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📂 Gesetzes-Akte

Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 324742 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Verkündet
Initiative
Bundesregierung
Sachgebiet
Gesundheit · Landwirtschaft und Ernährung
Zustimmungsbedürftigkeit
Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 359/25); Ja, laut Verkündung (BGBl I)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Bundesregierung; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 15.08.2025 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Verkündet; letzter Hauptschritt: „2. Durchgang“ am 19.12.2025 (Bundesrat). Verkündet am 23.12.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 356; Inkrafttreten laut DIP: 01.01.2026; einzelne Teile abweichend (1 weiteres Datum).

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 15.08.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf · federführend: Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz

    Drucksache 359/25 ↗
  2. 1 weiterer Schritt
    1. 12.09.2025 · Bundesrat

      Empfehlungen der Ausschüsse

      Drucksache 359/1/25 ↗
  3. 26.09.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Beschluss: Stellungnahme: Änderungsvorschläge

    Plenarprotokoll 1057 ↗
  4. 1 weiterer Schritt
    1. 26.09.2025 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 359/25(B) ↗
  5. 01.10.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/1938 ↗
  6. 09.10.2025 · Bundestag

    1. Beratung · federführend: Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

    Beschluss: Überweisung

    Plenarprotokoll 21/31 ↗
  7. 06.11.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Drucksache 21/2668 ↗
  8. 13.11.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

    Plenarprotokoll 21/40 ↗
  9. 13.11.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

    Plenarprotokoll 21/40 ↗
  10. 1 weiterer Schritt
    1. 28.11.2025 · Bundesrat

      Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT · federführend: Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz

      Drucksache 690/25 ↗
  11. 19.12.2025 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Beschluss: Zustimmung

    Plenarprotokoll 1060 ↗
  12. 1 weiterer Schritt
    1. 19.12.2025 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 690/25(B) ↗

Abstimmung im Bundestag

Namentliche Abstimmung am 13.11.2025 („Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes“): angenommen · auf /abstimmungen · Beleg (Drucksache) ↗

Stimmen je Fraktion, namentliche Abstimmung am 13.11.2025
FraktionJaNeinEnthaltungnicht abgegeben
CDU/CSU1510057
AfD079072
SPD860034
Grüne041044
Die Linke002836
fraktionslos1001
Gesamt23812028244

Gilt ab

  • Verkündet am 23.12.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 356 · Bundesgesetzblatt ↗
  • Inkrafttreten am 01.01.2026
  • Inkrafttreten am 01.01.2027 (Artikel 2)

Betrifft das mich?

Lebenslage: Gesundheit (automatisch zugeordnet über ein Stichwort im Titel, keine amtliche Einordnung)

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Umsetzung von EU-Recht zur Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten bei Tieren: Verpflichtung tierärztlicher Praxen zur elektronischen Datenübermittlung der Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel bei Schafen, Ziegen, Enten und Gänsen und weiteren lebensmitteliefernden Tieren, Meldepflicht für die Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung bei Hunden, Katzen und Pelztieren ab 2029, Ausweitung der Mitteilungsverpflichtungen tierhaltender Personen und der Tierärzte auf Jahresturnus, Regelungen zum Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel auch ohne Besuch einer tierärztlichen Praxis, Durchführung der Risikobewertung durch BfR und Veröffentlichung eines jährlichen Berichts, fachliche Ergänzungen hinsichtlich der tierärztlichen Hausapotheke sowie der Mitwirkung von Zollbehörden bei der Überwachung des Verbringens von Tierarzneimitteln;<br /> Einfügung und Änderung zahlr. …

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich, gekürzt).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 324742 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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