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📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 14.07.2026

Jahresemissionsgesamtmengen-Verordnung 2031-2040 (JEGMV 2031-2040): Was die neue Verordnung regelt

„Verordnung zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040" — verkündet am 14. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 202 vom 14.07.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.

veröffentlicht am 14.07.2026

14.07.2615.07.26

Kurz zusammengefasst

Worum geht es?
Es geht um die Klimaziele in Zahlen. Das Bundes-Klimaschutzgesetz nennt jährliche Minderungsziele; diese Verordnung übersetzt sie in feste Mengen — wie viel Treibhausgas in jedem einzelnen Jahr von 2031 bis 2040 höchstens ausgestoßen werden darf.
Was ändert sich?
Die Anlage der Verordnung nennt für jedes dieser zehn Jahre eine Höchstmenge in Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent: 409 für 2031, dann 380, 352, 323, 294, 265, 236, 208, 179 und schließlich 150 für 2040. Erlassen hat die Verordnung die Bundesregierung; sie gilt seit dem Tag nach der amtlichen Bekanntmachung vom 14. Juli 2026.
Was heißt das für mich?
Damit steht ein Pfad für die 2030er Jahre fest: Die erlaubte Menge sinkt Jahr für Jahr um rund 29 Millionen Tonnen. Der Text nennt keine einzelnen Adressaten und sagt nicht, welche Maßnahmen daraus folgen — er legt die Obergrenzen fest.

Beispiele

  • Für das Jahr 2035 gilt eine Obergrenze von 294 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent.
  • Von 2031 bis 2040 sinkt die erlaubte Jahresmenge von 409 auf 150 Millionen Tonnen — ein Rückgang um rund 63 Prozent.
Was ist die Jahresemissionsgesamtmengen-Verordnung 2031-2040?

Am 14. Juli 2026 wurde im Bundesgesetzblatt die Jahresemissionsgesamtmengen-Verordnung 2031-2040 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 202 vom 14.07.2026). Erlassen hat sie die Bundesregierung, ausgefertigt am 10. Juli 2026. Rechtsgrundlage ist § 4 Absatz 4 Satz 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Der amtliche Volltext umfasst 2 Paragrafen; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.

Was ändert sich durch die Jahresemissionsgesamtmengen-Verordnung 2031-2040 konkret?

Die Verordnung besteht aus 2 Paragrafen. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz, dazu die Auflistung, in der der eigentliche Regelungsinhalt steht — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.

  • § 1 — Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040: „Die Jahresemissionsgesamtmengen nach § 4 Absatz 4 des Bundes-Klimaschutzgesetzes für den Zeitraum ab dem Jahr 2031 bis einschließlich des Jahres 2040 richten sich nach der Anlage." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [26.08.26]
  • § 2 — Inkrafttreten: „Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [26.08.26]
  • Spalten der Auflistung: „2031" → „2032" → „2033" → „2034" → „2035" → „2036" → „2037" → „2038" → „2039" → „2040" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [26.08.26]
  • Jahresemissions- gesamtmenge in Millionen Tonnen CO -Äquivalent 2 · 409 · 380 · 352 · 323 · 294 · 265 · 236 · 208 · 179 · 150 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [26.08.26]
Für wen gilt die Jahresemissionsgesamtmengen-Verordnung 2031-2040?

Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in § 1 („Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040"). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.

  • Regelungskern — § 1 (Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040): „Die Jahresemissionsgesamtmengen nach § 4 Absatz 4 des Bundes-Klimaschutzgesetzes für den Zeitraum ab dem Jahr 2031 bis einschließlich des Jahres 2040 richten sich nach der Anlage." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [26.08.26]
  • Erlassen von: Bundesregierung · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [26.08.26]
Ab wann gilt die Jahresemissionsgesamtmengen-Verordnung 2031-2040 — und wie lange?

Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (§ 2). Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.

Was bedeutet die Jahresemissionsgesamtmengen-Verordnung 2031-2040 für den Einzelnen, die Kommune, das Land und den Bund?

Der Regelungstext nennt weder Einzelne noch Kommunen, Länder oder Bundesbehörden als Adressaten. Wir behaupten deshalb für keine Ebene eine Betroffenheit.

  • Für den Einzelnen: Der Regelungstext nennt keine natürliche Person als Adressat. Ob sich für Einzelne mittelbar etwas ändert, sagt er nicht — und wir sagen es dann auch nicht. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [26.08.26]
  • Für die Kommune: Der Regelungstext nennt keine Gemeinde, Stadt oder Kreisverwaltung als Adressat. Über mittelbare Folgen sagt er nichts. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [26.08.26]
  • Für das Land: Der Regelungstext nennt weder eine Landesbehörde noch eine Zustimmung des Bundesrates. Über mittelbare Folgen für die Länder sagt er nichts. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [26.08.26]
  • Für den Bund: Die Bundesregierung hat die Verordnung erlassen (Rechtsgrundlage: § 4 Absatz 4 Satz 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes). Neue Aufgaben für Bundesbehörden nennt der Regelungstext nicht. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [26.08.26]
Welche Begriffe muss man für die Jahresemissionsgesamtmengen-Verordnung 2031-2040 kennen?

3 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.

Wo steht der amtliche Text?

Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.

Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.

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