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📂 Gesetzes-Akte

... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 335465 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Überwiesen
Initiative
Bundesregierung
Sachgebiet
Recht
Zustimmungsbedürftigkeit
Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 325/26)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Bundesregierung; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 29.05.2026 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Überwiesen; letzter Hauptschritt: „1. Beratung“ am 23.09.2026 (Bundestag).

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 29.05.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf · federführend: Rechtsausschuss

    Drucksache 325/26 ↗
  2. 1 weiterer Schritt
    1. 26.06.2026 · Bundesrat

      Empfehlungen der Ausschüsse

      Drucksache 325/1/26 ↗
  3. 10.07.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Beschluss: Stellungnahme

    Plenarprotokoll 1067 ↗
  4. 1 weiterer Schritt
    1. 10.07.2026 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 325/26(B) ↗
  5. 12.08.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/7560 ↗
  6. 23.09.2026 · Bundestag

    1. Beratung · federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

    Beschluss: Überweisung

    Plenarprotokoll 21/95 ↗

Abstimmung im Bundestag

Gilt ab

Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Betrifft das mich?

Lebenslage: Sicherheit (automatisch zugeordnet über ein Stichwort im Titel, keine amtliche Einordnung)

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Einbeziehung gefährlicher Mittel in die Qualifikationstatbestände des besonders schweren sexuellen Übergriffs und des besonders schweren Raubs zur Anwendung des erhöhten Strafrahmens (Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren) auch bei Verabreichung narkotisierender Substanzen;<br /> Änderung §§ 177 und 250 Strafgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08. Oktober 2024 zur Verwendung von K.O.-Tropfen nicht als Verwendung im Sinne eines &quot;gefährlichen Werkzeugs&quot; (5 StR 382/244)

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 335465 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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