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📂 Gesetzes-Akte

Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 (FAG-Änderungsgesetz 2025)

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 325315 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Verkündet
Initiative
Bundesregierung
Sachgebiet
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Zustimmungsbedürftigkeit
Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 416/25); Ja, laut Verkündung (BGBl I)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Bundesregierung; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 04.09.2025 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Verkündet; letzter Hauptschritt: „2. Durchgang“ am 17.10.2025 (Bundesrat). Verkündet am 29.10.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 255; Inkrafttreten laut DIP: 01.01.2026; einzelne Teile abweichend (1 weiteres Datum).

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 04.09.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf · federführend: Finanzausschuss

    Drucksache 416/25 ↗
  2. 26.09.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Beschluss: keine Einwendungen

    Plenarprotokoll 1057 ↗
  3. 1 weiterer Schritt
    1. 26.09.2025 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 416/25(B) ↗
  4. 29.09.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/1892 ↗
  5. 09.10.2025 · Bundestag

    1. Beratung · federführend: Haushaltsausschuss

    Beschluss: Überweisung

    Plenarprotokoll 21/31 ↗
  6. 15.10.2025 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Drucksache 21/2253 ↗
  7. 16.10.2025 · Bundestag

    2. Beratung

    Beschluss: Annahme der Vorlage

    Plenarprotokoll 21/34 ↗
  8. 16.10.2025 · Bundestag

    3. Beratung

    Beschluss: Annahme der Vorlage

    Plenarprotokoll 21/34 ↗
  9. 1 weiterer Schritt
    1. 17.10.2025 · Bundesrat

      Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

      Drucksache 584/25 ↗
  10. 17.10.2025 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Beschluss: Zustimmung

    Plenarprotokoll 1058 ↗
  11. 1 weiterer Schritt
    1. 17.10.2025 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 584/25(B) ↗

Abstimmung im Bundestag

Gilt ab

  • Verkündet am 29.10.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 255 · Bundesgesetzblatt ↗
  • Inkrafttreten am 30.10.2025 (Artikel 1 Nr. 1 und Artikel 3)
  • Inkrafttreten am 01.01.2026 (im Übrigen)

Betrifft das mich?

Lebenslage: Steuern (automatisch zugeordnet über ein Stichwort im Titel, keine amtliche Einordnung)

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Vollständige Kompensation der im &quot;Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland&quot; ausgewiesenen kommunalen Steuermindereinnahmen durch Erhöhung des kommunalen Festbetrags bei der vertikalen Umsatzsteuerverteilung für 2025 bis 2029, Spitzabrechnung der Flüchtlingskosten für das Jahr 2024 über geänderte Festbeträge bei der vertikalen Umsatzsteuerverteilung für 2025, weitere Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) im Jahr 2025 durch eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder zulasten des Bundes, Anpassung der Höhe der Sonderbedarfsergänzungszuweisung (SoBEZ) an die Ergebnisse der turnusmäßigen Überprüfung;<br /> Änderung §§ 1, 11 und 16 Finanzausgleichsgesetz sowie Aufhebung Art. 5 und Änderung Art. 6 Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 325315 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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