📂 Gesetzes-Akte
... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)
- Beratungsstand
- Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Initiative
- Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein
- Sachgebiet
- Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen · Recht
- Zustimmungsbedürftigkeit
- Ja, laut Gesetzesantrag (Drs 313/25)
In 60 Sekunden
Initiative laut DIP: Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein; erster erfasster Schritt: „Gesetzesantrag“ am 02.07.2025 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten; letzter Hauptschritt: „Gesetzentwurf“ am 03.12.2025 (Bundestag). Beschluss des Bundestags am 23.09.2026 (Geschäftsordnungsantrag auf Aufsetzung der 1. Beratung auf die TO): Ablehnung Geschäftsordnungsantrag.
Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.
Zeitleiste
02.07.2025 · Bundesrat
Gesetzesantrag · federführend: Rechtsausschuss
Drucksache 313/25 ↗11.07.2025 · Bundesrat
BR-Sitzung
Beschluss: Ausschusszuweisung
Plenarprotokoll 1056 ↗1 weiterer Schritt
12.09.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
Drucksache 313/1/25 ↗
26.09.2025 · Bundesrat
BR-Sitzung
Beschluss: Einbringung in geänderter Fassung; Bestellung einer Beauftragten
Plenarprotokoll 1057 ↗1 weiterer Schritt
26.09.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
Drucksache 313/25(B) ↗
03.12.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
Drucksache 21/3064 ↗1 weiterer Schritt
23.09.2026 · Bundestag
Geschäftsordnungsantrag auf Aufsetzung der 1. Beratung auf die TO
Beschluss: Ablehnung Geschäftsordnungsantrag
Plenarprotokoll 21/95 ↗
Abstimmung im Bundestag
- 23.09.2026 · Geschäftsordnungsantrag auf Aufsetzung der 1. Beratung auf die TO: Ablehnung Geschäftsordnungsantrag · Handzeichen · Protokoll 21/95 ↗
Gilt ab
Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Betrifft das mich?
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Kurzbeschreibung des Bundestags
Aufgrund abnehmender gesellschaftlicher Akzeptanz und zunehmender Diskriminierung nicht-heteronormativer Lebensweisen (LSBTIQ) verfassungsrechtliche Absicherung der gegenwärtigen Rechtsprechung des BVerfG sowie Übernahme unionsrechtlicher und europäischer Diskriminierungsverbote, Aufnahme der sexuellen Identität in den Katalog spezieller Diskriminierungsverbote;<br /> Änderung Art. 3 Grundgesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 zur Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung (BVerfGE 124, 199)<br /> Art. 21 EU-Grundrechtecharta, Art. 10 Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Art. 1 Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. …
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich, gekürzt).
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 323224 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).
Siehe auch
Was ändert sich konkret für mich? Beschlossene Gesetze verknüpft mit Lebenslagen wie Familie, Wohnen, Rente oder Steuern — mit Datum und amtlicher Quelle.
Namentliche Abstimmungen mit jeder Einzelstimme plus eine Auswahl weiterer Beschlüsse aus dem DIP (angenommen / abgelehnt / überwiesen) — mit amtlicher Quelle.
Aktuelle Gesetze, Anträge und Anfragen im Bundestag — täglich aus dem DIP.
Je Verkündung im Bundesgesetzblatt ein Beitrag: Worum geht es, was ändert sich, ab wann — mit dem amtlichen Wortlaut als Beleg und einem Einstieg in einfacher Sprache.