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📂 Gesetzes-Akte

Gesetz zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen

Stand 24.10.2026, 05:16 Uhr
Gesetzgebungsvorgang 340166 im Dokumentationssystem des Bundestags (DIP). Alle Gesetzes-Akten
Beratungsstand
Dem Bundesrat zugeleitet - Noch nicht beraten
Initiative
Bundesregierung
Sachgebiet
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Zustimmungsbedürftigkeit
Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 585/26 (bes.eilbed.))

In 60 Sekunden

Initiative laut DIP: Bundesregierung; erster erfasster Schritt: „Gesetzentwurf“ am 09.10.2026 (Bundesrat). Stand laut Bundestag: Dem Bundesrat zugeleitet - Noch nicht beraten; letzter Hauptschritt: „Gesetzentwurf“ am 13.10.2026 (Bundesrat).

Aus den Daten unten zusammengesetzt, ohne Wertung.

Zeitleiste

  1. 09.10.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf · federführend: Finanzausschuss

    Drucksache 585/26 ↗
  2. 13.10.2026 · Bundesrat

    Gesetzentwurf

    Drucksache zu585/26 ↗

Abstimmung im Bundestag

Im Bestand steht zu diesem Vorgang weder eine namentliche Abstimmung noch ein Plenarbeschluss. Die Beschlüsse sind eine Auswahl aus dem DIP (Abstimmungen & Beschlüsse).

Gilt ab

Noch nicht verkündet: DIP führt zu diesem Vorgang keine Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Betrifft das mich?

Lebenslage: Digital (automatisch zugeordnet über ein Stichwort im Titel, keine amtliche Einordnung)

Gesetz für mich: Beschlüsse des Bundestags nach Lebenslage

Kurzbeschreibung des Bundestags

Verringerung des Risikos unrichtiger Erfassung von Einnahmen und eventueller Steuerhinterziehung durch verpflichtenden Einsatz elektronischer Kassen ab 100.000 Euro Gesamtumsatz, Anpassung der Vorschriften zur Belegausgabepflicht, Einführung weiterer Sanktionsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Stärkung der Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Abgabenordnung, Einfügung Art. 101a Einführungsgesetz zur Abgabenordnung, Änderung § 257 Handelsgesetzbuch, Einfügung eines neuen Abschnitts mit neuem Art. Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch; Verordnungsermächtigung

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP (wörtlich).

Quelle: Deutscher Bundestag, DIP, Vorgang 340166 ↗ · abgerufen am 24.10.2026, 05:16 Uhr. DIP-Inhalte amtlich — Verlinkung/Wiedergabe frei (§5 UrhG).

Siehe auch

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