📂 Gesetzes-Akte
Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz - LKEG)
- Beratungsstand
- Verkündet
- Initiative
- Bundesregierung
- Sachgebiet
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Zustimmungsbedürftigkeit
- Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 254/26); Ja, laut Verkündung (BGBl I)
In 60 Sekunden
Initiative laut DIP: Bundesregierung; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 01.05.2026 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Verkündet; letzter Hauptschritt: „2. Durchgang“ am 10.07.2026 (Bundesrat). Verkündet am 29.07.2026 im BGBl. 2026 I Nr. 227; Inkrafttreten laut DIP gestaffelt vom 01.01.2026 bis 30.07.2026 (2 Daten).
Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.
Zeitleiste
01.05.2026 · Bundesrat
Gesetzentwurf · federführend: Finanzausschuss
Drucksache 254/26 ↗1 weiterer Schritt
29.05.2026 · Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse
Drucksache 254/1/26 ↗
12.06.2026 · Bundesrat
1. Durchgang
Beschluss: Stellungnahme
Plenarprotokoll 1066 ↗1 weiterer Schritt
12.06.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
Drucksache 254/26(B) ↗
18.06.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
Drucksache 21/6560 ↗25.06.2026 · Bundestag
1. Beratung · federführend: Haushaltsausschuss
Beschluss: Überweisung
Plenarprotokoll 21/86 ↗06.07.2026 · Bundestag
Beschlussempfehlung und Bericht
Drucksache 21/6885 ↗09.07.2026 · Bundestag
2. Beratung
Beschluss: Annahme der Vorlage
Plenarprotokoll 21/89 ↗09.07.2026 · Bundestag
3. Beratung
Beschluss: Annahme der Vorlage
Plenarprotokoll 21/89 ↗1 weiterer Schritt
10.07.2026 · Bundesrat
Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
Drucksache 405/26 ↗
10.07.2026 · Bundesrat
2. Durchgang
Beschluss: Zustimmung
Plenarprotokoll 1067 ↗1 weiterer Schritt
10.07.2026 · Bundesrat
Beschlussdrucksache
Drucksache 405/26(B) ↗
Abstimmung im Bundestag
- 25.06.2026 · 1. Beratung: Überweisung · Handzeichen · Protokoll 21/86 ↗
- 09.07.2026 · 2. Beratung: Annahme der Vorlage · Handzeichen · Protokoll 21/89 ↗
- 09.07.2026 · 3. Beratung: Annahme der Vorlage · Handzeichen · Protokoll 21/89 ↗
Gilt ab
- Verkündet am 29.07.2026 im BGBl. 2026 I Nr. 227 · Bundesgesetzblatt ↗
- Inkrafttreten am 01.01.2026 (Artikel 2)
- Inkrafttreten am 30.07.2026 (Artikel 1)
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Kurzbeschreibung des Bundestags
Von 2026 bis 2029 befristetes Vorhaben des Bundes zur Entlastung finanzstarker Länder im Finanzkraftausgleich, Kompensation finanzschwacher Länder über eine Anhebung der Bundesergänzungszuweisungen, Einführung neuer Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Beteiligung des Bundes an der Finanzierung übermäßiger kommunaler Liquiditätskreditbestände ("Altschulden") sowie Übernahme weiterer 10 Prozentpunkte an den Lasten aus den DDR-Zusatzversorgungssystemen zugunsten der ostdeutschen Länder;<br /> Änderung §§ 10, 11 und 16 Finanzausgleichsgesetz sowie § 15 Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 334561 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).
Siehe auch
Was ändert sich konkret für mich? Beschlossene Gesetze verknüpft mit Lebenslagen wie Familie, Wohnen, Rente oder Steuern — mit Datum und amtlicher Quelle.
Namentliche Abstimmungen mit jeder Einzelstimme plus eine Auswahl weiterer Beschlüsse aus dem DIP (angenommen / abgelehnt / überwiesen) — mit amtlicher Quelle.
Aktuelle Gesetze, Anträge und Anfragen im Bundestag — täglich aus dem DIP.
Je Verkündung im Bundesgesetzblatt ein Beitrag: Worum geht es, was ändert sich, ab wann — mit dem amtlichen Wortlaut als Beleg und einem Einstieg in einfacher Sprache.