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📂 Gesetzes-Akte

... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Opferschutzes in Fällen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 326485 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Initiative
Rheinland-Pfalz, Saarland
Sachgebiet
Medien, Kommunikation und Informationstechnik · Recht
Zustimmungsbedürftigkeit
Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 526/25)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Rheinland-Pfalz und Saarland; erster erfasster Schritt: „Gesetzesantrag“ am 07.10.2025 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten; letzter Hauptschritt: „Gesetzentwurf“ am 03.12.2025 (Bundestag).

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 07.10.2025 · Bundesrat

    Gesetzesantrag

    Drucksache 526/25 ↗
  2. 1 weiterer Schritt
    1. 10.10.2025 · Bundesrat

      Plenarantrag

      Drucksache 526/1/25 ↗
  3. 17.10.2025 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Beschluss: erneute Einbringung in geänderter Fassung; Bestellung eines Beauftragten

    Plenarprotokoll 1058 ↗
  4. 1 weiterer Schritt
    1. 17.10.2025 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 526/25(B) ↗
  5. 03.12.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/3067 ↗

Abstimmung im Bundestag

Im Bestand steht zu diesem Vorgang weder eine namentliche Abstimmung noch ein Plenarbeschluss. Die Beschlüsse sind eine Auswahl aus dem DIP (Abstimmungen & Beschlüsse).

Gilt ab

Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Betrifft das mich?

Lebenslage: Gesundheit (automatisch zugeordnet über ein Stichwort im Titel, keine amtliche Einordnung)

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Möglichkeit der Strafverfolgung von Amts wegen bei Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ohne Strafantrag der Angehörigen aus Gründen eines besonderen öffentlichen Interesses insbes. bei einer Vielzahl ehrverletzender Äußerungen in den Sozialen Medien, Einräumung des Strafantragsrechts für den letzten Dienstvorgesetzten des verstorbenen Amtsträgers oder einer ihm gleichgestellten Person bei Taten in Zusammenhang mit der Dienstausübung;<br /> Änderung §§ 77a und 194 Strafgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs BR-Drs 103/22 in der Fassung BR-Drs 103/22 (Beschluss) (GESTA 20. WP C018)

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 326485 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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