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📂 Gesetzes-Akte

Gesetz zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 321692 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Abgelehnt
Initiative
Fraktion DIE LINKE
Sachgebiet
Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen · Recht
Zustimmungsbedürftigkeit
Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/134)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Fraktion DIE LINKE; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 12.05.2025 (Bundestag). Stand laut Bundestag: Abgelehnt; letzter Hauptschritt: „2. Beratung“ am 06.11.2025 (Bundestag). Namentliche Abstimmung am 06.11.2025 („Mietwuchergesetz“): 131 Ja, 440 Nein, 0 Enthaltungen, 59 nicht abgegeben; abgelehnt.

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 12.05.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/134 ↗
  2. 22.05.2025 · Bundestag

    1. Beratung · federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

    Beschluss: Überweisung

    Plenarprotokoll 21/7 ↗
  3. 13.10.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Drucksache 21/2168 ↗
  4. 06.11.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Beschluss: Ablehnung der Vorlage

    Plenarprotokoll 21/37 ↗

Abstimmung im Bundestag

Namentliche Abstimmung am 06.11.2025 („Mietwuchergesetz“): abgelehnt · auf /abstimmungen · Beleg (Drucksache) ↗

Stimmen je Fraktion, namentliche Abstimmung am 06.11.2025
FraktionJaNeinEnthaltungnicht abgegeben
CDU/CSU0196012
AfD0128023
SPD011604
Grüne750010
Die Linke55009
fraktionslos1001
Gesamt131440059

Gilt ab

Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Betrifft das mich?

Lebenslage: Wohnen (automatisch zugeordnet über ein Stichwort im Titel, keine amtliche Einordnung)

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Zivilrechtlicher Schutz gegen das Verlangen überhöhter Mieten: erleichterte Sanktionierung von Verstößen gegen § 5 Wirtschaftsstrafgesetz durch rechtsvereinfachende Ausgestaltung des Verbots der Mietpreisüberhöhung, Wiederherstellung der generalpräventiven Wirkung durch Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro;<br /> Änderung §§ 5 und 22 Wirtschaftsstrafgesetz 1954<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/9174 sowie BT-Drs 20/13294 (GESTA 20. WP C047/C123)

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 321692 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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