📂 Gesetzes-Akte
... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbot volksverhetzender Inhalte und verfassungswidriger Kennzeichen im Zusammenhang mit der Dienstausübung
- Beratungsstand
- Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Initiative
- Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen
- Sachgebiet
- Innere Sicherheit · Recht · Staat und Verwaltung
- Zustimmungsbedürftigkeit
- Ja, laut Gesetzesantrag (Drs 413/25); Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/2741)
In 60 Sekunden
Initiative laut DIP: Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen; erster erfasster Schritt: „Gesetzesantrag“ am 02.09.2025 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten; letzter Hauptschritt: „Gesetzentwurf“ am 12.11.2025 (Bundestag).
Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.
Zeitleiste
02.09.2025 · Bundesrat
Gesetzesantrag
Drucksache 413/25 ↗26.09.2025 · Bundesrat
BR-Sitzung
Beschluss: erneute Einbringung; Bestellung eines Beauftragten
Plenarprotokoll 1057 ↗1 weiterer Schritt
26.09.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
Drucksache 413/25(B) ↗
12.11.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
Drucksache 21/2741 ↗
Abstimmung im Bundestag
Im Bestand steht zu diesem Vorgang weder eine namentliche Abstimmung noch ein Plenarbeschluss. Die Beschlüsse sind eine Auswahl aus dem DIP (Abstimmungen & Beschlüsse).
Gilt ab
Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Betrifft das mich?
Lebenslage: Sicherheit (automatisch zugeordnet über ein Stichwort im Titel, keine amtliche Einordnung)
Kurzbeschreibung des Bundestags
Zur Wahrung des Vertrauens der Allgemeinheit in rechtsstaatliches Handeln von Behörden oder sonstigen Stellen der öffentlichen Verwaltung Schaffung eines neuen Straftatbestands betr. die Äußerung oder Zugänglichmachung volksverhetzender Inhalte und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen in Zusammenhang mit der Dienstausübung von Amtsträgern unter Einbeziehung der Kommunikation über geschlossene Chatgruppen, Ahndung mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe;<br /> Neufassung § 341 Strafgesetzbuch sowie Änderung § 48 Wehrstrafgesetz<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 449/23 in der Fassung BR-Drs 449/23 (Beschluss) (GESTA 20. WP C067)
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 325301 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).
Siehe auch
Was ändert sich konkret für mich? Beschlossene Gesetze verknüpft mit Lebenslagen wie Familie, Wohnen, Rente oder Steuern — mit Datum und amtlicher Quelle.
Namentliche Abstimmungen mit jeder Einzelstimme plus eine Auswahl weiterer Beschlüsse aus dem DIP (angenommen / abgelehnt / überwiesen) — mit amtlicher Quelle.
Aktuelle Gesetze, Anträge und Anfragen im Bundestag — täglich aus dem DIP.
Je Verkündung im Bundesgesetzblatt ein Beitrag: Worum geht es, was ändert sich, ab wann — mit dem amtlichen Wortlaut als Beleg und einem Einstieg in einfacher Sprache.