📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 15.10.2026
„Sechsundsechzigste Verordnung zur Änderung der…“ — was drinsteht
„Sechsundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Or…“ — verkündet am 15. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 297 vom 15.10.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.
veröffentlicht am 15.10.2026
Kurz zusammengefasst
- Worum geht es?
- Es geht um die Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die bestehenden Regeln dazu werden an einzelnen Stellen geändert.
- Was ändert sich?
- Geändert wird eine bestehende Regelung. Was dort künftig im Zusammenhang gilt, zeigt erst die neue Gesamtfassung — unten im Beitrag stehen die geänderten Stellen im Wortlaut. Die neuen Regeln gelten ab dem 18. Februar 2027.
- Was heißt das für mich?
- Ob Sie davon etwas merken, lässt sich aus diesem Text allein nicht ablesen — er nennt nur die geänderten Stellen, nicht das Ergebnis im Zusammenhang. Amtlich zugeordnet ist der Text dem Bereich Luftverkehr. Die Einzelheiten stehen unten im Beitrag, jeweils mit Wortlaut und Quelle.
Worum geht es in der neuen Verordnung?
Am 15. Oktober 2026 wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 297 vom 15.10.2026). Erlassen hat sie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, ausgefertigt am 13. Oktober 2026. Der amtliche Volltext umfasst 2 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.
- Amtlicher Titel: „Sechsundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)“ ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.10.26]
- Amtliches Sachgebiet: Luftverkehr · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [16.10.26]
- Eingangsformel im Wortlaut: „Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung verordnet aufgrund des § 33 Absatz 2 der Luftverkehrs-Ordnung vom 29. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1894), die zuletzt durch Artikel 28 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 347) geändert worden ist:“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.10.26]
Was ändert sich durch die Verordnung konkret?
Die Verordnung besteht aus 2 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz, dazu die Auflistung, in der der eigentliche Regelungsinhalt steht — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.
- Artikel 1: „Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) Die Zweihundertfünfundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) vom 22. Juni 2016 (BAnz AT 13.07.2016 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 270) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.10.26]
- Zu Artikel 1 — Auflistung: Die 3 Tabellen verbinden Zellen über mehrere Zeilen und lassen sich hier nicht zeilengetreu wiedergeben, ohne Werte falsch zuzuordnen. Maßgeblich ist der amtliche Regelungstext (PDF). ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.10.26]
- Artikel 2 — Inkrafttreten: „Diese Verordnung tritt am 18. Februar 2027 in Kraft.“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.10.26]
Für wen gilt die Verordnung?
Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1. Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.
- Regelungskern — Artikel 1: „Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) Die Zweihundertfünfundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) vom 22. Juni 2016 (BAnz AT 13.07.2016 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 270) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.10.26]
- Erlassen von: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.10.26]
Ab wann gilt die Verordnung — und wie lange?
Die Verordnung tritt am 18. Februar 2027 in Kraft (Artikel 2). Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.
- Ausgefertigt am 13. Oktober 2026, verkündet am 15. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 297 vom 15.10.2026) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.10.26]
- Inkrafttreten — Artikel 2: „Diese Verordnung tritt am 18. Februar 2027 in Kraft.“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.10.26]
- Laufende Gesetzgebung und weitere Veröffentlichungen im Gesetzblatt: Gesetz für mich
Was ändert sich dadurch für mich konkret?
Diese Verordnung ist eine ÄNDERUNGS-Verordnung: Der Text sagt nur, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden. Was das praktisch bedeutet, steht deshalb nicht in diesem Text, sondern in der geänderten Norm. Wir geben unten wieder, was hier wörtlich verfügt wird; welche Folgen das für Sie hat, können wir aus diesem Text allein nicht seriös sagen — und behaupten es darum auch nicht.
- Der Text ändert eine bestehende Regelung; deren aktuelle Fassung ist die Grundlage. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.10.26]
- So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) Die Zweihundertfünfundfünfzigste …“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.10.26]
Welche Begriffe muss man für die Verordnung kennen?
3 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.
- Verkündung: Amtliche Bekanntmachung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt — der letzte Schritt der Gesetzgebung (Art. 82 GG). Erst nach der Verkündung kann ein Gesetz in Kraft treten; nennt es kein Datum, gilt der 14. Tag nach Ausgabe des Blattes. ↗
- Bundesgesetzblatt (BGBl.): Amtliches Verkündungsorgan der Bundesgesetze. Ein Gesetz tritt erst in Kraft, wenn es im BGBl. veröffentlicht ist — meist Tage bis Wochen nach der Bundestagsabstimmung. ↗
- Rechtsverordnung: Rechtsnorm, die nicht das Parlament, sondern die Regierung oder eine Behörde erlässt. Muss auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruhen — das Parlament legt den Rahmen fest, die Verordnung füllt Details aus. ↗
Wo steht der amtliche Text?
Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.
- Verkündungsseite: „Sechsundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)“ ↗ · Quelle: recht.bund.de [16.10.26]
- Regelungstext im amtlichen Volltext (PDF) ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.10.26]
- Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 297 vom 15.10.2026 · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [16.10.26]
- Alle Veröffentlichungen im Gesetzblatt und laufenden Verfahren im Überblick
- Weitere Artikel dieser Reihe: Blog-Rubrik Gesetze
Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.
Siehe auch
Namentliche Abstimmungen mit jeder Einzelstimme plus eine Auswahl weiterer Beschlüsse aus dem DIP (angenommen / abgelehnt / überwiesen) — mit amtlicher Quelle.
Was ändert sich konkret für mich? Beschlossene Gesetze verknüpft mit Lebenslagen wie Familie, Wohnen, Rente oder Steuern — mit Datum und amtlicher Quelle.
Wörtliche Redebeiträge aus den Plenarprotokollen — den Abgeordneten zugeordnet, mit Quelle und Thema.
Tagesaktuelle Nachrichten rund um Bundestag, Parteien und Wahlen — mit Quelle und Datum.