📂 Gesetzes-Akte
... Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
- Beratungsstand
- Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Initiative
- Schleswig-Holstein
- Sachgebiet
- Energie
- Zustimmungsbedürftigkeit
- Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 143/26)
In 60 Sekunden
Initiative laut DIP: Schleswig-Holstein; erster erfasster Schritt: „Gesetzesantrag“ am 17.03.2026 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten; letzter Hauptschritt: „Gesetzentwurf“ am 26.08.2026 (Bundestag).
Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.
Zeitleiste
17.03.2026 · Bundesrat
Gesetzesantrag · federführend: Wirtschaftsausschuss
Drucksache 143/26 ↗27.03.2026 · Bundesrat
BR-Sitzung
Beschluss: Ausschusszuweisung
Plenarprotokoll 1063 ↗1 weiterer Schritt
29.06.2026 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
Drucksache 143/1/26 ↗
10.07.2026 · Bundesrat
BR-Sitzung
Beschluss: Einbringung; Bestellung eines Beauftragten
Plenarprotokoll 1067 ↗1 weiterer Schritt
10.07.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
Drucksache 143/26(B) ↗
26.08.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
Drucksache 21/7734 ↗
Abstimmung im Bundestag
Im Bestand steht zu diesem Vorgang weder eine namentliche Abstimmung noch ein Plenarbeschluss. Die Beschlüsse sind eine Auswahl aus dem DIP (Abstimmungen & Beschlüsse).
Gilt ab
Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Betrifft das mich?
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Kurzbeschreibung des Bundestags
Maßnahmen zur Berücksichtigung regionaler Erfordernisse bei der Vergabe von Netzanschlüssen zur besseren Auslastung vorhandener und geplanter Netzkapazitäten, zur Ermöglichung weiteren Zubaus an erneuerbaren Energien, Senkung des Redispatches sowie Schaffung von Rechtssicherheit: Reservierung von Netzanschlusskapazitäten für Lasten und Stromspeicher für maximal fünf Jahre an einzelnen Netzanschlusspunkten, z.B. im Falle ausgewiesener Gewerbe- oder Industriegebiete, Priorisierung von Anschlussnehmern mit Bereitschaft zur Überbauung von Lasten und Batteriespeichern mit erneuerbaren Energien, Angebot einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung durch den Netzbetreiber auf Verlangen des Anschlussnehmers, Anschluss von Stand-Alone-Batteriespeichern ausschließlich mit einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung;<br /> Änderung § 17 Energiewirtschaftsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 332638 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).
Siehe auch
Was ändert sich konkret für mich? Beschlossene Gesetze verknüpft mit Lebenslagen wie Familie, Wohnen, Rente oder Steuern — mit Datum und amtlicher Quelle.
Namentliche Abstimmungen mit jeder Einzelstimme plus eine Auswahl weiterer Beschlüsse aus dem DIP (angenommen / abgelehnt / überwiesen) — mit amtlicher Quelle.
Aktuelle Gesetze, Anträge und Anfragen im Bundestag — täglich aus dem DIP.
Je Verkündung im Bundesgesetzblatt ein Beitrag: Worum geht es, was ändert sich, ab wann — mit dem amtlichen Wortlaut als Beleg und einem Einstieg in einfacher Sprache.