📂 Gesetzes-Akte
... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Opferschutzes in Fällen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
- Beratungsstand
- Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Initiative
- Rheinland-Pfalz, Saarland
- Sachgebiet
- Medien, Kommunikation und Informationstechnik · Recht
- Zustimmungsbedürftigkeit
- Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 526/25)
In 60 Sekunden
Initiative laut DIP: Rheinland-Pfalz und Saarland; erster erfasster Schritt: „Gesetzesantrag“ am 07.10.2025 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten; letzter Hauptschritt: „Gesetzentwurf“ am 03.12.2025 (Bundestag).
Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.
Zeitleiste
07.10.2025 · Bundesrat
Gesetzesantrag
Drucksache 526/25 ↗1 weiterer Schritt
10.10.2025 · Bundesrat
Plenarantrag
Drucksache 526/1/25 ↗
17.10.2025 · Bundesrat
BR-Sitzung
Beschluss: erneute Einbringung in geänderter Fassung; Bestellung eines Beauftragten
Plenarprotokoll 1058 ↗1 weiterer Schritt
17.10.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
Drucksache 526/25(B) ↗
03.12.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
Drucksache 21/3067 ↗
Abstimmung im Bundestag
Im Bestand steht zu diesem Vorgang weder eine namentliche Abstimmung noch ein Plenarbeschluss. Die Beschlüsse sind eine Auswahl aus dem DIP (Abstimmungen & Beschlüsse).
Gilt ab
Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Betrifft das mich?
Lebenslage: Gesundheit (automatisch zugeordnet über ein Stichwort im Titel, keine amtliche Einordnung)
Kurzbeschreibung des Bundestags
Möglichkeit der Strafverfolgung von Amts wegen bei Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ohne Strafantrag der Angehörigen aus Gründen eines besonderen öffentlichen Interesses insbes. bei einer Vielzahl ehrverletzender Äußerungen in den Sozialen Medien, Einräumung des Strafantragsrechts für den letzten Dienstvorgesetzten des verstorbenen Amtsträgers oder einer ihm gleichgestellten Person bei Taten in Zusammenhang mit der Dienstausübung;<br /> Änderung §§ 77a und 194 Strafgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs BR-Drs 103/22 in der Fassung BR-Drs 103/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP C018)
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 326485 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).
Siehe auch
Was ändert sich konkret für mich? Beschlossene Gesetze verknüpft mit Lebenslagen wie Familie, Wohnen, Rente oder Steuern — mit Datum und amtlicher Quelle.
Namentliche Abstimmungen mit jeder Einzelstimme plus eine Auswahl weiterer Beschlüsse aus dem DIP (angenommen / abgelehnt / überwiesen) — mit amtlicher Quelle.
Aktuelle Gesetze, Anträge und Anfragen im Bundestag — täglich aus dem DIP.
Je Verkündung im Bundesgesetzblatt ein Beitrag: Worum geht es, was ändert sich, ab wann — mit dem amtlichen Wortlaut als Beleg und einem Einstieg in einfacher Sprache.