Zum Inhalt springen

📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 02.09.2026

Geprüfter-Berufsspezialist-Insolvenzrecht-Fortbildungsprüfungsverordnung (BSInsoFPrV): Was die neue Verordnung regelt

„Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist im Inso…" — verkündet am 2. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 245 vom 02.09.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.

veröffentlicht am 02.09.2026

← 02.09.26 · Verordnung über die Prüfung zum…02.09.26 · Geprüfter-Berufsspezialist-Informationstec… →

Kurz zusammengefasst

Worum geht es?
Es geht um eine neue Fortbildungsprüfung für Beschäftigte, die mit Insolvenzverfahren zu tun haben. Wer sie besteht, darf sich Berufsspezialist im Insolvenzrecht nennen. Die Verordnung legt fest, was geprüft wird und wann die Prüfung bestanden ist.
Was ändert sich?
Geprüft wird in fünf Bereichen: Büroorganisation und Büroverwaltung, Verfahrensgrundlagen und Verfahrensarten, Berichtswesen, Rechnungslegung und Vergütung, Massegenerierung und insolvenzrechtliche Gestaltungen sowie Insolvenztabelle. Die Prüfung besteht aus vier schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und einem mündlichen Fachgespräch, das sich auf die Verfahrensgrundlagen bezieht. Bestanden hat, wer in jeder einzelnen Leistung mindestens 50 von 100 Punkten erreicht. Die ganze Prüfung muss innerhalb von zwei Jahren nach der ersten Arbeit abgeschlossen sein. Die Regeln gelten seit dem 3. September 2026.
Was heißt das für mich?
Betroffen sind Beschäftigte in Kanzleien und Büros, die Insolvenzverfahren bearbeiten, und die Stellen, die die Prüfung abnehmen. Für alle anderen ändert sich nichts. Kosten und Anbieter der Fortbildung nennt der Text nicht.

Beispiele

  • Ein Mitarbeiter in einem Insolvenzverwalter-Büro, der Forderungen in die Insolvenztabelle einträgt, findet genau diesen Bereich als einen der fünf Prüfungsteile wieder.
  • Wer im mündlichen Teil geprüft wird, bekommt einen Fall aus den Verfahrensgrundlagen und Verfahrensarten vorgelegt — das legt die Verordnung ausdrücklich fest.
Was ist die Geprüfter-Berufsspezialist-Insolvenzrecht-Fortbildungsprüfungsverordnung?

Am 2. September 2026 wurde im Bundesgesetzblatt die Geprüfter-Berufsspezialist-Insolvenzrecht-Fortbildungsprüfungsverordnung verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 245 vom 02.09.2026). Erlassen hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ausgefertigt am 24. August 2026. Der amtliche Volltext umfasst 17 Paragrafen; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.

Was ändert sich durch die Geprüfter-Berufsspezialist-Insolvenzrecht-Fortbildungsprüfungsverordnung konkret?

Die Verordnung besteht aus 17 Paragrafen. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz, dazu die Auflistung, in der der eigentliche Regelungsinhalt steht — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.

Für wen gilt die Geprüfter-Berufsspezialist-Insolvenzrecht-Fortbildungsprüfungsverordnung?

Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in § 1 („Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses"). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.

  • Regelungskern — § 1 (Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses): „(1) Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung nach dieser Verordnung wird die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Ergänzung der beruflichen Handlungsfähigkeit auf der ersten beruflichen Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung nachgewiesen. (2) Die Prüfung wird von den nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen durchgeführt. (3) In der Prüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe wird festgestellt, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, nach § 53b Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes die Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse, die sie in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworben hat, vertieft hat und die in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworbene berufliche Handlungsfähigkeit um neue Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich des Insolvenzrechts ergänzt hat." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [03.09.26]
  • Erlassen von: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [03.09.26]
  • Beteiligt laut Eingangsformel: „im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [03.09.26]
  • Beteiligt laut Eingangsformel: „nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [03.09.26]
Ab wann gilt die Geprüfter-Berufsspezialist-Insolvenzrecht-Fortbildungsprüfungsverordnung — und wie lange?

Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (§ 17). Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.

Was bedeutet die Geprüfter-Berufsspezialist-Insolvenzrecht-Fortbildungsprüfungsverordnung für den Einzelnen, die Kommune, das Land und den Bund?

Unmittelbar berührt der Regelungstext den Einzelnen. Die übrigen Ebenen nennt er nicht — und dann behaupten wir hier auch keine Betroffenheit. Jede Ebene unten steht mit ihrem Beleg aus dem Text.

  • Für den Einzelnen: § 1 (Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses) — „Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [03.09.26]
  • Für die Kommune: Der Regelungstext nennt keine Gemeinde, Stadt oder Kreisverwaltung als Adressat. Über mittelbare Folgen sagt er nichts. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [03.09.26]
  • Für das Land: Der Regelungstext nennt weder eine Landesbehörde noch eine Zustimmung des Bundesrates. Über mittelbare Folgen für die Länder sagt er nichts. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [03.09.26]
  • Für den Bund: Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Verordnung erlassen. Neue Aufgaben für Bundesbehörden nennt der Regelungstext nicht. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [03.09.26]
Welche Begriffe muss man für die Geprüfter-Berufsspezialist-Insolvenzrecht-Fortbildungsprüfungsverordnung kennen?

4 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.

Wo steht der amtliche Text?

Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.

Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.

Siehe auch

Echte Demokratie lebt vom Mitmachen.

Von der Kontrolle der Politiker über das Engagement jedes Einzelnen bis zum konkreten Aktivwerden — jede Stimme zählt.

Wenn dir das Projekt und meine Arbeit gefallen, dann unterstütze mich.

PolitikCheck Deutschland ist werbefrei, ohne Werbe-Tracker und unabhängig — das bleibt nur mit deiner Hilfe so. Schon Weitersagen hilft.

Projekt unterstützen

Politisch neutral

Belegte Quellen

Infos und Fakten

Werbefrei