Zum Inhalt springen

📂 Gesetzes-Akte

Gesetz zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 321029 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Überwiesen
Initiative
Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Saarland
Sachgebiet
Gesundheit · Recht
Zustimmungsbedürftigkeit
Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 128/25)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Saarland; erster erfasster Schritt: „Gesetzesantrag“ am 25.03.2025 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Überwiesen; letzter Hauptschritt: „1. Beratung“ am 23.09.2026 (Bundestag).

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 25.03.2025 · Bundesrat

    Gesetzesantrag · federführend: Rechtsausschuss

    Drucksache 128/25 ↗
  2. 11.04.2025 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Beschluss: Ausschusszuweisung

    Plenarprotokoll 1053 ↗
  3. 2 weitere Schritte
    1. 12.05.2025 · Bundesrat

      Empfehlungen der Ausschüsse

      Drucksache 128/1/25 ↗
    2. 21.05.2025 · Bundesrat

      Plenarantrag

      Drucksache 128/2/25 ↗
  4. 23.05.2025 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Beschluss: Einbringung in geänderter Fassung; Bestellung eines Beauftragten

    Plenarprotokoll 1054 ↗
  5. 1 weiterer Schritt
    1. 23.05.2025 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 128/25(B) ↗
  6. 24.06.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/551 ↗
  7. 23.09.2026 · Bundestag

    1. Beratung · federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

    Beschluss: Überweisung

    Plenarprotokoll 21/95 ↗

Abstimmung im Bundestag

Gilt ab

Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Betrifft das mich?

Lebenslage: Sicherheit (automatisch zugeordnet über ein Stichwort im Titel, keine amtliche Einordnung)

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Aufgrund erheblicher gesundheitlicher Risiken für die Opfer Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten für die Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten, Ergänzung um die Tatbestandsvariante der &quot;Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen&quot;, Ermöglichung der Bestrafung bei Anwendung des Mindeststrafrahmens von 5 Jahren;<br /> Änderung §§ 177 und 250 Strafgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.10.2024 zum Begriff des gefährlichen Werkzeugs bei der Verabreichung von K.O.-Tropfen sowie vom 27.01.2009 bei schwerem Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (5 StR 382/244; 4 StR 473/08)

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 321029 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

Echte Demokratie lebt vom Mitmachen.

Von der Kontrolle der Politiker über das Engagement jedes Einzelnen bis zum konkreten Aktivwerden — jede Stimme zählt.

Wenn dir das Projekt und meine Arbeit gefallen, dann unterstütze mich.

PolitikCheck Deutschland ist werbefrei, ohne Werbe-Tracker und unabhängig — das bleibt nur mit deiner Hilfe so. Schon Weitersagen hilft.

Projekt unterstützen

Politisch neutral

Belegte Quellen

Infos und Fakten

Werbefrei