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📂 Gesetzes-Akte

Gesetz zu der Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 335556 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Verabschiedet
Initiative
Bundesregierung
Sachgebiet
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Zustimmungsbedürftigkeit
Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 337/26)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Bundesregierung; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 29.05.2026 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Verabschiedet; letzter Hauptschritt: „2. Beratung und Schlussabstimmung“ am 08.10.2026 (Bundestag). Beschluss des Bundestags am 08.10.2026 (2. Beratung und Schlussabstimmung): Annahme der Vorlage.

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 29.05.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf · federführend: Finanzausschuss

    Drucksache 337/26 ↗
  2. 10.07.2026 · Bundesrat

    1. Durchgang

    Beschluss: keine Einwendungen

    Plenarprotokoll 1067 ↗
  3. 1 weiterer Schritt
    1. 10.07.2026 · Bundesrat

      Beschlussdrucksache

      Drucksache 337/26(B) ↗
  4. 16.07.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/7194 ↗
  5. 24.09.2026 · Bundestag

    1. Beratung · federführend: Finanzausschuss

    Beschluss: Überweisung

    Plenarprotokoll 21/96 ↗
  6. 07.10.2026 · Bundestag

    Beschlussempfehlung und Bericht

    Drucksache 21/8425 ↗
  7. 08.10.2026 · Bundestag

    2. Beratung und Schlussabstimmung

    Beschluss: Annahme der Vorlage

    Plenarprotokoll 21/99 ↗

Abstimmung im Bundestag

Gilt ab

Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Betrifft das mich?

Über die Stichwörter im Titel ist keine Lebenslage erkannt.

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Zustimmung zu der am 26. November in Asunción unterzeichneten Zusatzvereinbarung zur Erweiterung des automatischen Informationsaustauschs zu Finanzkonten, u.a. auf Informationen über neue digitale Finanzprodukte, Derivate auf Kryptowerte und Beteiligungen an Krypto-Investmentgesellschaften

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 335556 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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