
- krieg (12)
- menschenrechte (11)
- nazis (11)
- ukraine (11)
- machen (10)
Reine Häufigkeitszählung über die wörtlichen Anmelde-Themen (jede Anmeldung einmal gezählt; herausgefiltert sind Füll-, Termin- und Aufruf-Wörter wie „stoppt“ sowie Format-Begriffe wie „Mahnwache“) — keine inhaltliche Einordnung. Die vollständigen Themen zeigt der Tab „Demos finden“.
Alle angebundenen Städte
Berlin
1.613
kommende Einträge · 221 in 7 Tagen
Dresden
53
kommende Einträge · 19 in 7 Tagen
Rostock
18
kommende Einträge · 14 in 7 Tagen
Jena
2
kommende Einträge · 2 in 7 Tagen
Warum nur vier Städte?
Systematisch geprüft wurden 27 Großstädte und die Rechtslage der Länder (zuletzt 01.08. und 06.08.2026): Nur kommunale Versammlungsbehörden veröffentlichen laufende Übersichten — Berlin (gesetzliche Pflicht, § 12 Abs. 8 VersFG BE), Dresden, Rostock und Jena. In München gibt es die Daten nur auf Einzelanfrage, in Stuttgart und den übrigen geprüften Städten keine öffentliche Übersicht. Auf Wiedervorlage: Braunschweig (Übersicht existiert, derzeit leer) und Leipzig (offener Stadtratsantrag nach Berliner/Dresdner Vorbild).
Quellen: Berliner Versammlungsbehörde (Polizei Berlin) ↗ · Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden ↗ · Versammlungsbehörde der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Stadtamt) ↗ · Stadt Jena, Fachdienst Sicherheit und Ordnung ↗. Stand: live von den Behörden-Seiten (Server-Cache 30 Minuten; die Berliner Liste wird laut Polizei zweimal täglich aktualisiert). Ob eine angemeldete Versammlung tatsächlich stattfindet, zeigt die Anmeldung nicht.
48 Stunden vorher
Anmelden spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe (§ 14 VersammlG). In BY und NI zählen Wochenenden und Feiertage nicht mit, in HE Sonn- und Feiertage.
Art. 8 Grundgesetz
Jeder darf sich friedlich und ohne Waffen versammeln — ohne Erlaubnis. Ein Grundrecht, kein Gnadenakt.
Anmeldung ≠ Genehmigung
Du zeigst die Versammlung nur an. Sie ist nicht genehmigungspflichtig — die Behörde kann nur Auflagen machen.
Wo melde ich an? — alle 16 Bundesländer
Versammlungsrecht ist seit 2006 Ländersache: 8 Länder haben ein eigenes Gesetz, die übrigen wenden das Bundesgesetz weiter an. Suche dein Land für die zuständige Behörde und die genaue Frist.
16 von 16 Ländern
Baden-Württemberg
Bundesrecht- Frist:
- 48 Stunden vor Bekanntgabe (§ 14 VersammlG des Bundes)
- Anmelden bei:
- Örtliche Versammlungsbehörde (Kreis- bzw. Stadtverwaltung, Ordnungsamt)
- Hinweis:
- Kein eigenes Vollgesetz; es gilt das Bundes-VersammlG, ergänzt um eine Zuständigkeitsverordnung.
Bayern
eigenes Gesetz- Frist:
- 48 Stunden vor Bekanntgabe (Art. 13 BayVersG); Samstage, Sonn- und Feiertage zählen bei der Frist nicht mit
- Anmelden bei:
- Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt); in München die Polizei
- Hinweis:
- Reale Vorlaufzeit länger als 48 Stunden, weil Wochenenden und Feiertage nicht mitzählen. Wesentliche Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Berlin
eigenes Gesetz- Frist:
- 48 Stunden vor der Bekanntgabe/Einladung (§ 12 VersFG BE)
- Anmelden bei:
- Polizei Berlin (Versammlungsbehörde beim Polizeipräsidenten)
- Hinweis:
- Die Behörde muss Ort, Zeit und Thema angezeigter Versammlungen veröffentlichen (Veröffentlichungspflicht).
Brandenburg
Bundesrecht- Frist:
- 48 Stunden vor Bekanntgabe (§ 14 VersammlG des Bundes)
- Anmelden bei:
- Polizei Brandenburg (Anmeldung u. a. online über das Bürgerportal der Polizei)
Bremen
Bundesrecht- Frist:
- 48 Stunden vor Bekanntgabe (§ 14 VersammlG des Bundes)
- Anmelden bei:
- Örtliche Versammlungsbehörde (in Bremen das Stadtamt/Ordnungsamt, in Bremerhaven das Ordnungsamt)
Hamburg
Bundesrecht- Frist:
- 48 Stunden vor Bekanntgabe (§ 14 VersammlG des Bundes)
- Anmelden bei:
- Polizei Hamburg (Versammlungsbehörde)
Hessen
eigenes Gesetz- Frist:
- 48 Stunden vor Bekanntgabe (§ 13 HVersFG); Sonn- und Feiertage zählen bei der Frist nicht mit
- Anmelden bei:
- Örtliche Versammlungsbehörde (Kreis-/Stadtverwaltung, Ordnungsbehörde); Eilanzeige auch bei der Polizei
- Hinweis:
- Eigenes Gesetz seit 2023. Eine Anzeige ist frühestens zwei Jahre vor Beginn möglich.
Mecklenburg-Vorpommern
Bundesrecht- Frist:
- 48 Stunden vor Bekanntgabe (§ 14 VersammlG des Bundes)
- Anmelden bei:
- Örtliche Versammlungsbehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt, Ordnungsamt); Kontakt zur Polizei
Niedersachsen
eigenes Gesetz- Frist:
- 48 Stunden vor Bekanntgabe (§ 5 NVersG); Samstage, Sonn- und Feiertage zählen bei der Frist nicht mit
- Anmelden bei:
- Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte; im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover die Polizeidirektion Hannover
Nordrhein-Westfalen
eigenes Gesetz- Frist:
- 48 Stunden vor der Bekanntgabe/Einladung (§ 10 VersG NRW)
- Anmelden bei:
- Örtliche Versammlungsbehörde (Kreispolizeibehörde bzw. zuständige Behörde); Anzeige u. a. bei der Polizei NRW
- Hinweis:
- Eigenes Gesetz seit 2022. Die Anzeige nennt Teilnehmerzahl, Ort, Zeit, Thema sowie Kontaktdaten von Anmelder und Leiter.
Rheinland-Pfalz
Bundesrecht- Frist:
- 48 Stunden vor Bekanntgabe (§ 14 VersammlG des Bundes)
- Anmelden bei:
- Örtliche Versammlungsbehörde (Kreis-/Stadtverwaltung, Ordnungsamt); Kontakt zur Polizei
Saarland
Bundesrecht- Frist:
- 48 Stunden vor Bekanntgabe (§ 14 VersammlG des Bundes)
- Anmelden bei:
- Landkreise, Regionalverband und Landeshauptstadt Saarbrücken bzw. kreisangehörige Städte (Ordnungsbehörden)
Sachsen
eigenes Gesetz- Frist:
- 48 Stunden vor der Einladung oder dem Aufruf zur Teilnahme (§ 14 SächsVersG)
- Anmelden bei:
- Örtliche Versammlungsbehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt, Ordnungsamt); Kontakt zur Polizei
- Hinweis:
- Neu gefasst 2024. Anzeige schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift möglich.
Sachsen-Anhalt
eigenes Gesetz- Frist:
- 48 Stunden vor der Bekanntgabe (§ 12 VersammlG LSA)
- Anmelden bei:
- Örtliche Versammlungsbehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt, Ordnungsbehörde); Kontakt zur Polizei
- Hinweis:
- Pflichtangaben: Gegenstand und verantwortlicher Leiter. Keine Anmeldepflicht bei Spontan- und Eilversammlungen.
Schleswig-Holstein
eigenes Gesetz- Frist:
- 48 Stunden vor der Bekanntgabe/Einladung (§ 11 VersFG SH)
- Anmelden bei:
- Örtliche Versammlungsbehörde (Kreis/kreisfreie Stadt, Ordnungsbehörde); Kontakt zur Polizei
- Hinweis:
- Eigenes Gesetz seit 2015. Wesentliche Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Thüringen
Bundesrecht- Frist:
- 48 Stunden vor Bekanntgabe (§ 14 VersammlG des Bundes)
- Anmelden bei:
- Örtliche Versammlungsbehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt, Ordnungsbehörde); Kontakt zur Polizei
Von der Idee zur angemeldeten Versammlung
Kurz zusammengefasst
- Anmelden, nicht beantragen: Eine Versammlung unter freiem Himmel wird angezeigt — sie ist nicht genehmigungspflichtig (Art. 8 GG).
- Spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe anmelden. In Bayern, Niedersachsen und Hessen zählen Wochenenden und Feiertage nicht mit.
- Zuständig ist die Versammlungsbehörde am Ort — je nach Land Kreis-/Stadtverwaltung, Ordnungsamt oder Polizei.
- In die Anmeldung gehören Ort, Zeit, Thema, ein verantwortlicher Leiter und Kontaktdaten; bei einem Aufzug zusätzlich die Route.
- 01
Thema und Form festlegen
Zweck, Ort, Datum, Uhrzeit — und ob es eine ortsfeste Kundgebung oder ein Aufzug (mit Route) werden soll.
- 02
Zuständige Versammlungsbehörde ermitteln
Je nach Land Kreis-/Stadtverwaltung bzw. Ordnungsamt, in Stadtstaaten und Teilen die Polizei.
Prüfe, ob dein Land ein eigenes Gesetz hat — siehe Tab „Wo, wie, was?".
- 03
Anmeldefrist beachten
Mindestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe.
In Bayern, Niedersachsen und Hessen zählen Wochenenden und Feiertage nicht mit — dort früher anmelden.
- 04
Schriftlich anmelden — mit allen Pflichtangaben
Schriftlich (oder elektronisch bzw. zur Niederschrift): Ort, Zeit, Thema, verantwortlicher Leiter, Kontaktdaten, bei Aufzügen die Route, dazu erwartete Teilnehmerzahl und Hilfsmittel.
- 05
Verantwortlichen Versammlungsleiter benennen
Pflichtangabe nach § 14 VersammlG bzw. Landesrecht.
- 06
Kooperationsgespräch wahrnehmen
Ablauf, Ordnungsmaßnahmen und mögliche Auflagen werden mit der Behörde besprochen (Kooperationsprinzip).
- 07
Ordner einplanen und einweisen
Genügend Ordner vorsehen; Ordner müssen volljährig, unbewaffnet und erkennbar sein.
- 08
Etwaige Auflagen prüfen
Bei belastenden Auflagen oder einem Verbot sind Rechtsmittel möglich (Widerspruch, Eilantrag beim Verwaltungsgericht).
- 09
Durchführung vorbereiten
Leiterpflichten, Lautsprecher, Umgang mit Störungen und das Verhalten bei einer möglichen Auflösung klären.
Fehler, die man vermeiden sollte
Sieben Punkte, an denen die Regel oft anders verstanden wird, als sie im Gesetz steht. Wie oft das vorkommt, weiß diese Seite nicht — hier steht nur, was jeweils gilt.
Die 48 Stunden ab dem Demo-Termin rückwärts rechnen
Die Frist läuft ab der BEKANNTGABE, nicht ab dem Beginn der Versammlung. Wer den Aufruf veröffentlicht und erst danach anmeldet, hat die Frist gerissen — auch wenn bis zur Demo noch Tage bleiben.
Das Wochenende mitzählen
In Bayern, Niedersachsen und Hessen zählen Samstage, Sonn- und Feiertage bei der Frist nicht mit. Eine Anmeldung am Freitag für den Montag ist dort zu spät, in anderen Ländern nicht.
Auf eine „Genehmigung" warten
Es gibt keine. Die Behörde genehmigt nicht, sie nimmt zur Kenntnis und kann Auflagen erteilen. Wer auf einen Bescheid wartet, der nicht kommen muss, verliert nur Zeit.
Die Route bei einem Aufzug offenlassen
Der beabsichtigte Streckenverlauf ist bei einem Aufzug Pflichtangabe (§ 14 Abs. 1). Fehlt er, ist die Anmeldung unvollständig.
Keinen verantwortlichen Leiter benennen
Der Leiter ist Pflichtangabe (§ 14 Abs. 2) und am Tag selbst Ansprechpartner für Behörde und Polizei. Ohne ihn fehlt der Anmeldung ein Kernstück.
Auflagen hinnehmen, weil man sie für endgültig hält
Gegen belastende Auflagen und gegen ein Verbot gibt es Rechtsmittel: Widerspruch und Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Beides ist zeitkritisch — im Zweifel sofort prüfen lassen.
Annehmen, ohne Anmeldung sei alles verloren
Art. 8 GG schützt auch nicht angemeldete Versammlungen; eine fehlende Anmeldung führt nicht automatisch zum Verbot. Spontanversammlungen sind ohne Anmeldung zulässig, Eilversammlungen sind unverzüglich anzumelden.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Erlaubnis, um zu demonstrieren?
Nein. Art. 8 GG gibt jedem das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln — ohne Erlaubnis. Versammlungen unter freiem Himmel sind anzeige- bzw. anmeldepflichtig, nicht genehmigungspflichtig.
Muss ich eine Versammlung in einem geschlossenen Raum anmelden?
Grundsätzlich nein. Die 48-Stunden-Anmeldepflicht gilt für öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und für Aufzüge; Versammlungen in geschlossenen Räumen sind grundsätzlich anmeldefrei.
Was ist der Unterschied zwischen Spontan- und Eilversammlung?
Eine Spontanversammlung entsteht ohne Veranstalter aus aktuellem Anlass und ist ohne Anmeldung zulässig. Eine Eilversammlung hat einen Veranstalter, duldet aber keinen Aufschub — sie ist unverzüglich, spätestens mit ihrer Bekanntgabe, anzumelden.
Gilt überall dasselbe Gesetz?
Nein. Versammlungsrecht ist seit 2006 Ländersache. Ein Teil der Länder hat ein eigenes Gesetz, die übrigen wenden das Versammlungsgesetz des Bundes weiter an (Art. 125a GG).
Was passiert, wenn die Behörde Auflagen erteilt?
Auflagen zu Route, Uhrzeit oder Lautstärke sind einzuhalten. Gegen belastende Auflagen und gegen ein Verbot sind Widerspruch und ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht möglich.
Welche Pflichten hat der Versammlungsleiter?
Er ist für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich, Ansprechpartner für Polizei und Behörde und kann störende Teilnehmer ausschließen. Ordner unterstützen ihn; sie müssen volljährig, unbewaffnet und erkennbar sein.
Frist, Zuständigkeit und Kosten beantwortet zusätzlich das FAQ am Seitenende.
Ausführlich an einem echten Fall
Der Beitrag „Versammlungsfreiheit“ spielt die Schritte an einem Fall durch — eine Kundgebung gegen die Streichung einer Buslinie — und rechnet dabei die 48-Stunden-Frist einmal komplett vor. Dazu: was bei Auflagen zu tun ist und wann Spontan- statt Regelfall gilt.
Zum ausführlichen BeitragWas bei der Durchführung gilt — Rollen, Pflichten und der Rahmen des Art. 8 GG.
- Der Versammlungsleiter ist für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich und Ansprechpartner für Polizei und Behörde; er kann störende Teilnehmer ausschließen.
- Ordner unterstützen den Leiter — sie müssen erkennbar gekennzeichnet, volljährig und unbewaffnet sein.
- Kooperation mit der Polizei: Absprachen einhalten und erreichbar bleiben; die Polizei sichert die Versammlung und den Grundrechtsschutz.
- Erteilte Auflagen (z. B. zu Route, Uhrzeit, Lautstärke) sind einzuhalten.
- Die Versammlung muss friedlich und ohne Waffen verlaufen (Art. 8 Abs. 1 GG); Waffen und gefährliche Gegenstände sind verboten.
- Vermummungsverbot und Verbot von Schutzwaffen beachten (§ 17a VersammlG des Bundes bzw. entsprechendes Landesrecht).
- Presse- und Medienvertreter dürfen berichten; sie sind keine Teilnehmer und genießen den Schutz der Pressefreiheit.
- Bei einer behördlichen Auflösung müssen sich alle Teilnehmer unverzüglich entfernen.
Deine Stadt: der direkte Weg zur Versammlungsbehörde
Für 40 Städte führt der Link direkt auf die amtliche Anmelde-Seite der zuständigen Behörde. „Online“ heißt: Es gibt einen digitalen Anzeigeweg. In NRW läuft der landesweit über das Online-Formular der Internetwache der Polizei.
- Berlinonline möglichPolizei Berlin — Versammlungsbehörde (LKA)Online-Anzeige über die Internetwache; Frist 48 Stunden vor Einladung (§ 12 VersFG BE).📋 öffentliche Demo-Liste einsehbar
- Hamburgonline möglichPolizei Hamburg — VersammlungsbehördeOnlinedienst ohne Registrierung nutzbar; alternativ PDF-Formular.
- Münchenkein Online-WegKreisverwaltungsreferat — VersammlungsbüroAnzeige nur persönlich, telefonisch oder schriftlich — kein Online-Formular.
- Kölnonline möglichPolizeipräsidium Köln — VersammlungsrechtDigital über das landesweite Online-Formular der Internetwache NRW.
- Frankfurt am Mainkein Online-WegOrdnungsamt — VersammlungsrechtAnmeldung per PDF-Formular an demo@stadt-frankfurt.de.
- Stuttgartonline möglichAmt für öffentliche OrdnungEigener Online-Service direkt auf der Leistungsseite.
- Düsseldorfonline möglichPolizeipräsidium Düsseldorf — VersammlungsbehördeDigital über die Internetwache NRW; Infostände separat übers Ordnungsamt.
- Leipzigonline möglichOrdnungsamt — VersammlungsbehördeOnline über Amt24 Sachsen; alternativ formlos oder per E-Mail.
- Dortmundonline möglichPolizeipräsidium DortmundDigital über die Internetwache NRW.
- Essenonline möglichPolizeipräsidium Essen — VersammlungsrechtDigital über die Internetwache NRW; alternativ Formular per E-Mail.
- Bremenonline möglichOrdnungsamt — Versammlungen und VeranstaltungenDigitale Anzeige ohne Registrierung, gebührenfrei.
- Dresdenonline möglichOrdnungsamt — VersammlungsbehördeEigenes Online-Formular; in dringenden Fällen Polizeidirektion Dresden.
- Hannoveronline möglichPolizeidirektion Hannover (Versammlungsbehörde)Online-Anzeigeformular über das Serviceportal verlinkt.
- Nürnbergonline möglichOrdnungsamt — VersammlungsanzeigeStadt bittet ausdrücklich um Nutzung des eigenen Online-Dienstes.
- Duisburgonline möglichPolizeipräsidium Duisburg — VersammlungsbehördeDigital über die Internetwache NRW; dazu Kooperationsgespräch.
- Bochumonline möglichPolizeipräsidium Bochum (auch Herne und Witten)Digital über die Internetwache NRW; lokal Vordruck per E-Mail.
- Wuppertalonline möglichPolizeipräsidium Wuppertal — Versammlungsbehörde (auch Remscheid/Solingen)Digital über die Internetwache NRW; E-Mail versammlungsrecht.wuppertal@polizei.nrw.de, Tel. 0202 284-4227.
- Bielefeldonline möglichPolizeipräsidium Bielefeld — Versammlungswesen (ZA 12)Digital über die Internetwache NRW; E-Mail poststelle.bielefeld@polizei.nrw.de.
- Bonnonline möglichPolizeipräsidium Bonn — Versammlungsbehörde (ZA 12)Digital über die Internetwache NRW; E-Mail Versammlung.Bonn@polizei.nrw.de, Tel. 0228 15-0.
- Münsteronline möglichPolizeipräsidium Münster — Versammlungsrecht (ZA 1.2)Digital über die Internetwache NRW; E-Mail za1.2versammlungsrecht.muenster@polizei.nrw.de, Tel. 0251 275-2108.
- Mannheimkein Online-WegStadt Mannheim — Fachbereich Sicherheit und Ordnung (Versammlungsbehörde)Anmeldung per E-Mail 31versammlungen@mannheim.de, Tel. 0621 293-9068.
- Karlsruhekein Online-WegStadt Karlsruhe — Ordnungs- und BürgeramtAnmeldung über das Ordnungs- und Bürgeramt; E-Mail buergerdienste@oa.karlsruhe.de.
- Augsburgonline möglichStadt Augsburg — OrdnungsamtOnline-Anzeige über das BayernPortal; E-Mail ordnungsamt@augsburg.de, Tel. 0821 324-9231.
- Wiesbadenonline möglichLandeshauptstadt Wiesbaden — OrdnungsamtOnline-Formular (Anzeige nach § 12 HVersFG); E-Mail oeffentliche.ordnung@wiesbaden.de.
- Mönchengladbachonline möglichPolizeipräsidium Mönchengladbach — VersammlungsbehördeDigital über die Internetwache NRW; E-Mail Versammlung.MG@polizei.nrw.de.
- Gelsenkirchenonline möglichPolizeipräsidium Gelsenkirchen — Versammlungsbehörde (ZA 13)Digital über die Internetwache NRW; Tel. 0209 365-4150.
- Aachenonline möglichPolizeipräsidium Aachen — Versammlungsrecht (für die Städteregion)Digital über die Internetwache NRW; Tel. 0241 9577-0.
- Braunschweigonline möglichStadt Braunschweig — Ordnungsamt (Versammlungsrecht)Online-Formular (Anzeige nach § 5 NVersG); E-Mail gewerbe.ordnung@braunschweig.de.
- Chemnitzonline möglichStadt Chemnitz — Rechts- und OrdnungsamtOnline über Amt24 Sachsen; E-Mail recht-ordnung@stadt-chemnitz.de.
- Kielonline möglichLandeshauptstadt Kiel — Ordnungsamt (Versammlungsbehörde)Online-Anzeige vorhanden; E-Mail versammlungsbehoerde@kiel.de, Tel. 0431 901-5268.
- Halle (Saale)kein Online-WegPolizeiinspektion Halle (Saale) — VersammlungsbehördeAnmeldung per E-Mail versammlung.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de, Tel. 0345 224-1410.
- Magdeburgkein Online-WegPolizeiinspektion Magdeburg — VersammlungsbehördeAnmeldung per E-Mail versammlungsbehoerde.pi-md@polizei.sachsen-anhalt.de, Tel. 0391 546-1524.
- Freiburg im Breisgaukein Online-WegStadt Freiburg — Amt für öffentliche Ordnung (Versammlungen)Anmeldung per E-Mail polizei@freiburg.de, Tel. 0761 201-4873.
- Krefeldonline möglichPolizeipräsidium Krefeld — Versammlungsbehörde (ZA 11)Digital über die Internetwache NRW; E-Mail versammlungsrecht.krefeld@polizei.nrw.de.
- Mainzonline möglichLandeshauptstadt Mainz — Öffentliche Sicherheit und OrdnungOnline-Dienst ohne Registrierung; E-Mail demonstration@stadt.mainz.de, Tel. 06131 12-3010.
- Lübeckkein Online-WegHansestadt Lübeck — Ordnungsamt (Versammlungsbehörde)Anmeldung übers Ordnungsamt; E-Mail ordnungsamt@luebeck.de.
- Erfurtkein Online-WegLandeshauptstadt Erfurt — Bürgeramt (Versammlungsangelegenheiten)Anmeldung übers Bürgeramt; E-Mail buergeramt@erfurt.de, Tel. 0361 655-7820.
- Oberhausenonline möglichPolizeipräsidium Oberhausen — Versammlungsbehörde (ZA 1.1)Digital über die Internetwache NRW; E-Mail Versammlungsrecht.Oberhausen@Polizei.NRW.de, Tel. 0208 826-3135.
- Rostockonline möglichHanse- und Universitätsstadt Rostock — Stadtamt (Versammlungsbehörde)Online-Anmeldung ohne Registrierung; veröffentlicht als eine von nur zwei Großstädten (neben Berlin) alle angemeldeten Versammlungen — mit Thema, Route, Status und RSS-Feed.📋 öffentliche Demo-Liste einsehbar
- Kasselonline möglichStadt Kassel — OrdnungsamtOnline-Anmeldung vorhanden; E-Mail versammlungen@kassel.de, Tel. 0561 787-3000.
Alle Links am 2026-07-23 live geprüft (amtliche Seiten der Versammlungsbehörden). Deine Stadt fehlt? Die Zuständigkeit deines Landes steht im Tab „Wo, wie, was?“.
Was in die Anmeldung gehört (§ 14 VersammlG)
- Gegenstand der Versammlung — also Thema und Zweck (§ 14 Abs. 1)
- Ort und geplante Zeit (Beginn und voraussichtliches Ende)
- Bei einem Aufzug: der beabsichtigte Streckenverlauf (Route)
- Der verantwortliche Leiter der Versammlung (§ 14 Abs. 2)
- Kontaktdaten des Anmelders (Name, Anschrift, Erreichbarkeit)
- Nach behördlicher Praxis zusätzlich: erwartete Teilnehmerzahl und geplante Hilfsmittel (z. B. Lautsprecher, Fahrzeuge, Bühne)
Spontan- und Eilversammlungen
Eine Spontanversammlung bildet sich ungeplant aus einem aktuellen Anlass, ohne Veranstalter — eine Anmeldung ist naturgemäß nicht möglich, die Anmeldepflicht entfällt (anerkannt durch das Bundesverfassungsgericht zu Art. 8 GG). Eine Eilversammlung hat zwar einen Veranstalter, muss aber wegen eines akuten Anlasses so kurzfristig stattfinden, dass die 48-Stunden-Frist nicht eingehalten werden kann — sie ist unverzüglich, spätestens mit ihrer Bekanntgabe, anzumelden.
Wichtige Hinweise
- Anmeldung ist keine Genehmigung: Versammlungen unter freiem Himmel sind nur anzeige-/anmeldepflichtig, nicht genehmigungspflichtig. Art. 8 GG schützt auch nicht angemeldete Versammlungen — eine fehlende Anmeldung führt nicht automatisch zum Verbot.
- Freier Himmel vs. geschlossene Räume: Die 48-Stunden-Anmeldepflicht gilt für öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und für Aufzüge. Versammlungen in geschlossenen Räumen sind grundsätzlich anmeldefrei.
- Spontan- und Eilversammlungen: Spontanversammlungen (ohne Veranstalter, aus aktuellem Anlass) sind ohne Anmeldung zulässig; Eilversammlungen sind unverzüglich, spätestens mit der Bekanntgabe, anzumelden.
- Rechtsschutz: Gegen Auflagen, Beschränkungen oder ein Verbot kann Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht — meist im Eilverfahren — Rechtsschutz beantragt werden. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung; im Zweifel die zuständige Versammlungsbehörde fragen.
Primärquellen
Du willst aktiv werden?
Eine Demo ist ein starkes Mittel — aber nicht das einzige. Finde heraus, welche Ebene für dein Anliegen zuständig ist und welche Wege es noch gibt, dich einzubringen.
Häufige Fragen zur Demo-Anmeldung
Wie lange vorher muss ich eine Demo anmelden?
Spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe — also bevor du öffentlich zur Versammlung aufrufst —, nicht 48 Stunden vor dem Versammlungstermin (§ 14 Abs. 1 VersammlG ↗). Wer erst aufruft und dann anmeldet, hat die Frist verpasst — auch wenn bis zur Demo noch Tage bleiben. In Bayern und Niedersachsen zählen Samstage, Sonn- und Feiertage bei der Frist nicht mit, in Hessen Sonn- und Feiertage — dort ist der reale Vorlauf länger.
Wo melde ich eine Demo an — und wer ist zuständig?
Bei der Versammlungsbehörde des Ortes, an dem die Versammlung stattfinden soll — je nach Land Kreis- oder Stadtverwaltung, Ordnungsamt oder Polizei. Versammlungsrecht ist seit 2006 Ländersache: 8 der 16 Länder haben ein eigenes Gesetz, die übrigen wenden das Versammlungsgesetz des Bundes weiter an. Behörde und Frist für dein Land stehen im Tab „Wo, wie, was?", für 40 Großstädte führt der Tab „Großstädte direkt" direkt zur amtlichen Anmelde-Seite.
Was kostet die Anmeldung — und brauche ich eine Genehmigung?
Eine Genehmigung brauchst du nicht: Du zeigst die Versammlung nur an, denn sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln ist ein Grundrecht (Art. 8 GG). Die Behörde erteilt keinen Erlaubnisbescheid, sie kann nur Auflagen machen — eine Genehmigungsgebühr gibt es deshalb nicht. Für die Anzeige selbst weist etwa Bremen ausdrücklich aus, dass sie gebührenfrei ist; verbindlich beantwortet die Kostenfrage die zuständige Versammlungsbehörde vor Ort.
Grundlage: Versammlungsgesetz des Bundes und die Landesgesetze (siehe Tab „Recht & Grundlagen“). Stand: 01.07.2026. Nur belegte Angaben aus amtlichen Quellen, keine Wertung. Diese Seite informiert und ersetzt keine Rechtsberatung — im Zweifel die zuständige Versammlungsbehörde fragen.
Siehe auch
Aktuelle IFG-Anfragen an Bundesbehörden aus FragDenStaat — was Bürger gerade vom Staat wissen wollen, mit Direktlink.
Wie eine Petition an den Bundestag funktioniert — Art. 17 GG, Quorum 30.000, Ablauf Schritt für Schritt.
Die Grundrechte des Grundgesetzes — kurz erklärt mit amtlicher Quelle.
Wer entscheidet über mein Anliegen — Kommune, Land, Bund oder EU? Und welches Bürger-Werkzeug greift dort. Grundlage: die Kompetenzordnung des Grundgesetzes.