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📂 Gesetzes-Akte

Gesetz zur Stärkung der Vermögensabschöpfung bei Cum-/Ex-Leerverkaufsgeschäften sowie bei Einziehungsbeteiligten

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 332274 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Initiative
Hessen, Nordrhein-Westfalen
Sachgebiet
Recht · Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Zustimmungsbedürftigkeit
Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 134/26 (neu))

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Hessen und Nordrhein-Westfalen; erster erfasster Schritt: „Gesetzesantrag“ am 10.03.2026 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten; letzter Hauptschritt: „Gesetzentwurf“ am 10.06.2026 (Bundestag).

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 10.03.2026 · Bundesrat

    Gesetzesantrag · federführend: Rechtsausschuss

    Drucksache 134/26(neu) ↗
  2. 27.03.2026 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Beschluss: Ausschusszuweisung

    Plenarprotokoll 1063 ↗
  3. 1 weiterer Schritt
    1. 24.04.2026 · Bundesrat

      Empfehlungen der Ausschüsse

      Drucksache 134/1/26 ↗
  4. 08.05.2026 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Beschluss: Einbringung in geänderter Fassung; Bestellung eines Beauftragten

    Plenarprotokoll 1065 ↗
  5. 1 weiterer Schritt
    1. 08.05.2026 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 134/26(B) ↗
  6. 10.06.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/6377 ↗

Abstimmung im Bundestag

Im Bestand steht zu diesem Vorgang weder eine namentliche Abstimmung noch ein Plenarbeschluss. Die Beschlüsse sind eine Auswahl aus dem DIP (Abstimmungen & Beschlüsse).

Gilt ab

Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Betrifft das mich?

Über die Stichwörter im Titel ist keine Lebenslage erkannt.

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Klarstellung zur möglichen Einziehung bei Dritten bei Erlangung der Taterträge nicht nur "durch", sondern auch "für die Tat", Übergangsregelung zur Erfassung von Sachverhalten im Ermittlungsstadium und noch nicht eingetretener Verjährung;<br /> Änderung § 73b Strafgesetzbuch und Einfügung Art. 316q Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung vom März 2024<br /> <br /> <strong>Änderung durch BR-Beschluss:</strong> Ausweitung der Übergangsvorschrift mit echter Rückwirkung unabhängig von der Verjährung der Tat, Anwendung des alten Rechts nur bei bereits ergangener gerichtlicher Entscheidung;<br /> Änderung Art. 316h und Verzicht auf Einfügung Art. 316q Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 332274 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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