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📂 Gesetzes-Akte

Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 325319 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Überwiesen
Initiative
Bundesregierung
Sachgebiet
Außenwirtschaft · Wirtschaft
Zustimmungsbedürftigkeit
Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 422/25)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Bundesregierung; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 05.09.2025 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Überwiesen; letzter Hauptschritt: „1. Beratung“ am 16.01.2026 (Bundestag).

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 05.09.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf · federführend: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik

    Drucksache 422/25 ↗
  2. 1 weiterer Schritt
    1. 06.10.2025 · Bundesrat

      Empfehlungen der Ausschüsse

      Drucksache 422/1/25 ↗
  3. 17.10.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Beschluss: Stellungnahme

    Plenarprotokoll 1058 ↗
  4. 1 weiterer Schritt
    1. 17.10.2025 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 422/25(B) ↗
  5. 29.10.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/2474 ↗
  6. 16.01.2026 · Bundestag

    1. Beratung · federführend: Ausschuss für Arbeit und Soziales

    Beschluss: Überweisung

    Plenarprotokoll 21/54 ↗

Abstimmung im Bundestag

Gilt ab

Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Betrifft das mich?

Über die Stichwörter im Titel ist keine Lebenslage erkannt.

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Begrenzung administrativer Lasten für Unternehmen und Erhöhung der Anwenderfreundlichkeit geltender Regelungen in der Übergangszeit bis zur nationalen Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD): Entfall der Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten rückwirkend ab dem Berichtszeitraum 2023, restriktivere Verhängung von Bußgeldern;<br /> Änderung §§ 3, 10, 21, 22 und 26 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2025/794 vom 14. April 2025 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüglich der Daten, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen erfüllen müssen (ABl. L 2025/794, 16.04.2025, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2024/1760 vom 13. …

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich, gekürzt).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 325319 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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