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Bildung & Forschung

Schule als Ländersache, Hochschulen, BAföG, duale Ausbildung und Forschung.

Stand 02.07.2026

Überblick

Bildung ist in Deutschland überwiegend Sache der Länder (Kulturhoheit, Artikel 30 und 70 Grundgesetz). Schulrecht, Lehrpläne und Lehrkräfte verantworten die 16 Länder; die Kultusministerkonferenz (KMK) koordiniert sie länderübergreifend.

Der Bund ist vor allem über die Ausbildungsförderung (BAföG), die Forschungsförderung und befristete Programme beteiligt. Wegen des sogenannten Kooperationsverbots darf er nicht unbegrenzt in die Schulpolitik der Länder hineinfinanzieren; Ausnahmen wie der DigitalPakt Schule wurden eigens geschaffen.

Die duale Ausbildung — Lernen im Betrieb und in der Berufsschule — gilt international als Stärke des deutschen Systems. Daueranliegen sind Fachkräfte- und Lehrkräftemangel sowie Bildungsgerechtigkeit.

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