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📂 Gesetzes-Akte

Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 333130 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Überwiesen
Initiative
Bundesregierung
Sachgebiet
Gesundheit
Zustimmungsbedürftigkeit
Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 176/26)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Bundesregierung; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 27.03.2026 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Überwiesen; letzter Hauptschritt: „1. Beratung“ am 21.05.2026 (Bundestag).

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 27.03.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf · federführend: Gesundheitsausschuss

    Drucksache 176/26 ↗
  2. 1 weiterer Schritt
    1. 24.04.2026 · Bundesrat

      Empfehlungen der Ausschüsse

      Drucksache 176/1/26 ↗
  3. 08.05.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Beschluss: Stellungnahme

    Plenarprotokoll 1065 ↗
  4. 1 weiterer Schritt
    1. 08.05.2026 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 176/26(B) ↗
  5. 13.05.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/5922 ↗
  6. 21.05.2026 · Bundestag

    1. Beratung · federführend: Ausschuss für Gesundheit

    Beschluss: Überweisung

    Plenarprotokoll 21/80 ↗
  7. 1 weiterer Schritt
    1. 10.06.2026 · Bundestag

      Änderung der Ausschussüberweisung

      Beschluss: Änderung des Überweisungsbeschlusses

      Plenarprotokoll 21/82 ↗

Abstimmung im Bundestag

  • 21.05.2026 · 1. Beratung: Überweisung · Handzeichen · Protokoll 21/80 ↗
  • 10.06.2026 · Änderung der Ausschussüberweisung: Änderung des Überweisungsbeschlusses · Handzeichen · Protokoll 21/82 ↗

Gilt ab

Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Betrifft das mich?

Lebenslage: Gesundheit (automatisch zugeordnet über ein Stichwort im Titel, keine amtliche Einordnung)

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Schaffung eines übergreifenden Rechtsrahmens für nicht spezial-gesetzlich geregelte Medizinregister mit einem übergreifenden Ansatz der Datenverarbeitung zur Bereitstellung hochwertiger strukturierter Daten zu Behandlungen und realen Krankheitsverläufen und damit zur Unterstützung qualitätsgesicherter Versorgung, Krankheitsbekämpfung oder versorgungsnaher Forschung: Führung eines Registerverzeichnisses bei einem neuen Zentrum für Medizinregister beim BfArM mit Angebot von Qualifizierungsverfahren für eine Befugnis zur Datenverarbeitung, damit Transparenzsteigerung und Angleichung der Datenqualität, Datenerhebung per Datenfreigabe der Patienten, Kooperationsmöglichkeit und gemeinsame Nutzung und Bereitstellung von Daten für Forschung und Qualitätssicherung, Verarbeitung der Krankenversichertennummer für Datenverknüpfungen und -zusammenführungen;<br /> <strong>Medizinregistergesetz …

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich, gekürzt).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 333130 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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