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📂 Gesetzes-Akte

Gesetz zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 334536 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Abgelehnt
Initiative
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sachgebiet
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Zustimmungsbedürftigkeit
Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 21/5752)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 05.05.2026 (Bundestag). Stand laut Bundestag: Abgelehnt; letzter Hauptschritt: „2. Beratung“ am 08.10.2026 (Bundestag). Namentliche Abstimmung am 08.10.2026 („Dritter Gesetzentwurf: Steuerfreiheit für Kryptogewinne nach einem Jahr abschaffen“): 132 Ja, 445 Nein, 0 Enthaltungen, 53 nicht abgegeben; abgelehnt.

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 05.05.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/5752 ↗
  2. 07.05.2026 · Bundestag

    1. Beratung · federführend: Finanzausschuss

    Beschluss: Überweisung

    Plenarprotokoll 21/77 ↗
  3. 22.05.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Drucksache 21/6112 ↗
  4. 08.10.2026 · Bundestag

    2. Beratung

    Beschluss: Ablehnung der Vorlage

    Plenarprotokoll 21/99 ↗

Abstimmung im Bundestag

Namentliche Abstimmung am 08.10.2026 („Dritter Gesetzentwurf: Steuerfreiheit für Kryptogewinne nach einem Jahr abschaffen“): abgelehnt · auf /abstimmungen · Beleg (Drucksache) ↗

Stimmen je Fraktion, namentliche Abstimmung am 08.10.2026
FraktionJaNeinEnthaltungnicht abgegeben
CDU/CSU0198010
AfD0134016
SPD011208
Grüne76009
Die Linke540010
fraktionslos2100
Gesamt132445053

Gilt ab

Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Betrifft das mich?

Lebenslage: Steuern (automatisch zugeordnet über ein Stichwort im Titel, keine amtliche Einordnung)

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften von Kryptowerten mit dem persönlichen Einkommensteuersatz unabhängig von der Dauer des Haltens;<br /> Änderung §§ 23 und 52 Einkommensteuergesetz

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 334536 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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