📂 Gesetzes-Akte
Gesetz zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten
- Beratungsstand
- Überwiesen
- Initiative
- Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Saarland
- Sachgebiet
- Gesundheit · Recht
- Zustimmungsbedürftigkeit
- Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 128/25)
In 60 Sekunden
Initiative laut DIP: Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Saarland; erster erfasster Schritt: „Gesetzesantrag“ am 25.03.2025 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Überwiesen; letzter Hauptschritt: „1. Beratung“ am 23.09.2026 (Bundestag).
Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.
Zeitleiste
25.03.2025 · Bundesrat
Gesetzesantrag · federführend: Rechtsausschuss
Drucksache 128/25 ↗11.04.2025 · Bundesrat
BR-Sitzung
Beschluss: Ausschusszuweisung
Plenarprotokoll 1053 ↗2 weitere Schritte
12.05.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
Drucksache 128/1/25 ↗21.05.2025 · Bundesrat
Plenarantrag
Drucksache 128/2/25 ↗
23.05.2025 · Bundesrat
BR-Sitzung
Beschluss: Einbringung in geänderter Fassung; Bestellung eines Beauftragten
Plenarprotokoll 1054 ↗1 weiterer Schritt
23.05.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
Drucksache 128/25(B) ↗
24.06.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
Drucksache 21/551 ↗23.09.2026 · Bundestag
1. Beratung · federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Beschluss: Überweisung
Plenarprotokoll 21/95 ↗
Abstimmung im Bundestag
- 23.09.2026 · 1. Beratung: Überweisung · Handzeichen · Protokoll 21/95 ↗
Gilt ab
Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Betrifft das mich?
Lebenslage: Sicherheit (automatisch zugeordnet über ein Stichwort im Titel, keine amtliche Einordnung)
Kurzbeschreibung des Bundestags
Aufgrund erheblicher gesundheitlicher Risiken für die Opfer Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten für die Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten, Ergänzung um die Tatbestandsvariante der "Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen", Ermöglichung der Bestrafung bei Anwendung des Mindeststrafrahmens von 5 Jahren;<br /> Änderung §§ 177 und 250 Strafgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.10.2024 zum Begriff des gefährlichen Werkzeugs bei der Verabreichung von K.O.-Tropfen sowie vom 27.01.2009 bei schwerem Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (5 StR 382/244; 4 StR 473/08)
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 321029 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).
Siehe auch
Was ändert sich konkret für mich? Beschlossene Gesetze verknüpft mit Lebenslagen wie Familie, Wohnen, Rente oder Steuern — mit Datum und amtlicher Quelle.
Namentliche Abstimmungen mit jeder Einzelstimme plus eine Auswahl weiterer Beschlüsse aus dem DIP (angenommen / abgelehnt / überwiesen) — mit amtlicher Quelle.
Aktuelle Gesetze, Anträge und Anfragen im Bundestag — täglich aus dem DIP.
Je Verkündung im Bundesgesetzblatt ein Beitrag: Worum geht es, was ändert sich, ab wann — mit dem amtlichen Wortlaut als Beleg und einem Einstieg in einfacher Sprache.