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📂 Gesetzes-Akte

Gesetz zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 321929 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Initiative
Nordrhein-Westfalen
Sachgebiet
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen · Recht
Zustimmungsbedürftigkeit
Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 211/25)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Nordrhein-Westfalen; erster erfasster Schritt: „Gesetzesantrag“ am 20.05.2025 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten; letzter Hauptschritt: „Gesetzentwurf“ am 03.12.2025 (Bundestag).

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 20.05.2025 · Bundesrat

    Gesetzesantrag · federführend: Rechtsausschuss

    Drucksache 211/25 ↗
  2. 23.05.2025 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Beschluss: Ausschusszuweisung

    Plenarprotokoll 1054 ↗
  3. 26.09.2025 · Bundesrat

    Gesetzesantrag

    Drucksache zu211/25 ↗
  4. 1 weiterer Schritt
    1. 07.10.2025 · Bundesrat

      Empfehlungen der Ausschüsse

      Drucksache 211/1/25 ↗
  5. 17.10.2025 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Beschluss: Einbringung; Bestellung eines Beauftragten

    Plenarprotokoll 1058 ↗
  6. 1 weiterer Schritt
    1. 17.10.2025 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 211/25(B) ↗
  7. 03.12.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/3068 ↗

Abstimmung im Bundestag

Im Bestand steht zu diesem Vorgang weder eine namentliche Abstimmung noch ein Plenarbeschluss. Die Beschlüsse sind eine Auswahl aus dem DIP (Abstimmungen & Beschlüsse).

Gilt ab

Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Betrifft das mich?

Über die Stichwörter im Titel ist keine Lebenslage erkannt.

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Verbesserung des Informationsflusses zwischen Familiengericht und Polizei bzw. anderen von der Durchführung einer Gewaltschutzanordnung betroffenen öffentlichen Stellen sowie der staatlichen Reaktionsmöglichkeiten insbes. in Fällen eskalierender häuslicher Gewalt: Übertragung der Stalking-Regulierung auf besonders schwere Verstöße gegen Schutzanordnungen, Möglichkeit einer vorbeugenden sog. Deeskalationshaft in Fällen mit Wiederholungsgefahr, Unterrichtung der Polizeibehörden bereits bei Antragstellung, verbesserter Opferschutz;<br /> Änderung § 4 Gewaltschutzgesetz, §§ 112a und 397a Strafprozessordnung sowie § 216a Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit<br /> <br /> Bezug: Richtlinie EU 2024/1385 vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (ABl. L 2024/1385, 24.5.2024, S. …

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich, gekürzt).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 321929 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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