📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 27.08.2026
„Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Register über…“ — was drinsteht
„Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten" — verkündet am 27. August 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 240 vom 27.08.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.
veröffentlicht am 27.08.2026
Kurz zusammengefasst
- Worum geht es?
- Es geht um das Register über Unternehmensbasisdaten. Das ist ein staatliches Verzeichnis, in dem Grunddaten von Unternehmen zusammenlaufen. Die Regel, die den Betrieb dieses Registers ordnet, wird an mehreren Stellen geändert.
- Was ändert sich?
- Die Änderung fasst 17 Stellen der bestehenden Register-Verordnung neu — unter anderem die Abschnitte zur Weitergabe von Daten durch die Registerbehörde, zur Informationssicherheit, zur Protokollierung und zur Änderung von Identifikationsnummern. Was dort künftig genau steht, zeigt erst die vollständige Fassung der geänderten Regel; der Änderungstext selbst nennt nur die Stellen. Der größte Teil gilt seit dem Tag nach der amtlichen Bekanntmachung vom 27. August 2026, ein weiterer Teil erst ab dem 1. Januar 2028.
- Was heißt das für mich?
- Die Regel richtet sich an die Registerbehörde und an die Stellen, die Daten liefern oder abrufen — nicht an einzelne Bürger. Was sich für Unternehmen praktisch ändert, lässt sich aus diesem Text allein nicht sagen; erlassen haben ihn das Finanz-, das Wirtschafts- und das Justizministerium gemeinsam.
Beispiele
- Eine Behörde braucht die Grunddaten eines Betriebs. Wer sie im Register abrufen darf und wie der Zugriff festgehalten wird, regeln die geänderten Abschnitte.
- Ein Teil der Neuerungen ist erst ab dem 1. Januar 2028 an der Reihe; bis dahin gilt dafür die bisherige Fassung.
Worum geht es in der neuen Verordnung?
Am 27. August 2026 wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 240 vom 27.08.2026). Federführend laut Bundesgesetzblatt: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ausgefertigt wurde der Text am 17. August 2026. Der amtliche Volltext umfasst 3 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.
- Amtlicher Titel: „Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten" ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.08.26]
- Amtliches Sachgebiet: Statistik · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [28.08.26]
- Eingangsformel im Wortlaut: „Das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz verordnen aufgrund des § 10 Nummer 6 und 7 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2506), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 354) geändert worden ist:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.08.26]
Was ändert sich durch die Verordnung konkret?
Die Verordnung besteht aus 3 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.
- Artikel 1: „Änderung der Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten Die Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten vom 1. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 220) wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.08.26]
- Artikel 2: „Weitere Änderung der Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten zum 1. Januar 2028 Die Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten, die durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.08.26]
- Artikel 3 — Inkrafttreten: „(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2028 in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.08.26]
Für wen gilt die Verordnung?
Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1. Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.
- Regelungskern — Artikel 1: „Änderung der Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten Die Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten vom 1. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 220) wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.08.26]
- Federführend laut Bundesgesetzblatt: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.08.26]
Ab wann gilt die Verordnung — und wie lange?
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (Artikel 3 Absatz 1). Einzelne Teile treten zu anderen Zeitpunkten in Kraft — die betreffende Klausel steht unten im Wortlaut. Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.
- Ausgefertigt am 17. August 2026, verkündet am 27. August 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 240 vom 27.08.2026) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.08.26]
- Inkrafttreten — Artikel 3 Absatz 1: „Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.08.26]
- Inkrafttreten eines einzelnen Teils — Artikel 2; im Regelungstext heißt es dazu in Artikel 3 Absatz 2: „Artikel 2 tritt am 1. Januar 2028 in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.08.26]
- Laufende Gesetzgebung und weitere Veröffentlichungen im Gesetzblatt: Gesetz für mich
Was ändert sich dadurch für mich konkret?
Diese Verordnung ist eine ÄNDERUNGS-Verordnung: Der Text sagt, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden. Geändert wird eine bestehende Norm — amtlich: „Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten". Der Änderungstext fasst 17 Stellen dieser Norm an (unten mit ihren amtlichen Überschriften aufgeführt — daran ist ablesbar, WORUM es bei der Änderung geht). Den neuen Wortlaut im Zusammenhang zeigt erst die konsolidierte Fassung auf gesetze-im-internet.de, sobald sie dort eingearbeitet ist.
- Geändert wird: „Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten" — der vollständige, aktuelle Text steht auf gesetze-im-internet.de. ↗ · Quelle: gesetze-im-internet.de [28.08.26]
- Angefasst werden laut Änderungstext: § 9 Weitere Datenübermittlung durch die Registerbehörde; § 5 Informationssicherheit; § 10a; § 111e; § 15; § 3 Änderung von Identifikationsnummern; § 6 Protokollierung; § 18 — und 9 weitere Stellen. Die Überschriften stammen aus der amtlichen Gliederung der Stammnorm. · Quelle: gesetze-im-internet.de [28.08.26]
- So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Änderung der Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten Die Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten vom 1. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 220) wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.08.26]
Welche Begriffe muss man für die Verordnung kennen?
4 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.
- Verkündung: Amtliche Bekanntmachung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt — der letzte Schritt der Gesetzgebung (Art. 82 GG). Erst nach der Verkündung kann ein Gesetz in Kraft treten; nennt es kein Datum, gilt der 14. Tag nach Ausgabe des Blattes. ↗
- Bundesgesetzblatt (BGBl.): Amtliches Verkündungsorgan der Bundesgesetze. Ein Gesetz tritt erst in Kraft, wenn es im BGBl. veröffentlicht ist — meist Tage bis Wochen nach der Bundestagsabstimmung. ↗
- Rechtsverordnung: Rechtsnorm, die nicht das Parlament, sondern die Regierung oder eine Behörde erlässt. Muss auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruhen — das Parlament legt den Rahmen fest, die Verordnung füllt Details aus. ↗
- Bundesrat: Verfassungsorgan, in dem die 16 Bundesländer auf Bundesebene mitwirken. 69 Stimmen, je Land 3–6 Stimmen abhängig von der Bevölkerungsgröße. Wirkt bei zustimmungspflichtigen Gesetzen mit. ↗
Wo steht der amtliche Text?
Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.
- Verkündungsseite: „Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten" ↗ · Quelle: recht.bund.de [28.08.26]
- Regelungstext im amtlichen Volltext (PDF) ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.08.26]
- Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 240 vom 27.08.2026 · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [28.08.26]
- Alle Veröffentlichungen im Gesetzblatt und laufenden Verfahren im Überblick
- Weitere Artikel dieser Reihe: Blog-Rubrik Gesetze
Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.
Siehe auch
Namentliche Abstimmungen mit jeder Einzelstimme plus eine Auswahl weiterer Beschlüsse aus dem DIP (angenommen / abgelehnt / überwiesen) — mit amtlicher Quelle.
Was ändert sich konkret für mich? Beschlossene Gesetze verknüpft mit Lebenslagen wie Familie, Wohnen, Rente oder Steuern — mit Datum und amtlicher Quelle.
Wörtliche Redebeiträge aus den Plenarprotokollen — den Abgeordneten zugeordnet, mit Quelle und Thema.
Tagesaktuelle Nachrichten rund um Bundestag, Parteien und Wahlen — mit Quelle und Datum.