📂 Gesetzes-Akte
Gesetz zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften
- Beratungsstand
- Verkündet
- Initiative
- Bundesregierung
- Sachgebiet
- Landwirtschaft und Ernährung · Recht · Verkehr
- Zustimmungsbedürftigkeit
- Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 779/25); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
In 60 Sekunden
Initiative laut DIP: Bundesregierung; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 19.12.2025 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Verkündet; letzter Hauptschritt: „2. Durchgang“ am 12.06.2026 (Bundesrat). Verkündet am 24.06.2026 im BGBl. 2026 I Nr. 184; Inkrafttreten laut DIP: 01.07.2026.
Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.
Zeitleiste
19.12.2025 · Bundesrat
Gesetzentwurf · federführend: Verkehrsausschuss
Drucksache 779/25 ↗30.01.2026 · Bundesrat
1. Durchgang
Beschluss: keine Einwendungen
Plenarprotokoll 1061 ↗1 weiterer Schritt
30.01.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
Drucksache 779/25(B) ↗
02.02.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
Drucksache 21/3948 ↗26.02.2026 · Bundestag
1. Beratung · federführend: Verkehrsausschuss
Beschluss: Überweisung
Plenarprotokoll 21/59 ↗1 weiterer Schritt
25.03.2026 · Bundestag
Änderung der Ausschussüberweisung
Beschluss: Änderung des Überweisungsbeschlusses
Plenarprotokoll 21/67 ↗
06.05.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
Drucksache 21/5812 ↗07.05.2026 · Bundestag
2. Beratung
Beschluss: Annahme der Vorlage
Plenarprotokoll 21/77 ↗07.05.2026 · Bundestag
3. Beratung
Beschluss: Annahme der Vorlage
Plenarprotokoll 21/77 ↗1 weiterer Schritt
22.05.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT · federführend: Verkehrsausschuss
Drucksache 304/26 ↗
12.06.2026 · Bundesrat
2. Durchgang
Beschluss: kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
Plenarprotokoll 1066 ↗1 weiterer Schritt
12.06.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
Drucksache 304/26(B) ↗
Abstimmung im Bundestag
- 26.02.2026 · 1. Beratung: Überweisung · Handzeichen · Protokoll 21/59 ↗
- 25.03.2026 · Änderung der Ausschussüberweisung: Änderung des Überweisungsbeschlusses · Handzeichen · Protokoll 21/67 ↗
- 07.05.2026 · 2. Beratung: Annahme der Vorlage · Handzeichen · Protokoll 21/77 ↗
- 07.05.2026 · 3. Beratung: Annahme der Vorlage · Handzeichen · Protokoll 21/77 ↗
Gilt ab
- Verkündet am 24.06.2026 im BGBl. 2026 I Nr. 184 · Bundesgesetzblatt ↗
- Inkrafttreten am 01.07.2026
Betrifft das mich?
Lebenslage: Verkehr (automatisch zugeordnet über ein Stichwort im Titel, keine amtliche Einordnung)
Kurzbeschreibung des Bundestags
Maßnahmen zur Modernisierung des Flaggen-, Schiffsregister- und Seefischereirechts: Benennung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als Flaggenbehörde mit sämtlichen Zuständigkeiten, einheitliche Normierung des Flaggenregisters und des Internationalen Seeschifffahrtsregisters auf Gesetzesebene einschl. einer einheitlichen datenschutzrechtlichen Regelung, Recht zum Führen der Bundesflagge für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland bei Benennung einer beauftragten Person im Inland, Rechtsvereinfachungen, Aufhebung veralteter Regelungen; Ermächtigungsgrundlage für die Länder zur Einführung eines neuen elektronischen Abrufverfahrens aus dem Schiffsregister für jedermann bei gleichzeitiger Abschaffung des bisherigen eingeschränkten automatisierten Abrufverfahrens; Benennung einer beauftragten Person gegenüber dem BSH als Voraussetzung für die Erteilung bzw. …
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich, gekürzt).
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 329522 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).
Siehe auch
Was ändert sich konkret für mich? Beschlossene Gesetze verknüpft mit Lebenslagen wie Familie, Wohnen, Rente oder Steuern — mit Datum und amtlicher Quelle.
Namentliche Abstimmungen mit jeder Einzelstimme plus eine Auswahl weiterer Beschlüsse aus dem DIP (angenommen / abgelehnt / überwiesen) — mit amtlicher Quelle.
Aktuelle Gesetze, Anträge und Anfragen im Bundestag — täglich aus dem DIP.
Je Verkündung im Bundesgesetzblatt ein Beitrag: Worum geht es, was ändert sich, ab wann — mit dem amtlichen Wortlaut als Beleg und einem Einstieg in einfacher Sprache.