📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 16.10.2026
„Siebte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsechsunddreißigsten…“ — was drinsteht
„Siebte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsechsunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Fest…“ — verkündet am 16. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 298 vom 16.10.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.
veröffentlicht am 16.10.2026
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Kurz zusammengefasst
- Worum geht es?
- Es geht um den Flughafen Barth. Für Flüge nach Instrumentenflugregeln gibt es dort festgelegte Wege für den Anflug und den Abflug. Instrumentenflug heißt: Der Pilot fliegt nach den Anzeigen im Cockpit und nach Anweisungen der Flugsicherung, nicht nach Sicht. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ändert die Regel dazu zum siebten Mal.
- Was ändert sich?
- Der Text ist eine Änderungsverordnung. Er sagt, an welchen Stellen die bestehende Regel für Barth künftig anders lautet. Welche Wege, Punkte oder Höhen sich ändern, zeigen die erfassten Angaben nicht. Die Änderung gilt ab dem 17. Oktober 2026.
- Was heißt das für mich?
- Für die allermeisten Menschen ändert sich nichts Spürbares. Die Regel richtet sich an Piloten, die den Flughafen Barth nach Instrumentenflugregeln anfliegen oder von dort starten. Ob sich Flugwege über bestimmten Orten verschieben, lässt sich aus den erfassten Angaben nicht bestimmen.
Beispiele
- Beispiel: Eine Pilotin plant einen Instrumentenflug nach Barth. Ab dem 17. Oktober 2026 gilt für sie die neue Fassung der An- und Abflugregeln.
- Beispiel: Wer in der Nähe des Flughafens wohnt, kann aus diesem Text nicht ablesen, ob Flugzeuge künftig anders fliegen. Eine solche Angabe steht dort nicht.
Worum geht es in der neuen Verordnung?
Am 16. Oktober 2026 wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 298 vom 16.10.2026). Erlassen hat sie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, ausgefertigt am 13. Oktober 2026. Der amtliche Volltext umfasst 2 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.
- Amtlicher Titel: „Siebte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsechsunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Barth)“ ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [17.10.26]
- Amtliches Sachgebiet: Luftverkehr · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [17.10.26]
- Eingangsformel im Wortlaut: „Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung verordnet aufgrund des § 33 Absatz 2 der Luftverkehrs-Ordnung vom 29. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1894), die zuletzt durch Artikel 28 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 347) geändert worden ist:“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [17.10.26]
Was ändert sich durch die Verordnung konkret?
Die Verordnung besteht aus 2 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz, dazu die Auflistung, in der der eigentliche Regelungsinhalt steht — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.
- Artikel 1: „Änderung der Zweihundertsechsunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Barth) Die Zweihundertsechsunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Barth) vom 13. März 2008 (BAnz.“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [17.10.26]
- Artikel 2 — Inkrafttreten: „Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [17.10.26]
- Spalten der Auflistung: „Luftfahrzeugkategorie“ → „A“ → „B“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [17.10.26]
- LNAV · 410 (390) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [17.10.26]
- LNAV/VNAV · 296 (273) · 306 (283) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [17.10.26]
- LPV · 293 (270) · 302 (279)“. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [17.10.26]
Für wen gilt die Verordnung?
Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1. Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.
- Regelungskern — Artikel 1: „Änderung der Zweihundertsechsunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Barth) Die Zweihundertsechsunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Barth) vom 13. März 2008 (BAnz.“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [17.10.26]
- Erlassen von: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [17.10.26]
Ab wann gilt die Verordnung — und wie lange?
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (Artikel 2). Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.
- Ausgefertigt am 13. Oktober 2026, verkündet am 16. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 298 vom 16.10.2026) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [17.10.26]
- Inkrafttreten — Artikel 2: „Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [17.10.26]
- Laufende Gesetzgebung und weitere Veröffentlichungen im Gesetzblatt: Gesetz für mich
Was ändert sich dadurch für mich konkret?
Diese Verordnung ist eine ÄNDERUNGS-Verordnung: Der Text sagt nur, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden. Was das praktisch bedeutet, steht deshalb nicht in diesem Text, sondern in der geänderten Norm. Wir geben unten wieder, was hier wörtlich verfügt wird; welche Folgen das für Sie hat, können wir aus diesem Text allein nicht seriös sagen — und behaupten es darum auch nicht.
- Der Text ändert eine bestehende Regelung; deren aktuelle Fassung ist die Grundlage. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [17.10.26]
- So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Änderung der Zweihundertsechsunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Barth) Die Zweihundertsechsunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von …“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [17.10.26]
Welche Begriffe muss man für die Verordnung kennen?
3 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.
- Verkündung: Amtliche Bekanntmachung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt — der letzte Schritt der Gesetzgebung (Art. 82 GG). Erst nach der Verkündung kann ein Gesetz in Kraft treten; nennt es kein Datum, gilt der 14. Tag nach Ausgabe des Blattes. ↗
- Bundesgesetzblatt (BGBl.): Amtliches Verkündungsorgan der Bundesgesetze. Ein Gesetz tritt erst in Kraft, wenn es im BGBl. veröffentlicht ist — meist Tage bis Wochen nach der Bundestagsabstimmung. ↗
- Rechtsverordnung: Rechtsnorm, die nicht das Parlament, sondern die Regierung oder eine Behörde erlässt. Muss auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruhen — das Parlament legt den Rahmen fest, die Verordnung füllt Details aus. ↗
Wo steht der amtliche Text?
Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.
- Verkündungsseite: „Siebte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsechsunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Barth)“ ↗ · Quelle: recht.bund.de [17.10.26]
- Regelungstext im amtlichen Volltext (PDF) ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [17.10.26]
- Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 298 vom 16.10.2026 · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [17.10.26]
- Alle Veröffentlichungen im Gesetzblatt und laufenden Verfahren im Überblick
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Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.
Siehe auch
Namentliche Abstimmungen mit jeder Einzelstimme plus eine Auswahl weiterer Beschlüsse aus dem DIP (angenommen / abgelehnt / überwiesen) — mit amtlicher Quelle.
Was ändert sich konkret für mich? Beschlossene Gesetze verknüpft mit Lebenslagen wie Familie, Wohnen, Rente oder Steuern — mit Datum und amtlicher Quelle.
Wörtliche Redebeiträge aus den Plenarprotokollen — den Abgeordneten zugeordnet, mit Quelle und Thema.
Tagesaktuelle Nachrichten rund um Bundestag, Parteien und Wahlen — mit Quelle und Datum.