📂 Gesetzes-Akte
Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
- Beratungsstand
- Verkündet
- Initiative
- Bundesregierung
- Sachgebiet
- Wirtschaft · Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Zustimmungsbedürftigkeit
- Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 428/25 (bes.eilbed.)); Ja, laut Verkündung (BGBl I)
In 60 Sekunden
Initiative laut DIP: Bundesregierung; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 05.09.2025 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Verkündet; letzter Hauptschritt: „2. Durchgang“ am 19.12.2025 (Bundesrat). Verkündet am 23.12.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 353; Inkrafttreten laut DIP gestaffelt vom 01.07.2021 bis 01.01.2026 (3 Daten).
Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.
Zeitleiste
05.09.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf · federführend: Finanzausschuss
Drucksache 428/25 ↗29.09.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
Drucksache 21/1865 ↗1 weiterer Schritt
06.10.2025 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
Drucksache 428/1/25 ↗
09.10.2025 · Bundestag
1. Beratung · federführend: Finanzausschuss
Beschluss: Überweisung
Plenarprotokoll 21/31 ↗1 weiterer Schritt
17.10.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
Drucksache 428/25(B) ↗
17.10.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Beschluss: Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge
Plenarprotokoll 1058 ↗2 weitere Schritte
29.10.2025 · Bundestag
Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
Drucksache 21/2467 ↗06.11.2025 · Bundestag
Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT · federführend: Finanzausschuss
Drucksache 21/2669 ↗
12.11.2025 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
Drucksache 21/2751 ↗1 weiterer Schritt
12.11.2025 · Bundestag
Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
Drucksache 21/2792 ↗
13.11.2025 · Bundestag
2. Beratung
Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
Plenarprotokoll 21/40 ↗13.11.2025 · Bundestag
3. Beratung
Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
Plenarprotokoll 21/40 ↗1 weiterer Schritt
28.11.2025 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT · federführend: Finanzausschuss
Drucksache 695/25 ↗
28.11.2025 · Bundestag
Berichtigung zum Gesetzesbeschluss
Plenarprotokoll 21/45 ↗19.12.2025 · Bundesrat
2. Durchgang
Beschluss: Zustimmung
Plenarprotokoll 1060 ↗1 weiterer Schritt
19.12.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
Drucksache 695/25(B) ↗
Abstimmung im Bundestag
- 09.10.2025 · 1. Beratung: Überweisung · Handzeichen · Protokoll 21/31 ↗
- 13.11.2025 · 2. Beratung: Annahme in Ausschussfassung · Handzeichen · Protokoll 21/40 ↗
- 13.11.2025 · 3. Beratung: Annahme in Ausschussfassung · Handzeichen · Protokoll 21/40 ↗
Gilt ab
- Verkündet am 23.12.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 353 · Bundesgesetzblatt ↗
- Inkrafttreten am 01.07.2021 (Artikel 5)
- Inkrafttreten am 24.12.2025 (Artikel 1 bis 4, 6, 7 und 9)
- Inkrafttreten am 01.01.2026 (Artikel 8)
Betrifft das mich?
Lebenslage: Steuern (automatisch zugeordnet über ein Stichwort im Titel, keine amtliche Einordnung)
Kurzbeschreibung des Bundestags
Umsetzung neuer Verwaltungsleitlinien der OECD von 2023 bis 2025 mit Konkretisierungen und Erleichterungen im internationalen Unternehmensteuerrecht für Steuerverwaltungen und Unternehmensgruppen; Berücksichtigung von aufgrund eines Wahlrechts oder Verrechnung im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag nicht ausgewiesen latenten Steuern im Rahmen der Vollberechnung, Begleitmaßnahmen insbes. …
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich, gekürzt).
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 325330 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).
Siehe auch
Was ändert sich konkret für mich? Beschlossene Gesetze verknüpft mit Lebenslagen wie Familie, Wohnen, Rente oder Steuern — mit Datum und amtlicher Quelle.
Namentliche Abstimmungen mit jeder Einzelstimme plus eine Auswahl weiterer Beschlüsse aus dem DIP (angenommen / abgelehnt / überwiesen) — mit amtlicher Quelle.
Aktuelle Gesetze, Anträge und Anfragen im Bundestag — täglich aus dem DIP.
Je Verkündung im Bundesgesetzblatt ein Beitrag: Worum geht es, was ändert sich, ab wann — mit dem amtlichen Wortlaut als Beleg und einem Einstieg in einfacher Sprache.