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📂 Gesetzes-Akte

Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 323204 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Initiative
Niedersachsen, Bremen
Sachgebiet
Recht · Wirtschaft
Zustimmungsbedürftigkeit
Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 299/25)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Niedersachsen und Bremen; erster erfasster Schritt: „Gesetzesantrag“ am 30.06.2025 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten; letzter Hauptschritt: „Gesetzentwurf“ am 27.08.2025 (Bundestag).

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 30.06.2025 · Bundesrat

    Gesetzesantrag

    Drucksache 299/25 ↗
  2. 11.07.2025 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Beschluss: erneute Einbringung; Bestellung eines Beauftragten

    Plenarprotokoll 1056 ↗
  3. 1 weiterer Schritt
    1. 11.07.2025 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 299/25(B) ↗
  4. 27.08.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/1396 ↗

Abstimmung im Bundestag

Im Bestand steht zu diesem Vorgang weder eine namentliche Abstimmung noch ein Plenarbeschluss. Die Beschlüsse sind eine Auswahl aus dem DIP (Abstimmungen & Beschlüsse).

Gilt ab

Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Betrifft das mich?

Über die Stichwörter im Titel ist keine Lebenslage erkannt.

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Bereitstellung einer allgemein zugänglichen Informationsquelle für Erben über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener bei Kreditinstituten in Anlehnung an das seit 2015 verpflichtende Verfahren zum Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen: gleichzeitige Übermittlung gespeicherter persönlicher Daten zum Verstorbenen und des Namens des Kreditinstituts in maschineller Form an das Bundesamt für Justiz, Einsichtsmöglichkeit in ein damit dort geführtes zentrales öffentliches Internet-Register insbes. für Erben zur Geltendmachung von Vermögensansprüchen;<br /> Einfügung § 1959a Bürgerliches Gesetzbuch; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 21/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP D005)

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 323204 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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