📂 Gesetzes-Akte
Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung
- Beratungsstand
- Überwiesen
- Initiative
- Bundesregierung
- Sachgebiet
- Außenwirtschaft · Wirtschaft
- Zustimmungsbedürftigkeit
- Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 422/25)
In 60 Sekunden
Initiative laut DIP: Bundesregierung; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 05.09.2025 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Überwiesen; letzter Hauptschritt: „1. Beratung“ am 16.01.2026 (Bundestag).
Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.
Zeitleiste
05.09.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf · federführend: Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik
Drucksache 422/25 ↗1 weiterer Schritt
06.10.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
Drucksache 422/1/25 ↗
17.10.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Beschluss: Stellungnahme
Plenarprotokoll 1058 ↗1 weiterer Schritt
17.10.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
Drucksache 422/25(B) ↗
29.10.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
Drucksache 21/2474 ↗16.01.2026 · Bundestag
1. Beratung · federführend: Ausschuss für Arbeit und Soziales
Beschluss: Überweisung
Plenarprotokoll 21/54 ↗
Abstimmung im Bundestag
- 16.01.2026 · 1. Beratung: Überweisung · Handzeichen · Protokoll 21/54 ↗
Gilt ab
Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Betrifft das mich?
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Kurzbeschreibung des Bundestags
Begrenzung administrativer Lasten für Unternehmen und Erhöhung der Anwenderfreundlichkeit geltender Regelungen in der Übergangszeit bis zur nationalen Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD): Entfall der Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten rückwirkend ab dem Berichtszeitraum 2023, restriktivere Verhängung von Bußgeldern;<br /> Änderung §§ 3, 10, 21, 22 und 26 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2025/794 vom 14. April 2025 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüglich der Daten, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen erfüllen müssen (ABl. L 2025/794, 16.04.2025, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2024/1760 vom 13. …
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich, gekürzt).
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 325319 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).
Siehe auch
Was ändert sich konkret für mich? Beschlossene Gesetze verknüpft mit Lebenslagen wie Familie, Wohnen, Rente oder Steuern — mit Datum und amtlicher Quelle.
Namentliche Abstimmungen mit jeder Einzelstimme plus eine Auswahl weiterer Beschlüsse aus dem DIP (angenommen / abgelehnt / überwiesen) — mit amtlicher Quelle.
Aktuelle Gesetze, Anträge und Anfragen im Bundestag — täglich aus dem DIP.
Je Verkündung im Bundesgesetzblatt ein Beitrag: Worum geht es, was ändert sich, ab wann — mit dem amtlichen Wortlaut als Beleg und einem Einstieg in einfacher Sprache.