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📂 Gesetzes-Akte

Gesetz zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 326865 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Abgelehnt
Initiative
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sachgebiet
Gesundheit
Zustimmungsbedürftigkeit
Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/2214)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 14.10.2025 (Bundestag). Stand laut Bundestag: Abgelehnt; letzter Hauptschritt: „2. Beratung“ am 15.10.2026 (Bundestag). Beschluss des Bundestags am 15.10.2026 (2. Beratung): Ablehnung der Vorlage.

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 14.10.2025 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/2214 ↗
  2. 16.10.2025 · Bundestag

    1. Beratung · federführend: Ausschuss für Gesundheit

    Beschluss: Überweisung

    Plenarprotokoll 21/34 ↗
  3. 14.10.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Drucksache 21/8629 ↗
  4. 15.10.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Beschluss: Ablehnung der Vorlage

    Plenarprotokoll 21/102 ↗

Abstimmung im Bundestag

Gilt ab

Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Betrifft das mich?

Über die Stichwörter im Titel ist keine Lebenslage erkannt.

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Verbesserung von Vernetzung und Kooperation der drei Versorgungsbereiche Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste, der Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene sowie die wirtschaftliche Notfallversorgung von Patienten: Vernetzung der KV-Rufnummer und der Notrufnummer der Rettungsleitstellen mit wechselseitigen Übermittlungsmöglichkeiten, Ausbau des telemedizinischen Angebots und Nutzung der Telematikinfrastruktur, Sicherstellung einer notdienstlichen Akutversorgung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen mit durchgängiger telemedizinischer und aufsuchender Versorgung, flächendeckende Einrichtung sektorenübergreifender Integrierter Notfallzentren (INZ) für eine bedarfsgerechte Erstversorgung, Mindestöffnungszeiten für Notdienstpraxen und Kooperationsvereinbarungen zwischen Krankenhäusern und KV, …

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich, gekürzt).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 326865 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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