📂 Gesetzes-Akte
Gesetz zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt
- Beratungsstand
- Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Initiative
- Hamburg, Bremen
- Sachgebiet
- Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen · Recht
- Zustimmungsbedürftigkeit
- Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 657/25)
In 60 Sekunden
Initiative laut DIP: Hamburg und Bremen; erster erfasster Schritt: „Gesetzesantrag“ am 11.11.2025 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten; letzter Hauptschritt: „Gesetzentwurf“ am 07.01.2026 (Bundestag).
Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.
Zeitleiste
11.11.2025 · Bundesrat
Gesetzesantrag
Drucksache 657/25 ↗21.11.2025 · Bundesrat
BR-Sitzung
Beschluss: erneute Einbringung; Bestellung von Beauftragten
Plenarprotokoll 1059 ↗1 weiterer Schritt
21.11.2025 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
Drucksache 657/25(B) ↗
07.01.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
Drucksache 21/3509 ↗
Abstimmung im Bundestag
Im Bestand steht zu diesem Vorgang weder eine namentliche Abstimmung noch ein Plenarbeschluss. Die Beschlüsse sind eine Auswahl aus dem DIP (Abstimmungen & Beschlüsse).
Gilt ab
Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Betrifft das mich?
Lebenslage: Wohnen (automatisch zugeordnet über ein Stichwort im Titel, keine amtliche Einordnung)
Kurzbeschreibung des Bundestags
Regelungen zur Mietpreisbremse für einen verbesserten Mieterschutz in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt: Verpflichtung der Vermieter zur gesonderten Ausweisung eines Möblierungszuschlags neben der Nettokaltmiete bei der Vermietung möblierten Wohnraums, Festlegung und Deckelung der Zuschlagshöhe, Begrenzung der Dauer von Kurzzeitvermietungen auf max. 6 Monate unter Berücksichtigung vorangegangener Mietverhältnisse derselben Vertragsparteien, Einführung einer Regelvermutung;<br /> Änderung §§ 549 und 556d Bürgerliches Gesetzbuch sowie Ergänzung Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 218/23 (GESTA 20. WP C053) in geringfügig geänderter Fassung
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 328183 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).
Siehe auch
Was ändert sich konkret für mich? Beschlossene Gesetze verknüpft mit Lebenslagen wie Familie, Wohnen, Rente oder Steuern — mit Datum und amtlicher Quelle.
Namentliche Abstimmungen mit jeder Einzelstimme plus eine Auswahl weiterer Beschlüsse aus dem DIP (angenommen / abgelehnt / überwiesen) — mit amtlicher Quelle.
Aktuelle Gesetze, Anträge und Anfragen im Bundestag — täglich aus dem DIP.
Je Verkündung im Bundesgesetzblatt ein Beitrag: Worum geht es, was ändert sich, ab wann — mit dem amtlichen Wortlaut als Beleg und einem Einstieg in einfacher Sprache.