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📂 Gesetzes-Akte

Gesetz zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 322259 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Verkündet
Initiative
Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD
Sachgebiet
Innere Sicherheit
Zustimmungsbedürftigkeit
Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 21/325); Ja, laut Verkündung (BGBl I)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Fraktion der CDU/CSU und Fraktion der SPD; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 03.06.2025 (Bundestag). Stand laut Bundestag: Verkündet; letzter Hauptschritt: „Durchgang“ am 11.07.2025 (Bundesrat). Verkündet am 23.07.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 172; Inkrafttreten laut DIP: 24.07.2025.

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 03.06.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/325 ↗
  2. 05.06.2025 · Bundestag

    1. Beratung · federführend: Innenausschuss

    Beschluss: Überweisung

    Plenarprotokoll 21/10 ↗
  3. 25.06.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Drucksache 21/633 ↗
  4. 26.06.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Beschluss: Annahme der Vorlage

    Plenarprotokoll 21/14 ↗
  5. 26.06.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Beschluss: Annahme der Vorlage

    Plenarprotokoll 21/14 ↗
  6. 2 weitere Schritte
    1. 27.06.2025 · Bundesrat

      Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT · federführend: Ausschuss für Innere Angelegenheiten

      Drucksache 283/25 ↗
    2. 11.07.2025 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 283/25(B) ↗
  7. 11.07.2025 · Bundesrat

    Durchgang

    Beschluss: Zustimmung

    Plenarprotokoll 1056 ↗

Abstimmung im Bundestag

Gilt ab

Betrifft das mich?

Über die Stichwörter im Titel ist keine Lebenslage erkannt.

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Umsetzung folgender Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts: Zulässigkeit heimlicher Datenerhebung bei Kontaktpersonen von Terrorismusverdächtigen nur bei konkretisierter Gefahr für ein hinreichend gewichtiges Rechtsgut und einer spezifischen individuellen Nähe der Betroffenen zur aufzuklärenden Gefahr; Benennung von Tatbestandsvarianten für eine verfassungsgemäße Ausgestaltung von Nähekriterien (Mitwissen, Vorteilsziehung und enger Konnex der Instrumentalisierung des Betroffenen zur Tat selbst);<br /> Änderung § 45 Bundeskriminalamtgesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2024 zur Befugnis des Bundeskriminalamts zur Überwachung von Kontaktpersonen mit besonderen Mitteln (Observation, technische Überwachung, Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen) zum Zweck der Terrorismusabwehr (1 BvR 1160/19)<br /> Siehe auch GESTA B005

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 322259 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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