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📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 14.10.2026

„Dritte Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung“ — was drinsteht

„Dritte Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung“ — verkündet am 14. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 291 vom 14.10.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.

veröffentlicht am 14.10.2026

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Kurz zusammengefasst

Worum geht es?
Es geht um die Regeln der Marktstammdatenregisterverordnung. Die bestehenden Regeln dazu werden an einzelnen Stellen geändert.
Was ändert sich?
Geändert wird: die Marktstammdatenregisterverordnung. Was dort künftig im Zusammenhang gilt, zeigt erst die neue Gesamtfassung — unten im Beitrag stehen die geänderten Stellen im Wortlaut. Die neuen Regeln gelten ab dem Tag nach der Veröffentlichung.
Was heißt das für mich?
Ob Sie davon etwas merken, lässt sich aus diesem Text allein nicht ablesen — er nennt nur die geänderten Stellen, nicht das Ergebnis im Zusammenhang. Amtlich zugeordnet ist der Text dem Bereich Elektrizität und Gas. Die Einzelheiten stehen unten im Beitrag, jeweils mit Wortlaut und Quelle.
Worum geht es in der neuen Verordnung?

Am 14. Oktober 2026 wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 291 vom 14.10.2026). Erlassen hat sie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, ausgefertigt am 8. Oktober 2026. Der amtliche Volltext umfasst 2 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.

Was ändert sich durch die Verordnung konkret?

Die Verordnung besteht aus 2 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz, dazu die Auflistung, in der der eigentliche Regelungsinhalt steht — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.

Für wen gilt die Verordnung?

Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1 („Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung“). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.

  • Regelungskern — Artikel 1 (Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung): „Die Marktstammdatenregisterverordnung vom 10. April 2017 (BGBl. I S. 842), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 402) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [15.10.26]
  • Erlassen von: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [15.10.26]
Ab wann gilt die Verordnung — und wie lange?

Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (Artikel 2). Einzelne Teile treten zu anderen Zeitpunkten in Kraft — die betreffende Klausel steht unten im Wortlaut. Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.

Was ändert sich dadurch für mich konkret?

Diese Verordnung ist eine ÄNDERUNGS-Verordnung: Der Text sagt nur, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden — geändert wird die Marktstammdatenregisterverordnung vom 10. April 2017. Was das praktisch bedeutet, steht deshalb nicht in diesem Text, sondern in der geänderten Norm. Wir geben unten wieder, was hier wörtlich verfügt wird; welche Folgen das für Sie hat, können wir aus diesem Text allein nicht seriös sagen — und behaupten es darum auch nicht.

  • Geändert wird: die Marktstammdatenregisterverordnung vom 10. April 2017. Der vollständige, aktuelle Text dieser Norm ist die Grundlage — nicht der Änderungsbefehl. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [15.10.26]
  • So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Die Marktstammdatenregisterverordnung vom 10. April 2017 (BGBl. I S. 842), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 402) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [15.10.26]
Welche Begriffe muss man für die Verordnung kennen?

3 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.

Wo steht der amtliche Text?

Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.

Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.

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