📂 Gesetzes-Akte
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 - ERPWiPlanG 2026)
- Beratungsstand
- Verkündet
- Initiative
- Bundesregierung
- Sachgebiet
- Wirtschaft
- Zustimmungsbedürftigkeit
- Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 378/25); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
In 60 Sekunden
Initiative laut DIP: Bundesregierung; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 15.08.2025 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Verkündet; letzter Hauptschritt: „2. Durchgang“ am 19.12.2025 (Bundesrat). Verkündet am 22.12.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 346; Inkrafttreten laut DIP: 01.01.2026.
Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.
Zeitleiste
15.08.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf · federführend: Wirtschaftsausschuss
Drucksache 378/25 ↗26.09.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Beschluss: keine Einwendungen
Plenarprotokoll 1057 ↗1 weiterer Schritt
26.09.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
Drucksache 378/25(B) ↗
29.09.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
Drucksache 21/1899 ↗09.10.2025 · Bundestag
1. Beratung · federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Beschluss: Überweisung
Plenarprotokoll 21/31 ↗12.11.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
Drucksache 21/2784 ↗13.11.2025 · Bundestag
2. Beratung
Beschluss: Annahme der Vorlage
Plenarprotokoll 21/40 ↗13.11.2025 · Bundestag
3. Beratung
Beschluss: Annahme der Vorlage
Plenarprotokoll 21/40 ↗1 weiterer Schritt
28.11.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT · federführend: Wirtschaftsausschuss
Drucksache 702/25 ↗
19.12.2025 · Bundesrat
2. Durchgang
Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
Plenarprotokoll 1060 ↗1 weiterer Schritt
19.12.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
Drucksache 702/25(B) ↗
Abstimmung im Bundestag
- 09.10.2025 · 1. Beratung: Überweisung · Handzeichen · Protokoll 21/31 ↗
- 13.11.2025 · 2. Beratung: Annahme der Vorlage · Handzeichen · Protokoll 21/40 ↗
- 13.11.2025 · 3. Beratung: Annahme der Vorlage · Handzeichen · Protokoll 21/40 ↗
Gilt ab
- Verkündet am 22.12.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 346 · Bundesgesetzblatt ↗
- Inkrafttreten am 01.01.2026
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Kurzbeschreibung des Bundestags
Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 1,324 Mrd Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital im Volumen von rd. 12 Mrd Euro insbes. an mittelständische Unternehmen und Freiberufler
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 324835 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).
Siehe auch
Was ändert sich konkret für mich? Beschlossene Gesetze verknüpft mit Lebenslagen wie Familie, Wohnen, Rente oder Steuern — mit Datum und amtlicher Quelle.
Namentliche Abstimmungen mit jeder Einzelstimme plus eine Auswahl weiterer Beschlüsse aus dem DIP (angenommen / abgelehnt / überwiesen) — mit amtlicher Quelle.
Aktuelle Gesetze, Anträge und Anfragen im Bundestag — täglich aus dem DIP.
Je Verkündung im Bundesgesetzblatt ein Beitrag: Worum geht es, was ändert sich, ab wann — mit dem amtlichen Wortlaut als Beleg und einem Einstieg in einfacher Sprache.