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📂 Gesetzes-Akte

... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 323224 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Initiative
Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein
Sachgebiet
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen · Recht
Zustimmungsbedürftigkeit
Ja, laut Gesetzesantrag (Drs 313/25)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein; erster erfasster Schritt: „Gesetzesantrag“ am 02.07.2025 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten; letzter Hauptschritt: „Gesetzentwurf“ am 03.12.2025 (Bundestag). Beschluss des Bundestags am 23.09.2026 (Geschäftsordnungsantrag auf Aufsetzung der 1. Beratung auf die TO): Ablehnung Geschäftsordnungsantrag.

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 02.07.2025 · Bundesrat

    Gesetzesantrag · federführend: Rechtsausschuss

    Drucksache 313/25 ↗
  2. 11.07.2025 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Beschluss: Ausschusszuweisung

    Plenarprotokoll 1056 ↗
  3. 1 weiterer Schritt
    1. 12.09.2025 · Bundesrat

      Empfehlungen der Ausschüsse

      Drucksache 313/1/25 ↗
  4. 26.09.2025 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Beschluss: Einbringung in geänderter Fassung; Bestellung einer Beauftragten

    Plenarprotokoll 1057 ↗
  5. 1 weiterer Schritt
    1. 26.09.2025 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 313/25(B) ↗
  6. 03.12.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/3064 ↗
  7. 1 weiterer Schritt
    1. 23.09.2026 · Bundestag

      Geschäftsordnungsantrag auf Aufsetzung der 1. Beratung auf die TO

      Beschluss: Ablehnung Geschäftsordnungsantrag

      Plenarprotokoll 21/95 ↗

Abstimmung im Bundestag

  • 23.09.2026 · Geschäftsordnungsantrag auf Aufsetzung der 1. Beratung auf die TO: Ablehnung Geschäftsordnungsantrag · Handzeichen · Protokoll 21/95 ↗

Gilt ab

Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Betrifft das mich?

Über die Stichwörter im Titel ist keine Lebenslage erkannt.

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Aufgrund abnehmender gesellschaftlicher Akzeptanz und zunehmender Diskriminierung nicht-heteronormativer Lebensweisen (LSBTIQ) verfassungsrechtliche Absicherung der gegenwärtigen Rechtsprechung des BVerfG sowie Übernahme unionsrechtlicher und europäischer Diskriminierungsverbote, Aufnahme der sexuellen Identität in den Katalog spezieller Diskriminierungsverbote;<br /> Änderung Art. 3 Grundgesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 zur Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung (BVerfGE 124, 199)<br /> Art. 21 EU-Grundrechtecharta, Art. 10 Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Art. 1 Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. …

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich, gekürzt).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 323224 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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