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📂 Gesetzes-Akte

... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbot volksverhetzender Inhalte und verfassungswidriger Kennzeichen im Zusammenhang mit der Dienstausübung

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 325301 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Initiative
Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen
Sachgebiet
Innere Sicherheit · Recht · Staat und Verwaltung
Zustimmungsbedürftigkeit
Ja, laut Gesetzesantrag (Drs 413/25); Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/2741)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen; erster erfasster Schritt: „Gesetzesantrag“ am 02.09.2025 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten; letzter Hauptschritt: „Gesetzentwurf“ am 12.11.2025 (Bundestag).

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 02.09.2025 · Bundesrat

    Gesetzesantrag

    Drucksache 413/25 ↗
  2. 26.09.2025 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Beschluss: erneute Einbringung; Bestellung eines Beauftragten

    Plenarprotokoll 1057 ↗
  3. 1 weiterer Schritt
    1. 26.09.2025 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 413/25(B) ↗
  4. 12.11.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/2741 ↗

Abstimmung im Bundestag

Im Bestand steht zu diesem Vorgang weder eine namentliche Abstimmung noch ein Plenarbeschluss. Die Beschlüsse sind eine Auswahl aus dem DIP (Abstimmungen & Beschlüsse).

Gilt ab

Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Betrifft das mich?

Lebenslage: Sicherheit (automatisch zugeordnet über ein Stichwort im Titel, keine amtliche Einordnung)

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Zur Wahrung des Vertrauens der Allgemeinheit in rechtsstaatliches Handeln von Behörden oder sonstigen Stellen der öffentlichen Verwaltung Schaffung eines neuen Straftatbestands betr. die Äußerung oder Zugänglichmachung volksverhetzender Inhalte und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen in Zusammenhang mit der Dienstausübung von Amtsträgern unter Einbeziehung der Kommunikation über geschlossene Chatgruppen, Ahndung mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe;<br /> Neufassung § 341 Strafgesetzbuch sowie Änderung § 48 Wehrstrafgesetz<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 449/23 in der Fassung BR-Drs 449/23 (Beschluss) (GESTA 20. WP C067)

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 325301 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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