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📂 Gesetzes-Akte

Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 327979 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Verkündet
Initiative
Bundesregierung
Sachgebiet
Verkehr
Zustimmungsbedürftigkeit
Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 647/25); Ja, laut Verkündung (BGBl I)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Bundesregierung; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 07.11.2025 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Verkündet; letzter Hauptschritt: „2. Durchgang“ am 08.05.2026 (Bundesrat). Verkündet am 18.05.2026 im BGBl. 2026 I Nr. 142; Inkrafttreten laut DIP: 01.07.2026; einzelne Teile abweichend (2 weitere Daten).

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 07.11.2025 · Bundesrat

    Gesetzentwurf · federführend: Verkehrsausschuss

    Drucksache 647/25 ↗
  2. 2 weitere Schritte
    1. 08.12.2025 · Bundesrat

      Empfehlungen der Ausschüsse

      Drucksache 647/1/25 ↗
    2. 16.12.2025 · Bundesrat

      Plenarantrag

      Drucksache 647/2/25 ↗
  3. 19.12.2025 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Beschluss: Stellungnahme

    Plenarprotokoll 1060 ↗
  4. 1 weiterer Schritt
    1. 19.12.2025 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 647/25(B) ↗
  5. 07.01.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/3505 ↗
  6. 16.01.2026 · Bundestag

    1. Beratung · federführend: Verkehrsausschuss

    Beschluss: Überweisung

    Plenarprotokoll 21/54 ↗
  7. 25.03.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Drucksache 21/4979 ↗
  8. 2 weitere Schritte
    1. 25.03.2026 · Bundestag

      Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT

      Drucksache 21/4982 ↗
    2. 25.03.2026 · Bundestag

      Änderungsantrag

      Drucksache 21/4986 ↗
  9. 26.03.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Beschluss: Ablehnung des Änderungsantrags; Annahme in Ausschussfassung; Annahme einer Entschließung

    Plenarprotokoll 21/68 ↗
  10. 26.03.2026 · Bundestag

    3. Beratung

    Beschluss: Annahme in Ausschussfassung

    Plenarprotokoll 21/68 ↗
  11. 3 weitere Schritte
    1. 17.04.2026 · Bundesrat

      Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT · federführend: Verkehrsausschuss

      Drucksache 212/26 ↗
    2. 17.04.2026 · Bundesrat

      Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT

      Drucksache zu212/26 ↗
    3. 24.04.2026 · Bundesrat

      Empfehlungen der Ausschüsse

      Drucksache 212/1/26 ↗
  12. 08.05.2026 · Bundesrat

    2. Durchgang

    Beschluss: Zustimmung; Entschließung

    Plenarprotokoll 1065 ↗
  13. 1 weiterer Schritt
    1. 08.05.2026 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 212/26(B) ↗

Abstimmung im Bundestag

Gilt ab

  • Verkündet am 18.05.2026 im BGBl. 2026 I Nr. 142 · Bundesgesetzblatt ↗
  • Verkündet am 22.10.2026 im BGBl. 2026 I Nr. 316 · Verkündungsplattform ↗
  • Inkrafttreten am 01.07.2026
  • Inkrafttreten am 14.10.2026 (Artikel 2, 4 und 7)
  • Inkrafttreten am 01.11.2026 (Artikel 5)

Betrifft das mich?

Lebenslage: Verkehr (automatisch zugeordnet über ein Stichwort im Titel, keine amtliche Einordnung)

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Regelungsvorhaben im Straßenverkehrsrecht zur weiteren Digitalisierung der Verwaltung: Ausbau der temporären digitalen Zulassungsbescheinigung Teil I zu einer allg. Regelung, Einführung des digitalen Führerscheins als ergänzendes Dokument zum Kartenführerschein, Ermöglichung der digitalen Parkraumkontrolle, Schaffung einer EU-Vorgaben umsetzende und mit der Datenschutzgrundverordnung konformen Grundlage zur Erteilung von Auskünften durch das Kraftfahrt-Bundesamt aus der Zentralen Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) sowie Ermöglichung einer FIN-basierten digitalen Auskunft aus der sog. …

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich, gekürzt).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 327979 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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