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📂 Gesetzes-Akte

Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 335448 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Überwiesen
Initiative
Bundesregierung
Sachgebiet
Umwelt · Verkehr
Zustimmungsbedürftigkeit
Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 331/26)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Bundesregierung; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 29.05.2026 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Überwiesen; letzter Hauptschritt: „1. Beratung“ am 24.09.2026 (Bundestag).

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 29.05.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf · federführend: Verkehrsausschuss

    Drucksache 331/26 ↗
  2. 1 weiterer Schritt
    1. 26.06.2026 · Bundesrat

      Empfehlungen der Ausschüsse

      Drucksache 331/1/26 ↗
  3. 10.07.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Beschluss: Stellungnahme

    Plenarprotokoll 1067 ↗
  4. 1 weiterer Schritt
    1. 10.07.2026 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 331/26(B) ↗
  5. 29.07.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/7403 ↗
  6. 24.09.2026 · Bundestag

    1. Beratung · federführend: Verkehrsausschuss

    Beschluss: Überweisung

    Plenarprotokoll 21/96 ↗

Abstimmung im Bundestag

Gilt ab

Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Betrifft das mich?

Lebenslage: Verkehr (automatisch zugeordnet über ein Stichwort im Titel, keine amtliche Einordnung)

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Maßnahmen zur Stärkung des Fluglärmschutzes im zivilen Luftverkehr: Schaffung von Anreizen für die Nutzung lärmarmer Flugzeugmuster durch eine diesbez. Differenzierung der Flughafenentgelte, Ermöglichung von Bußgeldverfahren unmittelbar gegen Luftfahrtunternehmen bei Verstößen gegen die Betriebsbeschränkungszeiten an Flugplätzen, Schaffung von Rechtssicherheit für zivile Luftrettungsdienste durch deren ausdrückliche Nennung als Ausnahme von Betriebsbeschränkungen, Stärkung der Informations- und Beteiligungsrechte der örtlichen Fluglärmkommissionen bei der Planung und Festlegung von Flugverfahren, rechtsförmliche Anpassungen, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen;<br /> Einfügung § 74 sowie Änderung §§ 10a, 19b, 25, 32b und 58 Luftverkehrsgesetz; Bekanntmachungserlaubnis

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 335448 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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