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📂 Gesetzes-Akte

... Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 332638 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Initiative
Schleswig-Holstein
Sachgebiet
Energie
Zustimmungsbedürftigkeit
Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 143/26)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Schleswig-Holstein; erster erfasster Schritt: „Gesetzesantrag“ am 17.03.2026 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten; letzter Hauptschritt: „Gesetzentwurf“ am 26.08.2026 (Bundestag).

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 17.03.2026 · Bundesrat

    Gesetzesantrag · federführend: Wirtschaftsausschuss

    Drucksache 143/26 ↗
  2. 27.03.2026 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Beschluss: Ausschusszuweisung

    Plenarprotokoll 1063 ↗
  3. 1 weiterer Schritt
    1. 29.06.2026 · Bundesrat

      Empfehlungen der Ausschüsse

      Drucksache 143/1/26 ↗
  4. 10.07.2026 · Bundesrat

    BR-Sitzung

    Beschluss: Einbringung; Bestellung eines Beauftragten

    Plenarprotokoll 1067 ↗
  5. 1 weiterer Schritt
    1. 10.07.2026 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 143/26(B) ↗
  6. 26.08.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/7734 ↗

Abstimmung im Bundestag

Im Bestand steht zu diesem Vorgang weder eine namentliche Abstimmung noch ein Plenarbeschluss. Die Beschlüsse sind eine Auswahl aus dem DIP (Abstimmungen & Beschlüsse).

Gilt ab

Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Betrifft das mich?

Über die Stichwörter im Titel ist keine Lebenslage erkannt.

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Maßnahmen zur Berücksichtigung regionaler Erfordernisse bei der Vergabe von Netzanschlüssen zur besseren Auslastung vorhandener und geplanter Netzkapazitäten, zur Ermöglichung weiteren Zubaus an erneuerbaren Energien, Senkung des Redispatches sowie Schaffung von Rechtssicherheit: Reservierung von Netzanschlusskapazitäten für Lasten und Stromspeicher für maximal fünf Jahre an einzelnen Netzanschlusspunkten, z.B. im Falle ausgewiesener Gewerbe- oder Industriegebiete, Priorisierung von Anschlussnehmern mit Bereitschaft zur Überbauung von Lasten und Batteriespeichern mit erneuerbaren Energien, Angebot einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung durch den Netzbetreiber auf Verlangen des Anschlussnehmers, Anschluss von Stand-Alone-Batteriespeichern ausschließlich mit einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung;<br /> Änderung § 17 Energiewirtschaftsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 332638 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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