📂 Gesetzes-Akte
Gesetz zur Strafbarkeit der Betätigung auf dem Gebiet der Paralleljustiz
- Beratungsstand
- Noch nicht beraten
- Initiative
- Fraktion der AfD
- Sachgebiet
- Innere Sicherheit · Recht
- Zustimmungsbedürftigkeit
- Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 21/7253)
In 60 Sekunden
Initiative laut DIP: Fraktion der AfD; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 22.07.2026 (Bundestag). Stand laut Bundestag: Noch nicht beraten; letzter Hauptschritt: „Gesetzentwurf“ am 22.07.2026 (Bundestag).
Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.
Zeitleiste
22.07.2026 · Bundestag
Gesetzentwurf
Drucksache 21/7253 ↗
Abstimmung im Bundestag
Im Bestand steht zu diesem Vorgang weder eine namentliche Abstimmung noch ein Plenarbeschluss. Die Beschlüsse sind eine Auswahl aus dem DIP (Abstimmungen & Beschlüsse).
Gilt ab
Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Betrifft das mich?
Über die Stichwörter im Titel ist keine Lebenslage erkannt.
Kurzbeschreibung des Bundestags
Verbot der geschäftsmäßigen Behinderung strafprozessualer Ermittlungen zur Bekämpfung der Parallelrechtsprechung durch sog. islamische Friedensrichter, Orientierung des Strafrahmens am Tatbestand der Strafvereitelung, Einführung eines besonders schweren Falls bei entgeltlichem Tätigwerden, Strafbarkeit des Versuchs;<br /> Einfügung § 258b Strafgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/13789 (GESTA 20. WP C133)
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).
Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 337691 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).
Siehe auch
Was ändert sich konkret für mich? Beschlossene Gesetze verknüpft mit Lebenslagen wie Familie, Wohnen, Rente oder Steuern — mit Datum und amtlicher Quelle.
Namentliche Abstimmungen mit jeder Einzelstimme plus eine Auswahl weiterer Beschlüsse aus dem DIP (angenommen / abgelehnt / überwiesen) — mit amtlicher Quelle.
Aktuelle Gesetze, Anträge und Anfragen im Bundestag — täglich aus dem DIP.
Je Verkündung im Bundesgesetzblatt ein Beitrag: Worum geht es, was ändert sich, ab wann — mit dem amtlichen Wortlaut als Beleg und einem Einstieg in einfacher Sprache.