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📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 22.10.2026

„Gesetz zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben“ — was drinsteht

„Gesetz zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen…“ — verkündet am 22. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 314 vom 22.10.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.

veröffentlicht am 22.10.2026

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Kurz zusammengefasst

Worum geht es?
Der Name des Gesetzes nennt das Ziel: Wer gegen die Regeln über Preisangaben verstößt, soll dafür bestraft werden können — gemeint sind deutsche und europäische Regeln. Preisangaben sind zum Beispiel die Preisschilder im Laden oder die Preise in einem Online-Shop. Der Bundestag hat das Gesetz beschlossen, eingebracht hat es die Bundesregierung, zuständig ist das Wirtschaftsministerium.
Was ändert sich?
Das Gesetz ändert drei bestehende Regelungen: das Preisangabengesetz, das Wirtschaftsstrafgesetz von 1954 und die Preisangabenverordnung. Was dort künftig genau steht — etwa wie hoch eine Strafe ausfallen kann —, lässt sich aus den erfassten Angaben nicht ablesen; erfasst sind nur die Änderungsbefehle. Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2027.
Was heißt das für mich?
Für Kunden ist das Ziel erkennbar: Falsche oder fehlende Preisangaben sollen Folgen haben. Wie das im Einzelnen aussieht und wer kontrolliert, sagt der erfasste Text nicht. Betroffen sind vor allem Händler und Anbieter, die Preise angeben müssen.

Beispiele

  • Wer einen Laden oder einen Online-Shop betreibt, kann aus diesem Text nicht ablesen, welche Strafe ab 2027 für ein falsches Preisschild droht — das steht in den geänderten Gesetzen, nicht hier.
Worum geht es im neuen Gesetz?

Am 22. Oktober 2026 wurde im Bundesgesetzblatt ein Gesetz verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 314 vom 22.10.2026). Beschlossen hat es der Bundestag, ausgefertigt am 19. Oktober 2026. Den Gesetzentwurf hat laut Dokumentationssystem des Bundestages (DIP) eingebracht: Bundesregierung (Drucksache 21/5873). Federführend laut Bundesgesetzblatt: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Der amtliche Volltext umfasst 4 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.

Was ändert sich durch das Gesetz konkret?

Das Gesetz besteht aus 4 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.

  • Artikel 1 — Änderung des Preisangabengesetzes: „Das Preisangabengesetz vom 3. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1429), das zuletzt durch Artikel 296 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:“
  • Artikel 2 — Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954: „Das Wirtschaftsstrafgesetz 1954 in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 1975 (BGBl. I S. 1313), das zuletzt durch Artikel 76 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:“
  • Artikel 3 — Änderung der Preisangabenverordnung: „Die Preisangabenverordnung vom 12. November 2021 (BGBl. I S. 4921), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 139) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:“
  • Artikel 4 — Inkrafttreten: „Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.“

Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) ↗ · abgerufen 24.10.2026

Für wen gilt das Gesetz?

Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1 („Änderung des Preisangabengesetzes“). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.

  • Regelungskern — Artikel 1 (Änderung des Preisangabengesetzes): „Das Preisangabengesetz vom 3. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1429), das zuletzt durch Artikel 296 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:“
  • Beschlossen von: Bundestag
  • Gesetzentwurf eingebracht von: Bundesregierung (Drucksache 21/5873) · Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (Drucksache) [24.10.26]
  • Federführend laut Bundesgesetzblatt: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.10.26]

Quelle (wo am Eintrag keine andere steht): recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) ↗ · abgerufen 24.10.2026

Ab wann gilt das Gesetz — und wie lange?

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft (Artikel 4). Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.

Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) ↗ · abgerufen 24.10.2026

Was ändert sich dadurch für mich konkret?

Dieses Gesetz ist ein ÄNDERUNGS-Gesetz: Der Text sagt nur, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden — geändert wird das Preisangabengesetz vom 3. Dezember 1984. Was das praktisch bedeutet, steht deshalb nicht in diesem Text, sondern in der geänderten Norm. Wir geben unten wieder, was hier wörtlich verfügt wird; welche Folgen das für Sie hat, können wir aus diesem Text allein nicht seriös sagen — und behaupten es darum auch nicht.

  • Geändert wird: das Preisangabengesetz vom 3. Dezember 1984. Der vollständige, aktuelle Text dieser Norm ist die Grundlage — nicht der Änderungsbefehl.
  • So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Das Preisangabengesetz vom 3. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1429), das zuletzt durch Artikel 296 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:“

Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) ↗ · abgerufen 24.10.2026

Welche Begriffe muss man für das Gesetz kennen?

4 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.

Wo steht der amtliche Text?

Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.

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Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.

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