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📂 Gesetzes-Akte

Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 334567 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Überwiesen
Initiative
Bundesregierung
Sachgebiet
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen · Recht · Soziale Sicherung
Zustimmungsbedürftigkeit
Nein, laut Gesetzentwurf (262/26)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Bundesregierung; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 01.05.2026 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Überwiesen; letzter Hauptschritt: „1. Beratung“ am 09.07.2026 (Bundestag).

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 01.05.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf · federführend: Rechtsausschuss

    Drucksache 262/26 ↗
  2. 12.06.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Beschluss: keine Einwendungen

    Plenarprotokoll 1066 ↗
  3. 1 weiterer Schritt
    1. 12.06.2026 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 262/26(B) ↗
  4. 15.06.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/6510 ↗
  5. 09.07.2026 · Bundestag

    1. Beratung · federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

    Beschluss: Überweisung

    Plenarprotokoll 21/89 ↗

Abstimmung im Bundestag

Gilt ab

Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Betrifft das mich?

Über die Stichwörter im Titel ist keine Lebenslage erkannt.

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Gerechte Teilhabe bei der Aufteilung von Vorsorgeanrechten nach einer Scheidung: Nachträgliche Erfassung übergangener Anrechte in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich, Berücksichtigung betrieblicher Anteile insbesondere beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer in den Versorgungsausgleich, Vermeidung von Splitteranrechten durch Anpassung der Reglungen zu geringfügigen Anrechten, Klarstellung zur Kürzung von Hinterbliebenenrenten, Vorverlegung des frühestmöglichen Antragszeitpunkts für die Abänderung des Werteausgleichs bei der Scheidung im Verfahrensrecht, Verlängerung der Vorfrist zur Stellung eines Abänderungsantrags von 12 auf 24 Monate, Wiederaufnahme ausgesetzter Verfahren;<br /> Änderung zahlr. …

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich, gekürzt).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 334567 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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