📂 Gesetzes-Akte
Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Initiative
- Bundesregierung
- Sachgebiet
- Verteidigung
- Zustimmungsbedürftigkeit
- Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 565/25); Nein, laut Verkündung (BGBl II)
In 60 Sekunden
Initiative laut DIP: Bundesregierung; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 10.10.2025 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Verkündet; letzter Hauptschritt: „2. Durchgang“ am 27.03.2026 (Bundesrat). Verkündet am 23.04.2026 im BGBl. 2026 II Nr. 61; Inkrafttreten laut DIP: 24.04.2026; einzelne Teile abweichend (1 weiteres Datum).
Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.
Zeitleiste
10.10.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf · federführend: Ausschuss für Verteidigung
Drucksache 565/25 ↗21.11.2025 · Bundesrat
1. Durchgang
Beschluss: keine Einwendungen
Plenarprotokoll 1059 ↗1 weiterer Schritt
21.11.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
Drucksache 565/25(B) ↗
27.11.2025 · Bundestag
Gesetzentwurf
Drucksache 21/2963 ↗18.12.2025 · Bundestag
1. Beratung · federführend: Verteidigungsausschuss
Beschluss: Überweisung
Plenarprotokoll 21/50 ↗29.01.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
Drucksache 21/3917 ↗26.02.2026 · Bundestag
2. Beratung und Schlussabstimmung
Beschluss: Annahme der Vorlage
Plenarprotokoll 21/59 ↗1 weiterer Schritt
06.03.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT · federführend: Ausschuss für Verteidigung
Drucksache 130/26 ↗
27.03.2026 · Bundesrat
2. Durchgang
Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
Plenarprotokoll 1063 ↗1 weiterer Schritt
27.03.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
Drucksache 130/26(B) ↗
Abstimmung im Bundestag
- 18.12.2025 · 1. Beratung: Überweisung · Handzeichen · Protokoll 21/50 ↗
- 26.02.2026 · 2. Beratung und Schlussabstimmung: Annahme der Vorlage · Handzeichen · Protokoll 21/59 ↗
Gilt ab
- Verkündet am 23.04.2026 im BGBl. 2026 II Nr. 61 · Bundesgesetzblatt ↗
- Inkrafttreten am 24.04.2026
- Inkrafttreten am 01.08.2026 (Abkommen nach seinem Artikel 15 Abs. 1)
Betrifft das mich?
Lebenslage: Arbeit (automatisch zugeordnet über ein Stichwort im Titel, keine amtliche Einordnung)
Kurzbeschreibung des Bundestags
Zustimmung zu dem am 9. Dezember 2022 in Berchtesgaden unterzeichneten Abkommen: Wahrung der Sicherheit im Luftraum durch grenzüberschreitenden militärischen Flugverkehr sowie systematischen Austausch von Informationen über die allgemeine Lage im Luftraum<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 500/24 (GESTA 20.WP XH001)
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 326751 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).
Siehe auch
Was ändert sich konkret für mich? Beschlossene Gesetze verknüpft mit Lebenslagen wie Familie, Wohnen, Rente oder Steuern — mit Datum und amtlicher Quelle.
Namentliche Abstimmungen mit jeder Einzelstimme plus eine Auswahl weiterer Beschlüsse aus dem DIP (angenommen / abgelehnt / überwiesen) — mit amtlicher Quelle.
Aktuelle Gesetze, Anträge und Anfragen im Bundestag — täglich aus dem DIP.
Je Verkündung im Bundesgesetzblatt ein Beitrag: Worum geht es, was ändert sich, ab wann — mit dem amtlichen Wortlaut als Beleg und einem Einstieg in einfacher Sprache.