Simone Borchardt
CDU/CSU-Fraktion · 21. Bundestag · Wahlkreis 13 Ludwigslust-Parchim II – Nordwestmecklenburg II – Landkreis Rostock I
Fraktion
CDU/CSU
21. Bundestag
Mandat
Liste
13 Ludwigslust-Parchim II – Nordwestmecklenburg II – Landkreis Rostock I
Anwesenheit
96%
65 von 68 namentlichen
Überblick
Kerndaten
- Vollständiger Name
- Simone Borchardt
- Fraktion
- CDU/CSU
- Mandatstyp
- Listenmandat (Platz 2)
- Wahlkreis
- 13 Ludwigslust-Parchim II – Nordwestmecklenburg II – Landkreis Rostock I
- Beruf (vor Mandat)
- nicht angegeben
- Jahrgang
- —
Amtliche Stammdaten (Bundestag)
- Beruf (amtliche Angabe)
- Gesundheitsökonomin
- Geburtsjahr (amtliche Angabe)
- 1967
Quelle: Deutscher Bundestag — MdB-Stammdaten (Open Data, XML) ↗ · Datei-Stand 29.04.2026
Werdegang
Amtliche Kurz-Vita, unverändert übernommen — Deutscher Bundestag.
- 1974 bis 1984Polytechnische Oberschule Delitzsch, Abschluss: 10. Klasse
- 1984 bis 1987Berufsausbildung Elektromonteur mit Abitur, Abschluss: Facharbeiter und Abitur
- 1987 bis 1992Studium an der Pädagogischen Hochschule Leipzig, Abschluss: Staatsexamen
- 1992Sachbearbeiterin bei der BARMER in Delitzsch
- 1992Mitarbeiterin Vertrieb/Kundenberaterin bei der BARMER in Leipzig
- 1998erfolgreiche Teilnahme am Assessmentcenter für Führungskräfte
- 1998Geschäftsstellenleiterin der BARMER in Grevesmühlen
- 2001erfolgreiche Teilnahme am Assessmentcenter für gehobenes Management
- 2001 bis 2003Studium an der Fach- und Führungsakademie der BARMER, Abschluss: Krankenkassenbetriebswirt
- 2006 bis 2007Abteilungsleiterin Marketing und Vertrieb der BARMER in Neubrandenburg
- 2007 bis 2011stellvertretende Regionalgeschäftsführerin der BARMER in Schwerin
- 2012 bis 2017Regionalgeschäftsführerin der BARMER in Schwerin (Gesamtverantwortung für 65.000 Versicherte und 80 Mitarbeiter)
- 2017 bis 2018Leiterin Kundenservice für Mecklenburg-Vorpommern
- 2018 bis 2020Masterstudium für Gesundheitsmanagement an der Fernhochschule WINGS in Wismar, Abschluss: Master für Gesundheitsmanagement/MBA
- 2018 bis 2019Referentin für Gesundheitspolitik für den Landesgeschäftsführer der BARMER in Hamburg/Referentin für Gesundheitsförderung und Prävention
- seit 2019 Geschäftsbereichsleiterin Pflege für den IB Nord e
- V. und Beauftragte der Geschäftsführung für die PWG gGmbH. Ehrenamt: Richterin am Sozialgericht
- Mitglied der Mittelstandvereinigung
- Mitglied im Behindertenbeirat
- sachkundige Einwohnerin im Finanzausschuss im Landkreis Nordwestmecklenburg
Quelle: Deutscher Bundestag — Open Data (MdB-Stammdaten). Angaben der Bundestagsverwaltung, hier nur in einzelne Stationen gegliedert.
Simone Borchardt kontaktieren
Adresse, Telefon und der offizielle Kontaktweg — direkt sichtbar. Das Wahlkreisbüro vor Ort ist der kürzeste Draht; sonst die Telefonzentrale des Bundestags und das amtliche Kontaktformular. Eine direkte E-Mail zeigen wir nur, wenn sie belegt ist; wir erfinden keine Adressen.
Wahlkreisbüro vor Ort
Berliner Büro
Simone BorchardtDeutscher BundestagPlatz der Republik 111011 BerlinAmtliche Dienstanschrift — keine private Adresse.
Quelle: Deutscher Bundestag (Biografien/Kontaktformular, Telefonzentrale) · Wahlkreisbüro aus amtlicher Bio oder eigener MdB-Website (Selbstauskunft) · abgeordnetenwatch.de (CC0) · belegte E-Mail aus Selbstauskunft (Wikidata CC0). Stand 2026-08-24.
Quoten auf einen Blick
Reine Zahlen — kein Werturteil. Hohe Werte sind nicht automatisch „besser“; Abweichung von der Fraktion kann Eigenständigkeit bedeuten.
65 von 68 namentlichen Abstimmungen (21. WP)
Ø Fraktion 95,8 % · Ø Bundestag 91 %
Nebentätigkeiten(1 Eintrag)
Anzeige-/veröffentlichungspflichtige Angaben (Selbstauskunft an die Bundestagsverwaltung) — inkl. Funktionen, Beteiligungen, Zuwendungen und Tätigkeiten vor dem Mandat. Nebentätigkeiten sind zulässig; hier nur die Wiedergabe, keine Wertung. Einordnung im Fraktions-Vergleich aller Nebeneinkünfte →
- Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.2.728,59 € monatlich
Referatsleiterin
Entgeltliche Tätigkeit neben dem Mandat
Einkommensstufen sind Spannen, keine Exaktbeträge: Stufe 1 = 1.000 € bis 3.500 €. Exaktbeträge nur, wo amtlich veröffentlicht. Quelle: Abgeordnetenwatch · Profil ↗ (CC0) · Stand 26.08.2026
Wahlkreis 13 · Ludwigslust-Parchim II – Nordwestmecklenburg II – Landkreis Rostock I
Stärkste Kraft 2025: AfD 34,8 %Erststimmen — Bundestagswahl 2025Wahlkreissieger: Christoph Grimm (AfD)
- AfD36,9%
- SPD21,5%
- CDU/CSU20,4%
- Linke11,2%
- Grüne3,6%
- FDP2,7%
Zweitstimmen — Bundestagswahl 2025
- AfD34,8%
- CDU/CSU18,4%
- SPD14,2%
- Linke10,7%
- BSW10,6%
- Grüne4,8%
- Sonstige3,5%
- FDP3,0%
Entwicklung 2013–2025 (Zweitstimmen, Kern-Parteien)
Anteil in %
Wahlkreis-Zuschnitte können sich zwischen den Wahlen ändern — die Reihe ist daher als Annäherung zu lesen.
Quelle: Bundeswahlleiterin · Zweitstimmen-Ergebnisse je Wahlkreis · keine Wertung.
Einordnung im MdB-Ranking
Belegbare Rechenschafts-Faktoren, gleich gemessen für alle 630 · Stand 29.08.2026
- Anwesenheit
- 95,6 %
- Nebentätigkeiten
- 1
- Bürgerfragen beantwortet
- 100 %
- Mandat(zählt nicht mit)
- Liste (direkt angetreten)
- Zwischenfragen (gestellt/zugelassen)
- 0 / 2
- Zwischenrufe
- 114
- Regierungs-Zufriedenheit
- Regierungsfraktion (13 %) · Malus -8,7
- Erfahrungs-Index
- 13/18 · Master/Diplom
Die Gesamt-Einordnung ist das gleichgewichtete Perzentil-Mittel der acht Faktoren, die die Person messen, dazu der Bonus/Malus-Aufschlag (höchstens ±10 Punkte) und — für Abgeordnete der Regierungsfraktionen — der Regierungs-Malus von (100 − Zufriedenheit)/10 Punkten. Hier: Mittel 63,7, Regierungs-Malus -8,7 → 55. Faktoren, die die Fraktionsrolle abbilden, stehen nicht im Mittel und sind oben als „zählt nicht mit“ gekennzeichnet. Jeder Faktor hat auf /mdb-ranking einen eigenen Tab mit dem Rechenweg und dem Datenzeitraum. Die Werte aktualisieren sich mit der täglichen Datenpipeline. Kein Urteil über die politischen Inhalte — nur nachrechenbare Kennzahlen.
Anwesenheits-Bilanz
Wichtig: Namentliche Abstimmungen sind nur ein Ausschnitt der Parlamentsarbeit (Ausschuss- Sitzungen, Reden, Delegationsreisen zählen hier nicht). Hohe Teilnahme heißt nicht „besser“. Nur die nackten Zahlen — Wertung liegt bei dir.
Teilnahme
95,6 %
Teilgenommen
65
Nicht abgegeben
3
Erfasste Abst.
68
Zum Vergleich: Die CDU/CSU-Fraktion kommt im Schnitt auf 95,8 % Teilnahme (211 erfasste Abgeordnete). Borchardt liegt 0,2 Prozentpunkte darunter.
Quelle: abgeordnetenwatch.de · namentliche Abstimmungen (CC0) · Stand 2026-08-29. „Nicht abgegeben“ zählt jede nicht abgegebene Stimme (entschuldigt, unentschuldigt oder Nichtteilnahme). Vergleich mit allen Abgeordneten und Fraktionen: Abstimmungs-Analyse · Anwesenheit →
So hat Simone Borchardt abgestimmt
Die letzten namentlichen Abstimmungen im 21. Bundestag. Hier nur die dokumentierte Stimme — die Bewertung liegt bei dir.
Für diesen Mandatsträger sind bei abgeordnetenwatch.de bislang keine namentlichen Abstimmungen erfasst (z. B. bei kürzlich nachgerückten Mandatsträgern). Sobald Daten vorliegen, erscheinen sie hier automatisch.
Quelle: abgeordnetenwatch.de · Abstimmungen ↗ · Daten unter CC0 Public Domain · Zugriff: tagesaktuell (24-h-Cache). Alle Abstimmungen mit jeder Einzelstimme: Abstimmungen im Bundestag · Muster & Vergleich: Abstimmungs-Analyse
Im Bundestag gesagt
Wörtliche Auszüge aus den amtlichen Plenarprotokollen — je Sitzung der längste Sachbeitrag. Quelle: Deutscher Bundestag. Keine Wertung.
„Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen! Ich glaube, Frau Lang, Sie haben eindeutig das Thema verfehlt oder die falsche Rede gegriffen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD) Ich muss ehrlich sagen: Ich habe von Krankschreibung einfach nichts gehört.“
„Natürlich müssen wir über das Thema „versicherungsfremde Leistungen“ reden. Es ist wichtig, dass hier die Richtung stimmt. Deshalb werden wir das Thema im parlamentarischen Verfahren nicht aus dem Blick verlieren, und wir werden alle Maßnahmen der FinanzKommission noch mal prüfen. Das ist besonders wichtig.“
„Vielen Dank für das Zulassen der Frage. – Herr Staatssekretär, ich habe noch eine Frage. Mir geht es darum: Es scheint ja nicht jedem im Plenum bewusst zu sein, warum wir diese Zuckersteuer oder -abgabe einführen.“
Heute vs. früher
Themen, zu denen mehrfach gesprochen wurde — neuester und früherer Beitrag im direkten Vergleich.
🤝 Soziales & Rente
Neuester Beitrag · 10.07.2026
„Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen! Ich glaube, Frau Lang, Sie haben eindeutig das Thema verfehlt oder die falsche Rede gegriffen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD) Ich muss ehrlich sagen: Ich habe von Krankschreibung einfach nichts gehört.“
Protokoll 21/90 ↗Früher · 27.11.2025
„Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Einzelplan 15 im Bundeshaushalt steht auch in diesem Jahr wieder unter besonderen Vorzeichen. Wir als Koalition stellen diesen in einer Phase auf, in der unser Gesundheitssystem an vielen Stellen unter Druck steht.“
Protokoll 21/44 ↗💶 Wirtschaft & Steuern
Neuester Beitrag · 10.07.2026
„Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen! Ich glaube, Frau Lang, Sie haben eindeutig das Thema verfehlt oder die falsche Rede gegriffen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD) Ich muss ehrlich sagen: Ich habe von Krankschreibung einfach nichts gehört.“
Protokoll 21/90 ↗Früher · 12.06.2026
„Natürlich müssen wir über das Thema „versicherungsfremde Leistungen“ reden. Es ist wichtig, dass hier die Richtung stimmt. Deshalb werden wir das Thema im parlamentarischen Verfahren nicht aus dem Blick verlieren, und wir werden alle Maßnahmen der FinanzKommission noch mal prüfen. Das ist besonders wichtig.“
Protokoll 21/84 ↗🇪🇺 Europa & Außen
Neuester Beitrag · 10.07.2026
„Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen! Ich glaube, Frau Lang, Sie haben eindeutig das Thema verfehlt oder die falsche Rede gegriffen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD) Ich muss ehrlich sagen: Ich habe von Krankschreibung einfach nichts gehört.“
Protokoll 21/90 ↗Früher · 26.03.2026
„Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz, das für die Zukunft unserer Gesundheitsversorgung von zentraler Bedeutung sein wird: das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufe …“
Protokoll 21/68 ↗Zuordnung über den amtlichen Redner-Marker im Protokoll. Reden in Regierungsfunktion (z. B. als Ministerin) erscheinen dort unter der Amtsbezeichnung und sind hier ggf. nicht erfasst.
Reden in Zahlen
Alle Sachbeiträge aus den amtlichen Plenarprotokollen der 21. Wahlperiode — gleiche Erfassung für alle Fraktionen, keine Wertung.
28
Wortmeldungen
16 / 90
Sitzungen mit Redebeitrag
12.702
Wörter gesamt
454
Wörter je Beitrag (Fraktions-Ø 405)
Wortmeldungen im Zeitverlauf
Häufigste Themen
- 🏥 Gesundheit ×23
- 💶 Wirtschaft & Steuern ×17
- 💻 Digitales & Daten ×9
- 🤝 Soziales & Rente ×7
- 🇪🇺 Europa & Außen ×4
Häufigste Begriffe
- system ×47
- pflege ×40
- gesetz ×26
- versorgung ×25
- geld ×23
- strukturen ×22
- digitalisierung ×18
- gesundheitssystem ×18
Sprachprofil (rechnerisch)
52,6
Lesbarkeitsindex (Fraktions-Ø 52,2)
13,4
Wörter je Satz
1,2 %
Fragesätze
5,1 %
Ausrufesätze
Lesbarkeit nach Flesch/Amstad (0–100; höher = einfachere Sätze und kürzere Wörter, Parlamentssprache liegt meist bei 45–60). Rein rechnerische Kennzahlen — sie messen Sprachform, nicht Inhalt oder Qualität.
Zahlen & Vorschläge (rechnerisch)
15
Zahlenangaben
1,2
je 1.000 Wörter
80
Vorschlags-/Forderungs-Wendungen
1.9 Std
Redezeit gesamt (ca.)
Zahlenangaben = Zahl mit Einheit (Prozent, Euro, Mrd., Mio. …) im Redetext; Vorschlags-/Forderungs-Wendungen = Formulierungen wie „wir fordern“, „wir schlagen vor“, „wir brauchen“. Rein rechnerische Zählung, keine Wertung (§6). Redezeit grob geschätzt (Wörter ÷ 110 je Minute) — das amtliche Protokoll nennt keine gemessene Dauer.
Längster Beitrag: 880 Wörter am 10.07.2025 — zur Sitzung 21/18 →
Quelle: Deutscher Bundestag, amtliche Plenarprotokolle (90 Sitzungen, Stand 29.08.2026). Gezählt werden Sachbeiträge am amtlichen Redner-Marker; Zwischenrufe/Beifall sind herausgerechnet. Mitglieder der Bundesregierung sprechen ohne Fraktionszuordnung und erscheinen hier nicht. Alle Protokolle & Analysen →
Alle Wortmeldungen (28)
Jeder Sachbeitrag aus den amtlichen Plenarprotokollen der 21. Wahlperiode — wörtlicher Auszug, Wortzahl, genannte Zahlenangaben und Link zur Sitzung. Keine Wertung.
„Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute ein Gesetz, das sicherlich niemandem leichtgefallen ist und das wir auch nicht leichtfertig vorlegen; denn es greift in gewachsene Strukturen ein, es verlangt …“
10.07.2026Sitzung 21/90 →285 Wörter≈ 3 Min💶 Wirtschaft & Steuern🏥 Gesundheit
„Sehr geehrter Herr Grau, ich danke Ihnen für die Frage. – Das gibt mir noch mal Gelegenheit, zu sagen: Es heißt Beitragssatzstabilisierung und nicht Strukturreform.“
10.07.2026Sitzung 21/90 →663 Wörter≈ 6 Min💶 Wirtschaft & Steuern🏥 Gesundheit💻 Digitales & Daten
1 Zahlenangabe: 20 Prozent
„Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen! Ich glaube, Frau Lang, Sie haben eindeutig das Thema verfehlt oder die falsche Rede gegriffen. Ich muss ehrlich sagen: Ich habe von Krankschreibung einfach nichts gehört.“
10.07.2026Sitzung 21/90 →644 Wörter≈ 6 Min🤝 Soziales & Rente💶 Wirtschaft & Steuern🇪🇺 Europa & Außen
„Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grundlage dieser Gesetzgebung ist der Erste Bericht der FinanzKommission Gesundheit. Ziel ist es eben, die strukturelle Deckungslücke zu schließen.“
12.06.2026Sitzung 21/84 →161 Wörter≈ 1 Min💶 Wirtschaft & Steuern🏥 Gesundheit
2 Zahlenangaben: 40 Milliarden · 4,7 Prozent
„Herr Sichert, wenn Sie mich zu Ende hätten reden lassen, hätten Sie auch noch mitbekommen, dass das Thema „versicherungsfremde Leistungen“ gleich in meiner Rede kommt und dass wir das durchaus im Blick behalten.“
12.06.2026Sitzung 21/84 →549 Wörter≈ 5 Min💶 Wirtschaft & Steuern🏥 Gesundheit
„Ihre Steilvorlagen geben mir die Gelegenheit, ein bisschen mehr Redezeit zu bekommen. Sie sind ja teilweise wirklich sehr unehrlich. Erst mal haben Sie in der Ampel drei Jahre Zeit gehabt und haben nichts in diese Richtung gemacht.“
12.06.2026Sitzung 21/84 →188 Wörter≈ 2 Min🏥 Gesundheit
„Vielen Dank für das Zulassen der Frage. – Herr Staatssekretär, ich habe noch eine Frage. Mir geht es darum: Es scheint ja nicht jedem im Plenum bewusst zu sein, warum wir diese Zuckersteuer oder -abgabe einführen.“
10.06.2026Sitzung 21/82 →88 Wörter🏥 Gesundheit
„Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Politik aus der Presse und auf Basis von Empörung und Panik: Das ist keine Grundlage für verantwortungsvolle Entscheidungen, liebe Kolleginnen und Kollegen.“
26.03.2026Sitzung 21/68 →237 Wörter≈ 2 Min🇪🇺 Europa & Außen🏥 Gesundheit💻 Digitales & Daten
„Liebe Kollegin, vielen Dank für Ihre Zwischenfrage. – Nun haben Sie mir gerade nicht zugehört. Ich habe nämlich ganz klar gesagt, dass wir eine GKV-Finanzkommission haben.“
26.03.2026Sitzung 21/68 →360 Wörter≈ 3 Min💶 Wirtschaft & Steuern🏥 Gesundheit💻 Digitales & Daten
„Also, Herr Sichert, Sie widersprechen sich ja ununterbrochen. Erst sagen Sie, der Bericht komme aus der Kommission; jetzt erklären Sie, der Bericht komme aus den Medien. Sie müssen sich schon entscheiden, woher Sie die Information haben.“
26.03.2026Sitzung 21/68 →336 Wörter≈ 3 Min🤝 Soziales & Rente🏥 Gesundheit
Zwischenrufe & Zwischenfragen
Aus den amtlichen Plenarprotokollen des 21. Bundestages — gleiche Erfassung für alle Fraktionen, keine Wertung.
114
Zwischenrufe (Top-100-Rufer)
2 / 6
Zwischenfragen als Redner zugelassen
101 / 207
Beifall-Vermerke mit Zuspruch auch aus anderen Fraktionen
Beispiele (jüngste erfasste Zwischenrufe)
„Ja!“
„Richtig!“
„Genau!“
Quelle: Deutscher Bundestag, amtliche Plenarprotokolle · Stand 29.08.2026 · Alle Zwischenrufe & die komplette Statistik →
Fragen & Antworten (abgeordnetenwatch)
Für diese Person liegt keine Beantwortungs-Quote vor. Erfasste Fragen stehen unten.
Neueste öffentliche Fragen
Frank B. · 27.08.2026
beantwortetJetzt noch ein steuer mehr auf Zucker was ist mit zero Getränk?? Immer und immer mehr steuern.
▸ Antwort lesen (2.466 Zeichen)
Ihre Kritik kann ich nachvollziehen. Gerade deshalb kommt es für mich entscheidend darauf an, was eine solche Abgabe überhaupt erreichen soll. Ich habe meine Haltung dazu mehrfach deutlich gemacht: Eine Zuckersteuer ist für mich nur dann vertretbar, wenn sie einem klaren gesundheitspolitischen Zweck dient. Sie muss den tatsächlichen Zuckerkonsum senken und Hersteller dazu bewegen, weniger Zucker in ihre Produkte zu geben. Eine zusätzliche Steuer, die vor allem neue Einnahmen für den Staat beschaffen soll, lehne ich ab. Nach dem aktuellen Stand vom 27. August 2026 sollen reine Zero- und Light-Getränke nicht einbezogen werden. Finanzminister Lars Klingbeil hat entsprechende Überlegungen aus einem internen Papier seines Ministeriums inzwischen ausdrücklich zurückgewiesen. Zuvor war dort tatsächlich erwogen worden, auch Getränke mit Süßungsmitteln zu erfassen. Eine solche Ausweitung hätte ich nicht mitgetragen. Denn was wäre die Logik dahinter? Wenn wir Hersteller durch eine Abgabe dazu bringen wollen, Zucker aus ihren Getränken zu entfernen, können wir anschließend nicht das zuckerfreie Produkt ebenfalls mit derselben gesundheitspolitischen Begründung besteuern. Dann wird die gewünschte Lenkungswirkung teilweise wieder aufgehoben. Zero-Getränke sind deshalb kein sinnvoller Gegenstand einer Zuckersteuer. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass ich sie zu Gesundheitsprodukten erkläre. Wasser bleibt die bessere Wahl. Aber ein Getränk ohne Zucker kann bei einer Steuer, deren Zweck die Reduzierung des Zuckerkonsums ist, nicht genauso behandelt werden wie eine Limonade mit zehn oder zwölf Gramm Zucker je 100 Milliliter. Genau an diesem Punkt ziehe ich eine klare Grenze. Das Bundesfinanzministerium hatte in seinen Überlegungen neben der gesundheitlichen Lenkungswirkung auch Einnahmen für den Bundeshaushalt genannt. Das halte ich für den falschen Ansatz. Entweder wir betreiben Präventionspolitik oder wir führen eine neue Verbrauchsteuer ein. Beides unter dem Begriff „Zuckersteuer“ miteinander zu vermischen, überzeugt mich nicht. Wenn eine Zuckerabgabe kommt, muss sie nach meiner Auffassung konsequent am tatsächlichen Zuckergehalt ansetzen. Weniger Zucker muss sich bemerkbar machen. Kein Zucker muss entsprechend berücksichtigt werden. Nur dann funktioniert die Steuer als gesundheitspolitisches Lenkungsinstrument und wird nicht zu einer weiteren Einnahmequelle, bei der die gesundheitliche Begründung lediglich das Etikett liefert.
Conny V. · 27.08.2026
beantwortetWie werden Sie im Punkte "abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren" abstimmen?
▸ Antwort lesen (2.779 Zeichen)
Zunächst ist mir eine Klarstellung wichtig. Die sogenannte „Rente nach 45 Beitragsjahren“ bedeutet nach geltendem Recht nicht, dass jemand unmittelbar nach dem 45. Beitragsjahr abschlagsfrei in Rente gehen kann. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 ist die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte grundsätzlich erst mit 65 Jahren möglich. Voraussetzung sind 45 Versicherungsjahre. Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 eine grundlegende Reform unseres Rentensystems vorgeschlagen. Dazu gehört auch die Empfehlung, die bisherige abschlagsfreie vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte künftig zu beenden. Gleichzeitig soll für Menschen, die aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen ihren langjährig ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können, eine neue Schutzregelung geschaffen werden. Diesen Ansatz halte ich grundsätzlich für richtig. Unser Rentensystem muss auch für die Generation funktionieren, die heute 30 oder 40 Jahre alt ist und es über Jahrzehnte finanzieren soll. Eine pauschale Privilegierung allein aufgrund von 45 Versicherungsjahren überzeugt mich dabei weniger als eine Regelung, die Lebensalter und tatsächliche gesundheitliche Belastung berücksichtigt. Auch innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird deshalb für eine einheitlichere Regelaltersgrenze geworben. Allerdings gehört zur Wahrheit auch, dass der Koalitionsvertrag von 2025 zunächst ausdrücklich festgehalten hatte, dass ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren auch künftig möglich bleiben sollte. Die später eingesetzte Alterssicherungskommission ist nach eingehender Beratung zu einer anderen Empfehlung gekommen. Genau deshalb muss diese Änderung parlamentarisch sauber beraten und begründet werden. Entscheidend ist für mich der Vertrauensschutz. Wer kurz vor dem Ruhestand steht und seine Lebensplanung über Jahre auf die geltende Rechtslage ausgerichtet hat, darf nicht kurzfristig vor völlig neue Tatsachen gestellt werden. Die Alterssicherungskommission sieht deshalb ausdrücklich angemessene Übergangsregelungen für rentennahe Jahrgänge vor. Wie diese konkret aussehen, wird erst mit dem Gesetzentwurf und im parlamentarischen Verfahren festgelegt. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt derzeit noch nicht zur abschließenden Abstimmung vor. Deshalb wäre es unseriös, Ihnen bereits heute ein Abstimmungsverhalten zu einem noch nicht vorliegenden Gesetz zu versprechen. Meine politische Linie ist aber klar. Eine Reform, die die bisherige pauschale abschlagsfreie Frührente nach 45 Versicherungsjahren für die Zukunft beendet, zugleich gesundheitlich besonders belastete Menschen absichert und einen belastbaren Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge enthält, werde ich grundsätzlich unterstützen.
Karin V. · 26.08.2026
beantwortetBezüglich Zuckersteuer - was sagen denn die Krankenkassen bzw Ärzteverbände - sollten Getränke mit Süßstoffen einbezogen werden?
▸ Frage vollständig lesen (361 Zeichen)
Sehr geehrte Frau Borchardt, oft ließt man auch, dass Getränke mit Süßstoffen nicht empfohlen werden. Wenn die Zuckersteuer nur auf Getränke mit Zucker - nicht aber auf Getränke mitSüßstoffen erhoben wird, dann müssen wir damit rechnen, dass dann das Angebot mit Süßstoffen überhand nimmt. Was empfehlen Ihnen diesbezüglich die Ärzteverbände und Krankenkassen?
▸ Antwort lesen (9.108 Zeichen)
Ihre Sorge ist nachvollziehbar. Natürlich wäre es ernährungsmedizinisch falsch, den Eindruck zu erwecken, ein mit Süßstoffen gesüßtes Getränk sei deshalb automatisch gesund. Wasser und ungesüßte Getränke bleiben die bessere Wahl. Die politische Frage lautet aber "Was soll eine Zuckersteuer eigentlich erreichen?" Wenn das Ziel darin besteht, den Zuckerkonsum zu senken und Hersteller dazu zu bringen, weniger Zucker einzusetzen, muss die Steuer genau darauf ausgerichtet sein. Sonst verlieren wir die Lenkungswirkung. Bei den Ärzteverbänden und Krankenkassen sehe ich derzeit vor allem Unterstützung für eine gezielte Abgabe auf zuckerhaltige beziehungsweise zuckergesüßte Getränke. Die Bundesärztekammer unterstützt einen Appell für eine nach dem Zuckergehalt gestaffelte Herstellerabgabe. Zu den Erstunterzeichnern gehören unter anderem Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt, Marburger-Bund-Vorsitzende Susanne Johna und die Präsidentin der Deutschen Diabetes Gesellschaft, Julia Szendrödi. Gefordert wird ausdrücklich eine Staffelung nach dem Zuckergehalt, gerade damit Hersteller ihre Rezepturen verändern. Auch die Deutsche Diabetes Gesellschaft, die Deutsche Adipositas-Gesellschaft und die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten haben ihre Forderung nach einer Süßgetränkesteuer im April 2026 noch einmal mit der wissenschaftlichen Datenlage begründet. Unterstützt wird diese Position unter anderem von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin. Die Fachgesellschaften verweisen ausdrücklich darauf, dass international entsprechend ausgestaltete Steuern die Zuckeraufnahme reduzieren und Hersteller zur Veränderung ihrer Produkte bewegen. Bei den Krankenkassen sieht es ähnlich aus. Die DAK-Gesundheit fordert eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke und begründet sie ausdrücklich mit einer präventiven Lenkungswirkung. Der Verband der Ersatzkassen spricht von einer Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke. Eine einheitliche Forderung dieser Verbände, zuckerfreie Zero-Getränke mit Süßstoffen genauso zu besteuern wie gezuckerte Getränke, kann ich daraus nicht ableiten. Das ist für mich ein entscheidender Punkt. Denn gesundheitlich sind Zucker und Süßstoffe nicht einfach gleichzusetzen. Eine große Umbrella-Review, 2023 im British Medical Journal veröffentlicht, wertete 73 Metaanalysen mit insgesamt 83 untersuchten gesundheitlichen Endpunkten aus. Die Autoren fanden zahlreiche Zusammenhänge zwischen hohem Zuckerkonsum und ungünstigen gesundheitlichen Folgen, insbesondere bei Stoffwechselerkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Bei zuckergesüßten Getränken zeigte sich unter anderem ein Zusammenhang mit höherem Körpergewicht. Für Süßstoffe ist die Lage differenzierter. Die WHO empfiehlt zwar seit 2023 nicht, Süßstoffe gezielt als langfristiges Mittel zur Gewichtskontrolle einzusetzen. Diese Empfehlung ist aber ausdrücklich nur bedingt. Die WHO weist selbst darauf hin, dass die beobachteten Zusammenhänge in Langzeitstudien durch Vorerkrankungen oder das Ausgangsrisiko der untersuchten Personen verzerrt sein können. Außerdem ist diese WHO-Empfehlung keine toxikologische Sicherheitsbewertung einzelner Süßstoffe. Besonders häufig wird Aspartam genannt. Die Internationale Agentur für Krebsforschung, IARC, hat Aspartam 2023 in die Kategorie 2B und damit als „möglicherweise krebserregend“ eingeordnet. Das sollte man weder verschweigen noch dramatisieren. Die Einstufung beruht auf begrenzten Hinweisen und beschreibt zunächst eine mögliche Gefahr, nicht das konkrete Krebsrisiko bei den Mengen, die Menschen üblicherweise aufnehmen. Parallel dazu hat der gemeinsame Sachverständigenausschuss von WHO und FAO, JECFA, Aspartam erneut bewertet. Sein Ergebnis fällt deutlich nüchterner aus: Es gebe keine überzeugenden Belege aus Human- oder Tierdaten für gesundheitsschädliche Wirkungen nach der Aufnahme von Aspartam. Deshalb wurde der bisherige akzeptable Tageswert von 0 bis 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht bestätigt. Nach der derzeitigen Risikobewertung besteht bei üblichen Aufnahmemengen kein Anlass, Aspartam als nachweislich krebserregend zu behandeln. Noch interessanter ist der direkte Vergleich. Eine 2022 in JAMA Network Open veröffentlichte systematische Übersichtsarbeit mit 17 randomisierten kontrollierten Studien untersuchte, was passiert, wenn zuckergesüßte Getränke durch kalorienarme oder kalorienfreie gesüßte Getränke ersetzt werden. Der Austausch war mit einem geringeren Körpergewicht, einem niedrigeren BMI und einem geringeren Körperfettanteil verbunden. Einen entsprechenden Hinweis auf gesundheitlichen Schaden durch diesen Austausch fanden die Autoren im untersuchten Zeitraum nicht. Deshalb würde ich Ihre Frage klar beantworten "Süßstoffe sind kein Gesundheitsprodukt!" Aber wenn die konkrete Alternative eine regelmäßig konsumierte, stark gezuckerte Limonade ist, spricht die derzeitige wissenschaftliche Evidenz dafür, dass die zuckerfreie Variante gesundheitlich deutlich weniger problematisch ist. Genau deshalb halte ich es für falsch, im Rahmen einer Zuckersteuer beides fiskalisch gleichzustellen. Nehmen wir einen Hersteller, der eine Limonade mit zehn Gramm Zucker je 100 Milliliter verkauft. Wir führen eine nach Zuckergehalt gestaffelte Abgabe ein. Der Hersteller reagiert und senkt den Zucker auf fünf Gramm oder entwickelt eine zuckerfreie Variante. Genau diese Reaktion wollen wir erreichen. Wenn der Staat anschließend sagt, dass auch die zuckerfreie Variante wegen ihres Süßstoffs nahezu genauso besteuert wird, nimmt er einen Teil des wirtschaftlichen Anreizes zur Zuckerreduktion wieder zurück. Dann konterkariert die fiskalische Steuerung die gesundheitspolitische Steuerung. Deutschland hat mit solchen Lenkungsinstrumenten schon Erfahrungen gemacht. Ein interessantes Beispiel ist das Einwegpfand unter der rot-grünen Bundesregierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder und Umweltminister Jürgen Trittin. Das Pfand wurde zum 1. Januar 2003 eingeführt, nachdem die damalige Mehrwegquote mehrfach unterschritten worden war. Pfandpflichtig wurden bereits damals bestimmte Einwegverpackungen insgesamt, also beispielsweise Getränkedosen und entsprechende Einweg-Kunststoffflaschen. Die Marktwirkung war trotzdem bemerkenswert. Getränkedosen verschwanden zunächst in großem Umfang aus dem deutschen Handel. Gleichzeitig gewann die PET-Einwegflasche erheblich an Bedeutung. Später wurde das Rücknahmesystem für Einwegverpackungen vereinheitlicht und die PET-Flaschen ebenfalls bepfandet. Damit verschwand ein wesentlicher Nachteil der Einwegdose. Die Dose kehrte zurück, während sich PET-Einweg längst etabliert hatte. Das Ergebnis kann man heute besichtigen. Das politische Ziel bestand damals darin, Mehrweg zu stabilisieren. Tatsächlich lag die Mehrwegquote bei den bereits 2003 pfandpflichtigen Getränkesegmenten 2003 noch bei 63,7 Prozent. Im Jahr 2024 waren es nur noch 43,3 Prozent. Betrachtet man sämtliche Getränkesegmente nach heutiger Berechnungsmethode, lag die Mehrwegquote 2024 sogar nur bei 34,5 Prozent. Das gesetzliche Ziel beträgt 70 Prozent. Das Einwegpfand hat heute zweifellos eine wichtige Funktion bei Rückgabe und Recycling. Aber als Beispiel für politische Lenkung zeigt seine Entwicklung sehr anschaulich, dass der Markt auf Regeln reagiert und dass diese Reaktionen nicht zwingend zu dem Ergebnis führen, das ursprünglich politisch beabsichtigt war. Genau deshalb müssen wir bei einer Zuckersteuer vorher überlegen, welches Verhalten wir auslösen. Ihre Befürchtung, dass Hersteller bei einer reinen Zuckersteuer verstärkt Süßstoffe einsetzen könnten, ist also keineswegs abwegig. Das wird sicherlich passieren. Aber das ist zunächst eine erwartbare Reaktion auf den gewünschten Anreiz zur Zuckerreduktion. Wir müssen anschließend wissenschaftlich beobachten, welche Süßstoffe in welchen Mengen eingesetzt werden und ob sich daraus neue gesundheitliche oder auch ökologische Probleme ergeben. Was wir aus meiner Sicht nicht tun sollten, ist aus dieser möglichen Folge den falschen Schluss zu ziehen und Zucker sowie zugelassene kalorienfreie Süßstoffe steuerlich praktisch gleichzustellen. Denn dann sagen wir dem Hersteller einerseits "Nimm den Zucker aus deinem Produkt." Und sobald er das tut, sagen wir ihm andererseits "Es macht steuerlich trotzdem kaum einen Unterschied." Das ist keine konsequente Präventionspolitik. Es ist fiskalische Politik unter gesundheitspolitischem Etikett. Eine Zuckersteuer muss deshalb nach meiner Auffassung konsequent am tatsächlichen Zuckergehalt ansetzen. Je mehr Zucker, desto höher die Belastung. Wer Zucker reduziert, muss einen messbaren Vorteil haben. Eine vollständig zuckerfreie Alternative darf nicht so behandelt werden wie eine Limonade mit zehn oder zwölf Gramm Zucker je 100 Milliliter. Wasser bleibt gesundheitlich die beste Wahl. Aber zwischen Wasser, einem Zero-Produkt und einer stark gezuckerten Limonade bestehen gesundheitliche Unterschiede. Eine vernünftige Steuer muss diese Unterschiede abbilden, statt sie aus fiskalischen Gründen einzuebnen.
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