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📂 Gesetzes-Akte

... Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Normierung allgemeiner wirtschaftspolitischer Leitlinien

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 332311 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Einbringung abgelehnt
Initiative
Bayern
Sachgebiet
Energie · Wirtschaft
Zustimmungsbedürftigkeit
Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 135/26)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Bayern; erster erfasster Schritt: „Gesetzesantrag“ am 10.03.2026 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Einbringung abgelehnt; letzter Hauptschritt: „BR-Sitzung“ am 08.05.2026 (Bundesrat).

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 10.03.2026 · Bundesrat

    Gesetzesantrag · federführend: Wirtschaftsausschuss

    Drucksache 135/26 ↗
  2. 27.03.2026 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Beschluss: Ausschusszuweisung

    Plenarprotokoll 1063 ↗
  3. 1 weiterer Schritt
    1. 24.04.2026 · Bundesrat

      Empfehlungen der Ausschüsse

      Drucksache 135/1/26 ↗
  4. 08.05.2026 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Beschluss: Ablehnung der Einbringung

    Plenarprotokoll 1065 ↗
  5. 1 weiterer Schritt
    1. 08.05.2026 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 135/26(B) ↗

Abstimmung im Bundestag

Im Bestand steht zu diesem Vorgang weder eine namentliche Abstimmung noch ein Plenarbeschluss. Die Beschlüsse sind eine Auswahl aus dem DIP (Abstimmungen & Beschlüsse).

Gilt ab

Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Betrifft das mich?

Über die Stichwörter im Titel ist keine Lebenslage erkannt.

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Verankerung wirtschafts-, industrie- und mittelstandspolitischer Zielsetzungen für die Energieträger Elektrizität, Gas und Wasserstoff als Maßstab für das energiepolitische Handeln aller relevanten Akteure, u.a. betr. die Ermessensentscheidungen der Bundesnetzagentur (BNetzA): Erhalt und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einheimischer Unternehmen, insbes. die energieintensive Industrie, durch Sicherstellung einer preisgünstigen Energieversorgung mit Geltung auch für Unternehmen mit gleichmäßigem Versorgungsbedarf, Entlastung von Haushaltskunden und kleinen und mittleren Unternehmen von administrativen Anforderungen, redaktionelle Folgeänderung;<br /> Änderung § 1 Energiewirtschaftsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 332311 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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