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📂 Gesetzes-Akte

Gesetz zur Änderung des Patientenrechtegesetzes

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 336981 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Überwiesen
Initiative
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sachgebiet
Gesundheit
Zustimmungsbedürftigkeit
Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/6916)

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 07.07.2026 (Bundestag). Stand laut Bundestag: Überwiesen; letzter Hauptschritt: „1. Beratung“ am 09.07.2026 (Bundestag).

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 07.07.2026 · Bundestag

    Gesetzentwurf

    Drucksache 21/6916 ↗
  2. 09.07.2026 · Bundestag

    1. Beratung · federführend: Ausschuss für Gesundheit

    Beschluss: Überweisung

    Plenarprotokoll 21/89 ↗

Abstimmung im Bundestag

Gilt ab

Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Betrifft das mich?

Lebenslage: Gesundheit (automatisch zugeordnet über ein Stichwort im Titel, keine amtliche Einordnung)

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Stärkung der Patientenrechte in der medizinischen Versorgung und Beseitigung struktureller Defizite im aktuellen Behandlungsrecht: Klarstellung und Erweiterung der Organisationsverantwortung medizinischer Einrichtungen, Ausweitung der Informationspflichten über Behandlungsfehler und drittverursachte Risiken, Transparenzpflichten über Vertragspartner und tatsächlich behandelnde Personen, beweisrechtliche Absicherung der Informationspflichten, Erweiterung und Absicherung telemedizinischer Einwilligung, Stärkung der einrichtungsbezogenen Aufklärung, Erweiterung der Dokumentationspflichten, Zugang zur Behandlungsakte, Stärkung der Beweisposition von Patienten, Förderung der Mediation bzw. Güterichterverfahren, Qualitätsanforderungen für medizinische Sachverständige, verpflichtende Unterstützung durch Krankenkassen; Evaluierung des Gesetzes innerhalb von fünf Jahren;<br /> Änderung versch. …

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich, gekürzt).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 336981 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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