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📖 Parlament erklärt

Die Sitzungswoche — wann der Bundestag arbeitet und wer das festlegt

Begriff aus dem PolitikCheck-Glossar · Kategorie Parlament · 12 Minuten Lesezeit

Kurz zusammengefasst

  • Eine Sitzungswoche ist eine Kalenderwoche, in der der Bundestag in Berlin zusammentritt — mit Fraktions-, Ausschuss- und Plenarsitzungen. In den übrigen Wochen arbeiten die Abgeordneten überwiegend im Wahlkreis.
  • Der Bundestag bestimmt seinen Kalender selbst. Artikel 39 Absatz 3 des Grundgesetzes: „Der Bundestag bestimmt den Schluß und den Wiederbeginn seiner Sitzungen." Vorbereitet wird das im Ältestenrat, der nach § 6 der Geschäftsordnung eine Verständigung über den „Arbeitsplan des Bundestages" herbeiführt.
  • In den 94 Plenarsitzungen der 21. Wahlperiode zwischen dem 25.03.2025 und dem 11.09.2026 zeigt sich ein klares Muster: 86 davon — 91,5 Prozent — fallen auf Mittwoch, Donnerstag oder Freitag. Alle Zahlen zum Bundestag in diesem Artikel stammen aus den amtlichen Plenarprotokollen (Stand 21.09.2026), die Zahlen zum Bundesrat aus dessen amtlichem Plenarkalender (Stand 20.09.2026).
  • Unsere Auswertung zählt 31 Wochen mit mindestens einer Plenarsitzung, im Schnitt 3,0 Plenartage je Woche. Am häufigsten sind Wochen mit 3 Plenartagen (24 Wochen).
  • Die längste Pause zwischen zwei Plenarsitzungen dauerte 61 Tage — vom 11.07.2025 bis zum 10.09.2025. Sitzungsfrei ist nicht arbeitsfrei: Die Sommerpause ist im Plenarkalender eine Lücke, im Wahlkreis nicht.
  • Die Sitzungswoche ist auch ein Rechtsbegriff. § 106 Absatz 2 der Geschäftsordnung bindet die Befragung der Bundesregierung ausdrücklich daran: „In Sitzungswochen findet eine Befragung der Bundesregierung statt."

Was eine Sitzungswoche ist

Der Bundestag tagt nicht durchgehend. Er arbeitet in Blöcken: In einer Sitzungswoche sind alle Abgeordneten in Berlin, in den Wochen dazwischen sind sie es überwiegend nicht. Dieser Zweitakt prägt den gesamten Parlamentsbetrieb — von der Terminplanung der Ausschüsse bis zu der Frage, wann ein Gesetz beschlossen werden kann.

Eine Sitzungswoche besteht aus mehr als Plenardebatten. Zu Wochenbeginn tagen Arbeitsgruppen, Landesgruppen und Fraktionsvorstände, danach die Fraktionen als Ganzes. In der Wochenmitte kommen die Ausschüsse zusammen, oft mit öffentlichen Anhörungen. Die Plenardebatten liegen in der zweiten Wochenhälfte.

Genau deshalb ist die Zählung heikel. Wer nur die Plenarsitzungen zählt, sieht den sichtbaren Teil, nicht die ganze Woche. Die Zahlen zum Bundestag in diesem Artikel stammen aus den Plenarprotokollen — sie sind damit eine belastbare Untergrenze für die Sitzungswochen, aber kein Abbild des vollständigen Arbeitsprogramms.

Der Begriff selbst ist keine Umgangssprache. Die Geschäftsordnung des Bundestages benutzt ihn als Tatbestandsmerkmal: § 106 Absatz 2 ordnet an, dass „in Sitzungswochen" eine Befragung der Bundesregierung stattfindet. Ob eine Woche eine Sitzungswoche ist, hat also unmittelbare Rechtsfolgen für den Ablauf.

Für Besucher, Journalisten und Verbände ist die Unterscheidung ebenso praktisch: In einer Sitzungswoche sind die Abgeordneten in Berlin erreichbar und die Ausschüsse arbeiten; in einer sitzungsfreien Woche ist der Weg über das Wahlkreisbüro der richtige. Die Kontaktwege aller Abgeordneten stehen unter Abgeordnete.

Wer den Kalender festlegt

Die Grundregel steht im Grundgesetz und ist kurz. Artikel 39 Absatz 3: „Der Bundestag bestimmt den Schluß und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen."

Das Parlament ist damit Herr seines eigenen Kalenders. Weder die Regierung noch der Bundespräsident können ihm eine Tagesordnung oder einen Sitzungstermin aufzwingen — sie können nur die Einberufung verlangen, und dann muss der Präsident einberufen. Das ist ein Kernstück der Gewaltenteilung und der Grund, warum der Sitzungskalender überhaupt eine parlamentarische Angelegenheit ist.

Vorbereitet wird der Kalender im Ältestenrat. Er besteht nach § 6 Absatz 1 der Geschäftsordnung aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und dreiundzwanzig weiteren von den Fraktionen benannten Mitgliedern. Seine Aufgabe beschreibt Absatz 2: Er unterstützt den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte und führt „eine Verständigung zwischen den Fraktionen über die Besetzung der Stellen der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter sowie über den Arbeitsplan des Bundestages herbei".

Der entscheidende Satz steht direkt dahinter — § 6 Absatz 2 Satz 3: „Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben ist der Ältestenrat kein Beschlussorgan." Er beschließt den Kalender also nicht, er verständigt sich darüber. Das klingt nach einer Feinheit, ist aber der Grund, warum der Sitzungskalender im Konsens der Fraktionen entsteht und nicht per Mehrheitsbeschluss.

Für die einzelne Sitzung gilt dasselbe Prinzip in kleinerem Maßstab. § 20 Absatz 1 der Geschäftsordnung: „Termin und Tagesordnung jeder Sitzung des Bundestages werden im Ältestenrat vereinbart, es sei denn, dass der Bundestag vorher darüber beschließt oder der Präsident sie nach § 21 Absatz 1 selbständig festsetzt."

Der Sitzungskalender wird mit langem Vorlauf veröffentlicht, damit Ausschussreisen, Anhörungen und Wahlkreistermine planbar sind. Auf der Seite „Sitzungskalender" des Bundestages standen am 15.09.2026 die Sitzungswochen für 2026 und für 2027 nebeneinander — jeder Jahrgang als Webansicht, als PDF und als Kalenderdatei (.ics) zum Import. Der Vorlauf reicht damit über ein Jahr hinaus.

Dieselbe Seite formuliert knapper als die Geschäftsordnung: „Der Ältestenrat legt die Sitzungswochen fest und gibt sie den Abgeordneten bekannt." Gemeint ist die Verständigung nach § 6 Absatz 2 — beschließen kann der Ältestenrat den Kalender nach Satz 3 gerade nicht.

Der Rhythmus in Zahlen

Wie fest der Rhythmus tatsächlich ist, zeigt sich, wenn man alle Plenarsitzungen der laufenden Wahlperiode nach Wochentagen sortiert. Ausgewertet sind die 94 Plenarprotokolle vom 25.03.2025 bis zum 11.09.2026.

Das Ergebnis ist eindeutig: Der Mittwoch trägt 29 Sitzungen, der Donnerstag 29, der Freitag 28. Zusammen sind das 86 von 94 Sitzungen oder 91,5 Prozent. Die übrigen Tage kommen nur ausnahmsweise vor — 8 fielen auf einen Dienstag. Dahinter stehen die konstituierende Sitzung, einzelne Sitzungen außerhalb des üblichen Takts und Wochen, die schon am Dienstag beginnen.

Diese Verteilung ist kein Zufall und keine Bequemlichkeit. Sie folgt aus dem Aufbau der Woche: Montag und Dienstag gehören den Gremien und Fraktionen, die ihre Positionen abstimmen müssen, bevor im Plenum debattiert wird. Erst danach kann das Plenum sinnvoll tagen — sonst würden Fraktionen ohne beschlossene Linie in die Debatte gehen.

Der Mittwoch hat dabei eine Sonderrolle, und zwar von Rechts wegen. Die Richtlinien in Anlage 4 zur Geschäftsordnung nennen für die Regierungsbefragung einen festen Termin: „Eine Befragung der Bundesregierung findet in Sitzungswochen mittwochs um 14.00 Uhr statt. Die Befragung dauert 90 Minuten." An die Sitzungswoche gebunden ist sie durch § 106 Absatz 2 der Geschäftsordnung; oft folgt die Fragestunde. Der Donnerstag ist traditionell der Tag der großen Debatten; der Freitag endet früher, weil die Abgeordneten in ihre Wahlkreise zurückreisen.

Wichtig für das Verständnis der Grafik: Sie zählt Protokolle, keine Tagesordnungspunkte. Eine Sitzung mit zwanzig Punkten zählt genauso wie eine Sondersitzung mit einem einzigen. Was in den Sitzungen inhaltlich passiert, steht unter Plenarprotokolle — dort sind aus diesen Sitzungen 8.259 Wortbeiträge einzeln zugeordnet.

Der Wochenrhythmus im Plenum

Alle 94 Plenarsitzungen der 21. Wahlperiode nach Wochentag. Der Sitzungskalender ist keine Gewohnheit, er ist ein Muster.

  • Dienstag8
  • Mittwoch29
  • Donnerstag29
  • Freitag28

Mittwoch bis Freitag: 86 der 94 Sitzungen fallen auf diese drei Tage. Der Anfang der Woche gehört den Fraktionen und Ausschüssen — die tagen nicht im Plenum und tauchen in dieser Zählung deshalb nicht auf.

Quelle: Deutscher Bundestag — amtliche Plenarprotokolle (DIP-API / Open Data) · Beleg ↗ · Stand 21.09.2026. Gezählt werden Protokolle, nicht Tagesordnungspunkte. Eine Sondersitzung zählt wie jede andere Sitzung.

Sitzungswochen über das Jahr

Über das Jahr verteilt sich die Parlamentsarbeit ungleichmäßig, und die Lücken sind so aussagekräftig wie die Blöcke. Die zweite Grafik zählt für jeden Monat der Wahlperiode, wie viele Kalenderwochen mindestens eine Plenarsitzung hatten.

Insgesamt sind das 31 Sitzungswochen. Der übliche Takt liegt bei zwei bis drei Wochen je Monat; darunter fallen die Monate mit Feiertagsblöcken und die Sommerpause.

Die Sommerpause ist die auffälligste Lücke: Die längste Unterbrechung zwischen zwei Plenarsitzungen dauerte 61 Tage, vom 11.07.2025 bis zum 10.09.2025. Das sind gut zwei Monate ohne Plenarsitzung — der Zeitraum, in dem der Bundestag regelmäßig als „im Sommerloch" beschrieben wird.

Diese Beschreibung greift zu kurz. In sitzungsfreien Wochen laufen Wahlkreisarbeit, Bürgersprechstunden, Betriebs- und Vereinsbesuche, Delegationsreisen und die Vorbereitung von Gesetzentwürfen weiter. Was ruht, ist die Beschlussfassung im Plenum — nicht die Arbeit. Wer prüfen will, wie präsent einzelne Abgeordnete bei den Abstimmungen sind, findet die Quoten unter MdB-Ranking.

Der Anfang einer Wahlperiode fällt in der Grafik ebenfalls auf. Nach Artikel 39 Absatz 2 des Grundgesetzes tritt der Bundestag „spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl" zusammen; danach dauert es einige Wochen, bis Ausschüsse besetzt sind und der Betrieb den normalen Takt erreicht. In den ersten Monaten stehen deshalb weniger Sitzungswochen als später.

Wie viele Sitzungswochen ein Monat hat

Jede Kalenderwoche mit mindestens einer Plenarsitzung, nach Monat gebündelt — 31 Sitzungswochen vom 25.03.2025 bis zum 11.09.2026.

  • Mär 251
  • Apr 250
  • Mai 253
  • Jun 252
  • Jul 251
  • Aug 250
  • Sep 253
  • Okt 252
  • Nov 253
  • Dez 252
  • Jan 262
  • Feb 261
  • Mär 263
  • Apr 262
  • Mai 262
  • Jun 262
  • Jul 261
  • Aug 260
  • Sep 261

Die Lücken sind das Muster: 3 Monate kommen ganz ohne Plenarsitzung aus (Apr 2025, Aug 2025, Aug 2026). Sitzungsfrei heißt nicht arbeitsfrei — die Abgeordneten arbeiten in dieser Zeit überwiegend im Wahlkreis.

Quelle: Deutscher Bundestag — amtliche Plenarprotokolle (DIP-API / Open Data) · Beleg ↗ · Stand 21.09.2026. Gezählt sind Kalenderwochen mit mindestens einem Plenarprotokoll. Eine Sitzungswoche im Sprachgebrauch des Bundestages umfasst zusätzlich Fraktions- und Ausschusssitzungen, die keine Protokolle dieser Reihe erzeugen.

Wie dicht eine Sitzungswoche gepackt ist

Nicht jede Sitzungswoche ist gleich lang. Die dritte Grafik sortiert die 31 Wochen danach, wie viele Plenartage sie enthalten.

Am häufigsten sind Wochen mit 3 Plenartagen — 24 der Wochen fallen in diese Gruppe. Der Durchschnitt liegt bei 3,0 Plenartagen je Woche.

Nach oben und unten gibt es Ausreißer, und beide haben eine Erklärung. Wochen mit nur einem Plenartag sind meist Sondersitzungen oder die konstituierende Sitzung zu Beginn der Wahlperiode: Das Plenum kommt für einen einzelnen Anlass zusammen, ohne dass ein voller Parlamentsbetrieb daran hängt. Wochen mit vier Plenartagen entstehen dort, wo besonders viel abzuarbeiten ist — klassisch in der Haushaltswoche.

Die Haushaltswoche ist eine dieser dichten Wochen. In ihr werden die Einzelpläne des Bundeshaushalts nacheinander beraten, Ressort für Ressort, mit der Generaldebatte zum Etat des Bundeskanzleramtes als politischem Höhepunkt — ein Programm, das mehr Plenartage braucht als eine gewöhnliche Sitzungswoche.

Ein Vorbehalt gehört an diese Stelle: Die jüngste Woche des Bestandes kann noch unvollständig sein. Plenarprotokolle erscheinen erst nach der Sitzung — eine gerade laufende oder eben zu Ende gegangene Sitzungswoche zählt hier deshalb mitunter weniger Plenartage, als sie tatsächlich hatte, und fällt vorübergehend in eine niedrigere Gruppe.

Für die Einordnung ist eine Zahl hilfreich, die in der Grafik nicht steht: Ein Plenartag dauert regelmäßig von morgens bis in den Abend, in Haushalts- und Debattenwochen auch bis in die Nacht. Die Zahl der Tage sagt deshalb wenig über die Zahl der Stunden — sie ist ein Takt, kein Zeitkonto.

Auffällig ist außerdem, wie wenig die Verteilung schwankt. Der Bundestag arbeitet nicht in Schüben, sondern in einem Takt, der sich über die ganze Wahlperiode durchhält: Wer die Wochen der Reihe nach durchgeht, findet fast immer dieselbe Zahl von Plenartagen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Ausschussreisen, Anhörungen und Wahlkreistermine überhaupt planbar sind — und es ist der Grund, warum der Kalender mit über einem Jahr Vorlauf veröffentlicht werden kann, ohne dass er ständig korrigiert werden müsste.

Für die Beobachtung von außen folgt daraus eine einfache Faustregel: Fällt eine Woche mit vier Plenartagen auf, lohnt der Blick in die Tagesordnung. Entweder steht der Haushalt an, oder es ist so viel liegen geblieben, dass ein zusätzlicher Tag nötig wurde. Beides ist ein Hinweis darauf, dass in dieser Woche mehr entschieden wird als üblich.

Wie viele Plenartage eine Sitzungswoche hat

31 Sitzungswochen der 21. Wahlperiode, sortiert nach der Zahl ihrer Plenartage.

  • 1 Plenartag2 Wochen
  • 3 Plenartage24 Wochen
  • 4 Plenartage5 Wochen

Im Schnitt 3,0 Plenartage je Sitzungswoche. Die längste Pause zwischen zwei Plenarsitzungen dauerte 61 Tage — vom 11.07.2025 bis zum 10.09.2025.

Quelle: Deutscher Bundestag — amtliche Plenarprotokolle (DIP-API / Open Data) · Beleg ↗ · Stand 21.09.2026. Eine Woche mit nur einem Plenartag ist meist eine Sondersitzung oder die konstituierende Sitzung, keine reguläre Sitzungswoche. Am aktuellen Rand gilt ein Vorbehalt: Plenarprotokolle erscheinen erst nach der Sitzung, deshalb kann die jüngste Woche hier noch mit zu wenigen Plenartagen stehen.

Was in einer Sitzungswoche fest verankert ist

Einige Formate der parlamentarischen Kontrolle sind an die Sitzungswoche gebunden und finden deshalb ausschließlich in ihr statt.

Die Befragung der Bundesregierung steht in § 106 Absatz 2 der Geschäftsordnung: „In Sitzungswochen findet eine Befragung der Bundesregierung statt, bei der die Mitglieder des Bundestages Fragen von aktuellem Interesse an die Bundesregierung im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit stellen können." Das Nähere regeln Richtlinien in Anlage 4 zur Geschäftsordnung.

Die Aktuelle Stunde steht im selben Paragrafen, Absatz 1: eine Aussprache über ein bestimmt bezeichnetes Thema von allgemeinem aktuellem Interesse, in Kurzbeiträgen von fünf Minuten. Sie ist das schnellste Instrument, ein Thema aus der laufenden Woche auf die Tagesordnung zu setzen: Nach den Richtlinien in Anlage 3 zur Geschäftsordnung findet sie statt, wenn sie im Ältestenrat vereinbart wurde oder wenn eine Fraktion oder fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages sie verlangen. Wird sie unabhängig von einer Frage der Fragestunde verlangt, muss das Verlangen bis spätestens 12 Uhr des Vortages beim Präsidenten vorliegen. Verlangen kann sie damit jede Fraktion, nicht nur die Opposition. Mehr dazu steht unter Aktuelle Stunde.

Auch die Tagesordnung selbst folgt dem Wochentakt. Nach § 20 Absatz 2 gilt sie als festgestellt, wenn nach ihrer Mitteilung kein Widerspruch erfolgt; Änderungsanträge müssen bis spätestens 18 Uhr des Vortages beim Präsidenten vorliegen. Wer die Tagesordnung ändern will, muss also am Abend zuvor handeln — ein Detail, das den Rhythmus der Woche mitbestimmt.

Für die Abgeordneten heißt das: In einer Sitzungswoche fallen die Termine zusammen, die Anwesenheit erfordern — namentliche Abstimmungen, Ausschusssitzungen, Fraktionssitzungen. Wie sich das in der Teilnahme niederschlägt, ist unter Namentliche Abstimmungen für jede einzelne Abstimmung nachvollziehbar.

Die Anwesenheit ist dabei nicht nur eine Frage der Arbeitsorganisation, sondern geregelt: Nach § 14 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes wird für jeden Sitzungstag eine Anwesenheitsliste geführt; wer seine Anwesenheit nicht erfasst, dem werden nach Absatz 2 200 Euro von der Kostenpauschale einbehalten, an einem Plenarsitzungstag unentschuldigt 300 Euro. Der Bundestag selbst nennt das auf seiner Sitzungskalender-Seite „Präsenzpflicht". Welche Tage als Sitzungstage gelten, bestimmt der Präsident im Benehmen mit dem Ältestenrat.

Die Eintragung ist dabei nicht der einzige Weg. § 14 Absatz 3 zählt sieben Tatbestände auf, die die Anwesenheitserfassung ersetzen — darunter das Amtieren als Präsident oder Schriftführer, eine protokollierte Wortmeldung in einer Sitzung des Bundestages, die Teilnahme an einer namentlichen Abstimmung oder einer Wahl mit Namensaufruf, die Eintragung in die Anwesenheitsliste eines Ausschusses und eine genehmigte Dienstreise. Wer im Plenum redet oder namentlich abstimmt, verliert also nichts, wenn er sich nicht zusätzlich einträgt. Absatz 2 mildert außerdem: Bei ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit oder einem Aufenthalt in Krankenhaus oder Sanatorium sinkt der Betrag auf 20 Euro; während der Mutterschutzfristen — für den anderen Elternteil bis sieben Tage nach der Geburt — und bei der persönlichen Betreuung eines erkrankten, im eigenen Haushalt lebenden Kindes unter vierzehn Jahren, für das keine andere Aufsichtsperson im Haushalt zur Verfügung steht, wird gar nicht gekürzt. Eine zweite, öffentlich nachvollziehbare Messgröße ist die Teilnahme an den namentlichen Abstimmungen — sie ist der Anwesenheits-Faktor im MdB-Ranking.

Und für alle anderen heißt es: Der Sitzungskalender ist der erste Ort, an dem man nachsieht, wenn man wissen will, wann eine Entscheidung fallen kann — in sitzungsfreien Wochen beschließt das Plenum in aller Regel nichts. Die Ausnahme ist die Sondersitzung: Am 06.05.2025 trat der Bundestag zu seiner 2. Sitzung zusammen, dem einzigen Plenartag dieser Woche, und wählte den Bundeskanzler.

Der Sitzungskalender im Bundesrat und in den Ländern

Der Bundestag ist nicht das einzige Verfassungsorgan mit eigenem Kalender, und die Takte unterscheiden sich erheblich.

Der Bundesrat tagt deutlich seltener, und zwar an einzelnen Freitagen. Er selbst gibt an, „zirka elf Mal im Jahr" zu tagen; in seinem amtlichen Plenarkalender stehen 10 Plenartermine für 2026 und 10 für 2027 — sämtlich Freitage (Stand 20.09.2026). Das liegt an seiner Zusammensetzung: Seine Mitglieder sind Mitglieder der Landesregierungen und haben ihr Hauptamt in den Ländern. Zwischen den Plenarsitzungen arbeiten die Ausschüsse des Bundesrates, die von Beamten der Länder besetzt sind. Die Kammer, ihre Stimmenverteilung und die Landtage stehen unter Parlamente.

Die Landtage wiederum haben eigene Sitzungskalender, die sich in Takt und Umfang stark unterscheiden. Ein Landtag mit Vollzeitmandat tagt anders als einer, dessen Abgeordnete daneben einem Beruf nachgehen. Das ist Landesrecht: Jedes Land regelt Sitzungsrhythmus, Mandatsverständnis und Entschädigung selbst, und deshalb lässt sich der Bundestagsrhythmus nicht auf die Länder übertragen. Die Sitzungstermine der Landesparlamente stehen unter Aktuelles im Reiter „Termine" — dort, wo ein Land einen maschinenlesbaren Kalender veröffentlicht; Zusammensetzung, Fraktionen und Reden der Landtage stehen unter Landtage.

Im selben Reiter stehen auch die nächsten Sitzungswochen des Bundestages und die kommenden Plenartermine des Bundesrates. Die amtlichen Bundesrats- und Ausschusstermine allein führt außerdem Termine im Reiter „Parlamente".

Für das Zusammenspiel von Bundestag und Bundesrat hat das eine praktische Folge: Ein Gesetz, das der Bundestag am Ende einer Sitzungswoche beschließt, kann erst in einer Bundesratssitzung weiterbehandelt werden — und die liegt oft Wochen später. Wer den Weg eines Gesetzes verfolgt, muss deshalb beide Kalender nebeneinanderlegen. Wie ein Beschluss zum geltenden Recht wird, steht unter Verkündung; welche Gesetze zuletzt fertig geworden sind, unter Gesetze für mich.

Zuletzt eine Einschränkung, die für alle Bundestags-Zahlen dieses Artikels gilt: Sie beschreiben die laufende, 21. Wahlperiode. Die Plenartermine des Bundesrates sind davon ausgenommen — sie stammen aus dessen eigenem Kalender und reichen bis Ende 2027. Frühere Wahlperioden hatten andere Sitzungszahlen, und die kommenden werden wieder andere haben. Was gleich bleibt, ist das Prinzip — der Bundestag bestimmt seinen Kalender selbst, und er tut es im Ältestenrat im Einvernehmen der Fraktionen.

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Quellen

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