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📂 Gesetzes-Akte

Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 324836 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Verkündet
Initiative
Bundesregierung
Sachgebiet
Energie · Umwelt
Zustimmungsbedürftigkeit
Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 379/25 (bes.eilbed.)); Ja, laut Verkündung (BGBl I)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Bundesregierung; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 15.08.2025 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Verkündet; letzter Hauptschritt: „2. Durchgang“ am 21.11.2025 (Bundesrat). Verkündet am 27.11.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 282; Inkrafttreten laut DIP: 28.11.2025.

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 15.08.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf · federführend: Wirtschaftsausschuss

    Drucksache 379/25 ↗
  2. 08.09.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/1494 ↗
  3. 11.09.2025 · Bundestag

    1. Beratung · federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Energie

    Beschluss: Überweisung

    Plenarprotokoll 21/21 ↗
  4. 1 weiterer Schritt
    1. 15.09.2025 · Bundesrat

      Empfehlungen der Ausschüsse

      Drucksache 379/1/25 ↗
  5. 26.09.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Beschluss: Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge

    Plenarprotokoll 1057 ↗
  6. 3 weitere Schritte
    1. 26.09.2025 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 379/25(B) ↗
    2. 08.10.2025 · Bundestag

      Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg

      Drucksache 21/2077 ↗
    3. 09.10.2025 · Bundestag

      Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT · federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Energie

      Drucksache 21/2146 ↗
  7. 05.11.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Drucksache 21/2594 ↗
  8. 1 weiterer Schritt
    1. 05.11.2025 · Bundestag

      Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT

      Drucksache 21/2605 ↗
  9. 06.11.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Beschluss: Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung

    Plenarprotokoll 21/37 ↗
  10. 06.11.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

    Plenarprotokoll 21/37 ↗
  11. 2 weitere Schritte
    1. 07.11.2025 · Bundesrat

      Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT · federführend: Wirtschaftsausschuss

      Drucksache 633/25 ↗
    2. 07.11.2025 · Bundesrat

      Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

      Drucksache zu633/25 ↗
  12. 21.11.2025 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Beschluss: Zustimmung

    Plenarprotokoll 1059 ↗
  13. 1 weiterer Schritt
    1. 21.11.2025 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 633/25(B) ↗

Abstimmung im Bundestag

Gilt ab

Betrifft das mich?

Lebenslage: Klima & Umwelt (automatisch zugeordnet über ein Stichwort im Titel, keine amtliche Einordnung)

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Umsetzung von Empfehlungen der Gesetzesevaluation zur Speicherung und Nutzung von Kohlendioxid durch Ermöglichung der Errichtung und des Betriebs von kommerziell betriebenen dauerhaften Kohlendioxidspeichern im industriellen Maßstab ausschließlich auf dem Gebiet des Festlandsockels und in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) unter Wahrung verbindlicher ökologischer Kriterien und weitreichender Vorkehrungen zugunsten des Meeresumweltschutzes sowie durch Schaffung eines einheitliches Zulassungsregimes für sämtliche Kohlendioxidleitungen, Ermöglichung der Zulassung dauerhafter Speicher auf Landesebene durch landesgesetzliche Regelung, Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für Kohlendioxidspeicher und -leitungen, Vermeidung wesentlicher Beeinträchtigung des Baus und Betriebs von Wasserstoffleitungen, Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen sowie …

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich, gekürzt).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 324836 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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