📂 Gesetzes-Akte
Gesetz zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht
- Beratungsstand
- Verabschiedet
- Initiative
- Bundesregierung
- Sachgebiet
- Recht · Staat und Verwaltung · Verteidigung
- Zustimmungsbedürftigkeit
- Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 42/26)
In 60 Sekunden
Initiative laut DIP: Bundesregierung; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 23.01.2026 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Verabschiedet; letzter Hauptschritt: „3. Beratung“ am 15.10.2026 (Bundestag). Beschluss des Bundestags am 15.10.2026 (3. Beratung): Annahme in Ausschussfassung.
Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.
Zeitleiste
23.01.2026 · Bundesrat
Gesetzentwurf · federführend: Rechtsausschuss
Drucksache 42/26 ↗1 weiterer Schritt
20.02.2026 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
Drucksache 42/1/26 ↗
06.03.2026 · Bundesrat
1. Durchgang
Beschluss: Stellungnahme
Plenarprotokoll 1062 ↗1 weiterer Schritt
06.03.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
Drucksache 42/26(B) ↗
18.03.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
Drucksache 21/4782 ↗25.03.2026 · Bundestag
1. Beratung · federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Beschluss: Überweisung
Plenarprotokoll 21/67 ↗14.10.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
Drucksache 21/8596 ↗15.10.2026 · Bundestag
2. Beratung
Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
Plenarprotokoll 21/102 ↗15.10.2026 · Bundestag
3. Beratung
Beschluss: Annahme in Ausschussfassung
Plenarprotokoll 21/102 ↗
Abstimmung im Bundestag
- 25.03.2026 · 1. Beratung: Überweisung · Handzeichen · Protokoll 21/67 ↗
- 15.10.2026 · 2. Beratung: Annahme in Ausschussfassung · Handzeichen · Protokoll 21/102 ↗
- 15.10.2026 · 3. Beratung: Annahme in Ausschussfassung · Handzeichen · Protokoll 21/102 ↗
Gilt ab
Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Betrifft das mich?
Lebenslage: Digital (automatisch zugeordnet über ein Stichwort im Titel, keine amtliche Einordnung)
Kurzbeschreibung des Bundestags
Ausweitung der notariellen Onlineverfahren auf weitere beurkundungspflichtige Gegenstände des Gesellschaftsrechts: Zulassung der Online-Beurkundung zur Eintragung in das Stiftungsregister, zur Anmeldung im Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister, zur Mitwirkung bei der Gründung von Aktiengesellschaften sowie für Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen einer GmbH, Klarstellung betr. …
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich, gekürzt).
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 330468 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).
Siehe auch
Was ändert sich konkret für mich? Beschlossene Gesetze verknüpft mit Lebenslagen wie Familie, Wohnen, Rente oder Steuern — mit Datum und amtlicher Quelle.
Namentliche Abstimmungen mit jeder Einzelstimme plus eine Auswahl weiterer Beschlüsse aus dem DIP (angenommen / abgelehnt / überwiesen) — mit amtlicher Quelle.
Aktuelle Gesetze, Anträge und Anfragen im Bundestag — täglich aus dem DIP.
Je Verkündung im Bundesgesetzblatt ein Beitrag: Worum geht es, was ändert sich, ab wann — mit dem amtlichen Wortlaut als Beleg und einem Einstieg in einfacher Sprache.